Keine bevorzugte Beförderung von „gestrandeten“ Passagieren

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Jet1, 4. April 2012.

  1. Jet1

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  2. Alpenmilch

    Alpenmilch Gold Member

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    Re: Keine bevorzugte Beförderung von „gestrandeten“ Passagie

    Wenn aber eine Beförderungsmöglickeit besteht, weil Plätze frei sind, dann haben gestrandete Passagiere einen Anspruch auf Beförderung.
    Deshalb haben die Kläger in dem zitierten Urteil ja ihren Schaden ersetzt bekommen. :idea:
    Lesen, verstehen und dann posten!
     
  3. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Re: Keine bevorzugte Beförderung von „gestrandeten“ Passagie

    Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet.

    Lesen, verstehen und dann meckern!
     
  4. Alpenmilch

    Alpenmilch Gold Member

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    Re: Keine bevorzugte Beförderung von „gestrandeten“ Passagie

    Wer meckert denn?

    Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Überschrift eventuell mißverständlich sein kann. Selbstverständlich haben gestrandete Passagiere einen Anspruch auf Beförderung mit dem nächsten möglichen Flug. Sofern Plätze frei sind.
     
  5. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Re: Keine bevorzugte Beförderung von „gestrandeten“ Passagie

    An meinen Formulierungen in der Überschrift und im Text (“… keine bevorzugte Beförderung …“) ist kein einziger Buchstabe missverständlich und kann es auch nicht eventuell sein. Alles andere („ … mit dem nächsten möglichen Flug. Sofern Plätze frei sind.“) ist eine Binsenweisheit.

    Lesen, verstehen und dann meckern!
     
  6. metin_der_grosse

    metin_der_grosse Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Re: Keine bevorzugte Beförderung von „gestrandeten“ Passagie

    Ich empfehle den User Alpenmilch auf die I-Liste zu setzen. Er/Sie/Es glänzt schon lange durch grundlose Anfeindungen!

    Danke für Deinen Link. ICH habe den Inhalt verstanden.
     

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