krasser Fehler der BA US Hotline

Dieses Thema im Forum "British Airways" wurde erstellt von tim171080, 6. Juni 2010.

  1. tim171080

    tim171080 Co-Pilot

    Beiträge:
    37
    Likes:
    0
    Ich hatte meinen Flug BA206/918 (MIA-LHR-STR) vor einiegen Tagen umgebucht ueber die US hotline auf AF695/1708 (MIA-CDG-STR).
    Ich bekam denselben BA Referenz-Code, konnte meine *bestaetigte* Reservierung (inkl. Sitzplatzreservierung) auf airfrance.com aufrufen, also dachte cih, alles war gut gegangen.
    Beim check-in in Miami heute sagt mit der Agent, dass wir zwar eine Reservierung haetten, jedoch dass BA kein neuen Ticket ausgestellt haette (zumindest konnte er im System nicht aufrufen). Also ging ich zum BA Ticketschalter und lies mir ein neues Tiucket fuer denselben Flug ausstellen. Fuer AF1708 bekamen wir jedoch nur noch eine Wartelisten-Karte, weil der Flug wohl schon ausgebucht war.
    Zurueck bei AF check-in lies man uns nicht mehr einchecken, da es nur noch 55min vor Abflug war. (In der zwischenzeit hatte auch der Station Manager eineige Standby Passagiere auf den Flug zugelassen, der jetzt wohl auch voll war. Wieder zurueck am BA Ticketschalter, versuchte ich 2 Stunden, noch heute aus Miami herauszukommen, keine Chance. Wir wurden jetzt umgebucht auf LX65/1168 (MIA-ZRH-STR) am Montag. Ich werde Montag und teilweise Dienstag nicht zur Arbeit erscheinen koennen.
    Wie ist es moeglich, dass airfrance.com mir eine bestaetigte Reservierung anzeigt, aber es kein Ticket gibt fuer diesen Flug? Was kann ich von wem zurueckerstattet bekommen an meinen Zusatzkosten (Hotel, Taxi, zusaetzliche Parkkosten in Stuttgart, Lohnausfall, etc)
     
  2. gradingerfranz

    gradingerfranz Silver Member

    Beiträge:
    372
    Likes:
    0
    Kein Bezug zum vorliegenden Fall- aber vergiß BA!!
    Ich will jetzt meinen Fall (meine Fälle) im Detail nicht schildern, aber den wetterbedingten Flugausfällen im Winter, dem Streik im März, der Aschewolke im April und nun dem neuerlichen Streik scheinen die nicht mehr gewachsen zu sein.
    Laut CEO Walsh kämpft ja BA mittlerweile ums Überleben.
    Ich werde tunlichst vermeiden, bei dieser Airline nochmals zu buchen.
     
  3. BA-FAN

    BA-FAN Bronze Member

    Beiträge:
    111
    Likes:
    0
    Reservierung und Ticket sind nicht dasselbe. Ich habe gerade fünf Reservierungen und davon aber nur zwei als Tickets aktiviert. Du musst immer darauf achten, dass bei deiner Reservierung auch die Ticketnummer angezeigt wird. Nur dann kannst du auch fliegen. Siehst du am Besten bei Checkmytrip.com. Wenn ein Ticket aktiviert wurde, hast du dort ein eigenes Feld für E-Ticket Receipt.

    Darauf wird sich auch BA berufen (die übrigens nicht schlechter sind als andere Servicewüsten, hatte einen ähnlichen Fall schon bei LH). Denke mal, dass du da von deinen Kosten nix kriegen wirst.
     
  4. tim171080

    tim171080 Co-Pilot

    Beiträge:
    37
    Likes:
    0
    Klar wird BA sowas versuchen, aber wuerde das vor Gericht auch Bestand haben? Ich meine, dem Otto-Normal-Verbraucher kann dies doch nicht wissen (Reservierung-Ticketing), wenn man die Airline anruft und ein bestehendes Ticket umbuchen will. Es kann nicht die Aufgabe des Reisenden sein, so etwas zu prüfen, vielmehr darf ich i.S.d. Verbraucherschutzes davon ausgehen, dass die Airline alles zur Leistungserbringung Nötige erledigt hat, oder etwa nicht?

    Meint ihr nicht, dass zumindest die EU-Verordnung mit den max. 600 EUR greift?
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Probier's doch einfach aus. :idea: Und benutze Deine "Argumentation":
    "Ich als Otto-Normalverbraucher bin völlig dumm und weiß von nix.
    Krieg ich dafür jetzt nicht ein paar Hundert Euro bar auf die Hand?"
    Danach berichte hier bitte ausführlich über Deine Erlebnisse, okay?

    Viel Glück bei Deinem Vorhaben. Wir drücken dafür alle Daumen. 8)
     
  6. tim171080

    tim171080 Co-Pilot

    Beiträge:
    37
    Likes:
    0
    Natürlich könnte ich es ausprobieren, will aber vorher nochmal eure Meinunug dazu hören, ob ihr das auch so seht wie ich. In deinem Fall ganz klares "Nein" dazu, welches sicherlich auch fachlich fundiert ist, aber du erklärst es ja nicht, sodass ich es nachvollziehen könnte, warum "Nein".
    Nochmal zur Klarstellung: Ich möchte nicht Entschädigung für meine "Dummheit" sondern für die mir entstandenen Mehrkosten, die ich m.E. nicht zu verantworten habe.

