Bei Verzögerungen des Abfluges besteht kein Anspruch auf eine bevorzugte Beförderung bei einem späteren Flug. http://www.fliegen-sparen.de/de/news/me ... 4_2012.php
Re: Keine bevorzugte Beförderung von „gestrandeten“ Passagie Wenn aber eine Beförderungsmöglickeit besteht, weil Plätze frei sind, dann haben gestrandete Passagiere einen Anspruch auf Beförderung. Deshalb haben die Kläger in dem zitierten Urteil ja ihren Schaden ersetzt bekommen. :idea: Lesen, verstehen und dann posten!
Re: Keine bevorzugte Beförderung von „gestrandeten“ Passagie Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet. Lesen, verstehen und dann meckern!
Re: Keine bevorzugte Beförderung von „gestrandeten“ Passagie Wer meckert denn? Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Überschrift eventuell mißverständlich sein kann. Selbstverständlich haben gestrandete Passagiere einen Anspruch auf Beförderung mit dem nächsten möglichen Flug. Sofern Plätze frei sind.
Re: Keine bevorzugte Beförderung von „gestrandeten“ Passagie An meinen Formulierungen in der Überschrift und im Text (“… keine bevorzugte Beförderung …“) ist kein einziger Buchstabe missverständlich und kann es auch nicht eventuell sein. Alles andere („ … mit dem nächsten möglichen Flug. Sofern Plätze frei sind.“) ist eine Binsenweisheit. Lesen, verstehen und dann meckern!
Re: Keine bevorzugte Beförderung von „gestrandeten“ Passagie Ich empfehle den User Alpenmilch auf die I-Liste zu setzen. Er/Sie/Es glänzt schon lange durch grundlose Anfeindungen! Danke für Deinen Link. ICH habe den Inhalt verstanden.