Keine Verfahrensaussetzung bei Entschädigungsklagen

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von Sir, 5. Januar 2011.

  1. Sir

    Sir Bronze Member

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    Die Easyjet-Anwälte haben offenbar in letzter Zeit die Strategie bei Entschädigungsklagen in Verspätungsfällen geändert. Easyjet erkennt die Klage nicht mehr sofort an, sondern verteidigt sich jetzt. Allerdings verteidigt sich Easyjet nur mit rechtlichen Argumenten. Die Anwälte machen geltend, die EuGH-Entscheidung (Urteil v. 19.11.2009, Rs. C-402/07; C-423/07), wonach Flugpassagiere eine Ausgleichszahlung nicht nur bei Annullierung, sondern auch bei Verspätungen ab 3 Stunden erhalten, sei falsch. Der EuGH habe die Fluggastrechteverordnung über den Wortlaut hinaus zu exzessiv ausgelegt. Verwiesen wird dazu auf ein Vorabentscheidungsersuchen des britischen High Court of Justice vom 10.8.2010 an den EuGH. Mit dem Vorabentscheidungsersuchen will das britische Gericht den EuGH zu einer Überprüfung seiner Rechtsprechung veranlassen.

    Es ist nicht wahrscheinlich, dass der EuGH seine Rechtsprechung ändern wird. Daher sollte man sich von der Easyjet-Verteidigung nicht verunsichern lassen. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen lehnt Anträge von Easyjet auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH ab. Vielmehr entscheidet das AG selbst und wendet die EuGH-Rechtsprechung an. Klagen vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen kann man daher gelassen einlegen.

    Auch hier nochmal mein Rat: Die Erfolgswahrscheinlichkeit ist hoch. Man sollte daher nicht unbedingt auf EUClaim zurückgreifen, die einen großen Teil der Ausgleichszahlung als Provision behalten. Sinnvoller ist es, mit einem eigenen Anwalt zu klagen. Wenn man das Risiko der Anwaltskosten scheut, kommt man auch ganz ohne Anwalt aus. Eine Klagevorlage gibt es hier im Forum.
     
  2. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Dem Richter in KW ist jede Klage gegen Easy & Co. ein inneres Vergnügen. Der verdonnert sie alle! Schliesslich wird das in Summe dazu führen, dass Easy & Co. sich aus Berlin zurückziehen, zumindest ihr Angebot reduzieren und Herr Richter in seinem Häuschen an der Einflugschneisse ein wenig ruhiger schlafen kann 8)
     
  3. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    Na, nun gib mal EJ nicht noch Tipps, sonnst stellen die à la Kachelmann noch einen Befangenheitsantrag. :roll:
     
  4. bartel

    bartel Silver Member

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    easy hat sich in berlin aber auch haarsträubende dinge geleistet. ich kann mich an fast schon nicht mehr zählbare flugstreichungen erinnern weil es keine crew gab... und dann standen hunderte menschen aus allerlei ländern in der halle und es war kein ansprechpartner vorhanden. die telefonnummern von easy waren über tage besetzt. umbuchungen teilweise nicht machbar undundund...
    wer das erlebt hat findet es vollkommen ok wenn easy verdonnert wird.
    zum rückzug: der findet in dem augenblick statt wenn kein geld mehr zu verdienen ist. menschliche interessen, emotionen jeglicher art sind da vollkommen belanglos.
     
  5. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Genau! Und da

    Verdienst = Einnahmen - Kosten

    ist, erhöht Herr Richter die Kosten durch zu zahlende Entschädigungen Das schmällter den Gewinn für Easy & Co. , führt zum Rückzug aus Berlin und sorgt damit für mehr Ruhe im Wohnzimmer
     
  6. Sir

    Sir Bronze Member

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    Gegen Ruhe ist ja nichts einzuwenden.
     
  7. am_ Verzweifeln

    am_ Verzweifeln Einsteiger

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    Guten Abend Zusammen,

    ich komme auf dem emai vom "Sir" vom 05.01.2011 zurück. Ich stehe vor dem gleichen Fall, nähmlich dass die Fluggesellschaft sehr wahrscheinlich die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH beantragen wird. Da laut diesem Forum das AG Königs Wusterhausen solche Einträge schon mal abgelehnt hat ist für mein Fall wichtig, da ic mich darauf berufen könnte. Kennt jemand einen Urteil Nummer oder die Name beiden Parteien bei so einem Fall, wo das AG Königs Wusterhausen trotz solchem Antrag auf Aussetzun einen Urteil gefällt hat? Ich habe bei dem AG Königs Wusterhausen angerufen, aber man braucht entweder die Name beide Parteien oder die Urteilsnummer. Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.