    Noch eine Ergänzung, unter airfrance.com "Your Reservation" wurden mir Ticketnummern angezeigt: 125-XXXXX. Ist das dann nicht das ausgestellte Ticket zur darüberstehenden Reservierung?
     
  7. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Krude "Interpretation". :shock:

    Wie kommst Du auf diese "Folgerung"? Aus meinem Beitrag?
    Ich habe Dir nur den Ratschlag gegeben, es auszuprobieren. :idea:

    Und wenn Du eine gewisse Skepsis, Deine "Argumentation"
    betreffend, bemerkt hast: Das ist tatsächlich richtig. Aber
    eine Auseinandersetzung vor Gericht wird doch hoffentlich
    von einem Experten geführt werden? Das beruhigt ja etwas. :mrgreen:
     
  8. gradingerfranz

    gradingerfranz Silver Member

    Beiträge:
    372
    Likes:
    0
    Da sucht jemand Hilfe bzw. Ratschlag im Forum- und wird gleich mit Häme bedacht!!
    Zitat: "Viel Glück bei Deinem Vorhaben. Wir drücken dafür alle Daumen."
    Zum Kotzen dieser User!
     
  9. BA-FAN

    BA-FAN Bronze Member

    Beiträge:
    111
    Likes:
    0
    Genaus diese Nummer sollte es sein. Hast du davon einen Ausdruck mit Datum vor dem ersten Flug? Dann haettest du was brauchbares in der Hand.
     
  10. tim171080

    tim171080 Co-Pilot

    Beiträge:
    37
    Likes:
    0
    Leider genau dieses Beweisstück fehlt mir. Ich müsste zwar 5 verschiedene Ticketnummern haben:

    1.) der ursprüngliche BA Flug
    2.) die erste Umbuchung Hinflug auf LH
    3.) die zweite Umbuchung Rückflug auf AF
    4.) das Reissue am BA Ticketschalter 55min vor Abflug AF
    5.) die dritte Umbuchung auf LX

    Allerding beweisen, dass es BA Ticketnummern sind, kann ich nur für 1.) 2.) und 5.)
    In diesem Thread geht es ja um 3.), also weiss ich jetzt nicht, an wen ich mich wenden soll mit meinen Ansprüchen, AF oder BA. Oder hab tatsächlich alles ich selbst zu verschulden, weil ich die Ticketnummer nicht geprüft hab?
     
  11. Reifel

    Reifel Gold Member

    Beiträge:
    799
    Likes:
    0
    Ich sehe das auch eher kritisch, habe jedoch grosses Verständnis. Als Ottonormalflieger kann man das nicht so einfach auseinanderhalten, dass eine bestätigte Buchung nicht gleich heisst dass man ein Ticket gekauft hat.

    Wenn ich Dich richtig verstanden habe hattest Du ja ursprünglich ein Ticket bei BA gekauft, und kannst auch die Ticketnummer vorweisen, richtig? Das ist doch schonmal sehr gut. Die ganzen Umbuchungen entstanden doch aufgrund von Unregelmässigkeiten die BA zu vertreten hat oder nicht? Wenn ja und wenn BA Dich von sich aus schon auf andere Carrier umbucht kann man doch wohl auch erwarten dass die die Umschreibung vornehmen, Du kannst das als Laie ja gar nicht prüfen... Ich würde entstandene Kosten einfach bei BA einreichen und erstmal schauen was passiert.

    Halt uns auf dem Laufenden.
     
  12. tim171080

    tim171080 Co-Pilot

    Beiträge:
    37
    Likes:
    0
    ACHTUNG: ALTER THREAD! (Sorry fuers Pushen, aber ich wollte nochmal abschliessend kurz berichten)

    Das AG Frankfurt hat mir die vollen 600 EUR zugesprochen. BA ist nach Ablauf der Frist nicht in Berufung gegangen, es ist somit vollstreckbar.
     
  13. kexbox

    kexbox Gold Member

    Beiträge:
    700
    Likes:
    3
    Glückwunsch! Urteil als PDF (Wenn nicht gerade Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil) wäre sicher für eine Mitlesende hier interessant!

    Grüße
     
  14. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Oder auch eingescannt via imageshack o.a. hier einstellen - wäre klasse. 8)
     
  15. tim171080

    tim171080 Co-Pilot

    Beiträge:
    37
    Likes:
    0
    Soweit ersichtlich handelt es sich um ein Versaeumnisurteil. Somit wenig aussagekraeftig, ausser vllt, dass die Klage wenigstens zugelassen wurde. BA wurde zumindest mehrmals Fristverlaengerung gewaehrt, hat aber im Endeffekt die letzte Frist versaeumt.
     
  16. kexbox

    kexbox Gold Member

    Beiträge:
    700
    Likes:
    3
    Taktische Fristverlängerungen, um sich die Meute lange vom Halse zu halten? VU ist zwar nun nicht wirklich bahnbrechend, was die Einschätzung des Gerichts betrifft, aber gut zu wissen, dass man BA mit geringen (Gerichts-)Kostenrisiko in's VU jagen kann.

    :)
     

Diese Seite empfehlen