    (quote)...Es ist nicht wahrscheinlich, dass der EuGH seine Rechtsprechung ändern wird. Daher sollte man sich von der Easyjet-Verteidigung nicht verunsichern lassen. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen lehnt Anträge von Easyjet auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH ab. Vielmehr entscheidet das AG selbst und wendet die EuGH-Rechtsprechung an. Klagen vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen kann man daher gelassen einlegen.[/quote
     
  8. Sir

    Sir Bronze Member

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    Es war das Urteil des AG Königs Wusterhausen vom 27.10.2010, Az: 4 C 382/10
     
  9. am_ Verzweifeln

    am_ Verzweifeln Einsteiger

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    Vielen Dank Sir!
     
  10. am_ Verzweifeln

    am_ Verzweifeln Einsteiger

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    Guten Abend allerseits,
    Ich bräuchte wiedermal Hilfe bezüglich den o.g Aktenzeichnen. Ich habe den Amtsgericht KW angeschrieben, um eine Kopie des Urteils zu erhalten. Leider habe ich einen Schreiben bekommen, ohne Angabe des Kläger und Begklagte sowie Urteilsgrund, somit ist das Schreiben auch vor Gericht nicht zu gebrauchen. Der Amtsgericht KW reagiert bis jetzt auch nicht auf weitere Anfrage.
    Hätte jemand vielleicht schon eine brauchbare Kopie des Urteils?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe
     
  11. Sir

    Sir Bronze Member

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    Ich habe nur einen kleinen Auszug des Urteils:

    "(…) Insbesondere sieht das erkennende Gericht vorliegend auch keinen Anlass, mit Rücksicht auf die Vorlageentscheidung des britischen High Court of Justice vom 10.8.2010 das Verfahren auszusetzen. Im Hinblick auf die klare und eindeutige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, welche zwischenzeitlich in Deutschland auch höchstrichterlich bestätigt wurde, ist eine Vorlage gemäß § 148 ZPO gerade nicht geboten. Die bloße – wenngleich von der Beklagten sicherlich erwünschte – Möglichkeit, dass der Europäische Gerichtshof im Hinblick auf die Vorlageentscheidung seine Rechtsprechung aufgibt, ist nicht geeignet, eine Vorlagepflicht zu begründen. (…)"
     
  12. leo43

    leo43 Entdecker

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    Hallo, ich hatte im Früjahr eine Entschädigungsklage vs Ryanair eingereicht, mit Hilfe dieses Forums (danke Sir!).
    Der Ausgangspunkt war eine 8stündige Verspätung wg. technischen Defektes. Dank der hier vorformulierten Klageschrift
    war alles ganz einfach, die hamburgische Anwaltskanzlei von RA bot einen Vergleich an (Hälfte der Summe), ich habe noch einen Hunderter mehr ausgehandelt und gut war's. Eine Verhandlung hätten wir 100pro gewonnen, ich war aber ein bisschen faul. Ich möchte mich also hiermit bedanken und alle anderen ermutigen, nicht den Gang zum Gericht zu scheuen.Es geht nicht nur um Geld, sondern auch um Recht, und es fühlt sich gut an. :mrgreen:
    übrigens ist so ein Gericht auch kein Monster, sie haben in einem gewissen Rahmen Beratungspflicht und helfen bei Fragen weiter. Wir haben keinen Rechtsanwalt bemüht (wir hatten ja den Sir...)
    Details:
    Anlass: 8 Stunden Verspätung wg. defektem Scheibenwischer, Flug Schönefeld-Hahn
    Streitwert 500, 00 € (zwei Personen)
    Gericht: Königs-Wusterhausen
    Gerichtskosten: zunächst 105 €, nach dem Vergleich 35 € (von RA übernommen)

    also, nochmal vielen Dank für die Unterstützung, und niemals aufgeben!
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Es gibt indes auch noch andere Möglichkeiten sich zu wehren:

    Beispiele...

    1) Verbraucherzentralen zu bemühen
    2) Nutzung der Platform: http://www.flightright.de/
    3) Gewerkschaften / Flug - Verbände ansprechen
    4) Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt
    5) Schlichter (z.B. Ombudsmann) anrufen
    6) Vergleich vorschlagen
    7) Letzter Schritt: Klage vor Gericht, Bemühung eines Anwaltes

    ...
     
  14. am_ Verzweifeln

    am_ Verzweifeln Einsteiger

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    Hallo,

    Nach Einigen hin-und her habe ich nun die Kopie des Urteils 4C 382/10 bekommen. Falls es Jemanden interessiert, bitte melden!.
     
  15. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dann könntest Du ja Deinen Nick ändern? 8)
     
  16. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ihr seid dabei? :shock:

    Witzig, daß es sich nie ändert. Unkreativ, langweilig und tumb. :lol:
     

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