LH CC Reiserücktrittserstattung - OPC und Erstattungsgebühr werden nicht erstattet

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von meywol, 5. August 2013.

  1. meywol

    meywol Einsteiger

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    Hallo

    Habe (erfolgreich) einen Reiserücktritt über die Versicherung der LH CC abgewickelt. Was ich allerdings nicht wusste und auch ziemlich unverschämt finde ist, dass weder die OPC (Zahlungsmittelgebühr) ersetzt wird, noch die Erstattungsgebühren der Lufthansa von €30. Das machte in Summe bein uns (4 Personen) 152 Euro aus...

    Ohne die OPC wäre der Vertrag nicht einmal zustande gekommen, da nun mal mit der Kreditkarte bezahlt werden muss. Die Erstattungsgebühren zählen laut Versicherung nicht zu den Stornokosten (die erstattungspflichtig wären), sondern zu sonstigen Gebühren (die nicht erstattungspflichtig sind)...

    Am Ombudsmannverfahren nimmt die Versicherung nicht teil und mein scheint darauf zu bauen, dass jemand wegen solcher Beträge nicht klagt.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit anderen Reiserücktrittsversicherungen gemacht?

    Grüße
    meywol
     
  2. DaTaD

    DaTaD Gold Member

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    RRV nicht, dafür aber Auslandskrankenversicherung SEN CC.

    Selbstbeteiligung 10%, MINDESTENS 100€.

    Also egal ob man leicht oder Schwer krank wird hat mit dieser Versicherung keine Freude...

    Leichte Krankheit: Arztbesuch+Medikamente = 150€-400€, man bekommt dann 50€-300€ zurück
    Schwere Krankheit: Krankenhaus+OP = 6000€-30.000€ wären dann 600€-3.000€ Selbstbehalt...

    Egal also wie man erkrankt, mit dieser AKV hat man verloren...
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2013
  3. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ich sehe schon: Du hast Dich mal wieder Top Informiert! :roll:

    Die Selbstbeteiligung, wie von Dir beschrieben, gilt für die RRV. Für die AKV gibt es und gab es noch nie ein SB. Ausserdem ist die AKV unabhängig vom Einsatz der Karte (im Gegensatz zur RRV).

    Hier die SB Zahlen bei Karte mit Businesspaket (RRV und AKV auch ohne Business Paket bzw. FTL/SEN/HON):

    Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde (SB 10%, mind. 100 EUR)

    Auslandskrankenversicherung unabhängig vom Karteneinsatz für Reisen bis 90 Tage Dauer (ohne SB)

    Bei Gold- (bzw. FTL-Silber-)Karte und Businesspaket:
    Mietwagen-Vollkaskoversicherung (CDW), wenn der Mietwagen komplett über die Karte abgerechnet wird (SB 230 EUR). Karteninhaber muss erster Fahrer sein.

    http://www.miles-and-more-kreditkar...lare_antraege/bedingungen/AVB_Credit_Card.pdf
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2013
  4. DaTaD

    DaTaD Gold Member

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    Ist so nicht richtig.
    Als ich letztes Jahr in Thailand an einem Magen Darm Virus erkrankte und mich von einem Arzt untersuchen ließ schrieb er mir selbstverständlich auch eine Rechnung, die ich mit M&M CC zahlte.

    Rechnungsbetrag 102€

    Ich war ja im Glaube in solch einem Fall versichert zu sein. Als ich das ganze einreichen wollte, sagte mir die nette Frau am Telefon, dass eine SB von 100€ dabei wäre.

    Darauf hin hab ich den Fall lieber über eine andere AKV abgewickelt.

    Bei deinem Eröffnungssatz "Ich habe mich MAL wieder top informiert" frage ich mich ernsthaft wie viele Nicknames manche User hier haben... und zu welchem Hauptuser flyRobinfly nun zugeordnet werden kann...
     
  5. flyRobinfly

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    Natürlich ist das so richtig. Entweder die Dame am Telefon hatte keine Ahnung, dann frage ich mich allerdings, warum Du nicht einfach mal selbst den Leistungskatalog Deiner Versicherung durchgelesen hast oder Du hast die falsche Nummer gewählt.

    Ich habe schon mehrfach die Leistungen meiner M&M CC AKV in Anspruch genommen und noch nie SB tragen müssen! Also behaupte doch nicht, dass meine Aussage "so nicht richtig ist", nur weil Du oder ein HL MA einen Fehler gemahct hat!

    Poste doch einfach mal einen Link, aus dem hervorgeht, dass man bei der M&M CC AKV 10%/mind. 100 Euro zahlen muss anstatt hier einen merkwürdigen Einzelfall zu zitieren!
     
  6. flyRobinfly

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    Dazu braucht mal keinen Multinick. Ich bin bereits fast 1 Jahr hier angemeldet und hatte vorher schon kräftig gelesen und bei Dir fällt auf, dass Du viel Unsinn postest!
    Beispiel: s.o. Die Aussage, dass "ist so nicht richtig" ist ja wohl ein Witz. Hättest mal besser Deinen Irrtum zugegeben anstatt Dich noch mehr lächerlich zu machen.
     
  7. derfliegendeRoland

    derfliegendeRoland Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    10% / mind. 100 Euro SB greift NUR bei der RRV.
    Die Auslandskrankenversicherung der Miles and More Kreditkarte ist definitiv OHNE Selbstbeteiligung! Hier werden auch 62,50$ komplett erstattet (gerade "getestet").
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2013
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  8. flyRobinfly

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    Danke für die Bestätigung. Schätze mal, dass sich DaTaD nicht mehr dazu äußern wird. Einen Irrtum zuzugeben liegt ihm/ihr wohl nicht. :roll:
     
  9. DaTaD

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    Ich werde jetzt die M&M konsultieren, zumal ich das alles schriftlich habe, werd ich dem mal auf den Grund gehen.

    Ich bin der letzte, der seine Irrtümer nicht zugeben kann, zumal ich hier in Mitten von Altpapier-Fliegern und Sexturisten eigentlich keinen Ruf zu verlieren hab.
     
  10. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Na, dann kannst Du uns ja endlich mal eine zuverlässige Quelle nennen.
    Dann bin ich mal gespannt, ob Du Deinen Irrtum zugeben wirst.
     
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  11. DaTaD

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    Sehr geehrter Herr xyz,

    vielen Dank für die Schadenmeldung zur Auslandsreisekrankenversicherung.

    Zur weiteren Bearbeitung des Vorgangs unter der Schadensnummer xxx/12/TH/xxxxxxxx benötigen wir noch folgende Belege:

    • Rechnungen / Belege des Arztes
    • einen medizinischen Bericht mit der genauen Diagnose
    • einen Reisedauernachweis (Kopie der Buchungsbestätigung Ihrer Reise), aus der Ihre Reisezeit hervorgeht
    • Angabe einer Bankverbindung für die Erstattung


    Die Unterlagen senden Sie bitte an:


    Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
    50664 Köln

    Sobald wir die vollständigen Unterlagen vorliegen haben, werden wir schnellstmöglich die abschließende Bearbeitung Ihres Falls vornehmen.

    Bitte beachten Sie, dass der Versicherte pro Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 10%, mindestens aber € 100,00 trägt.


    Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne.


    Freundliche Grüße


    i.A. xyz

    ________________________________
    Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
    50664 Köln
    _______________________________________________________________________________________

    So. Noch Fragen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2013
  12. derfliegendeRoland

    derfliegendeRoland Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ja, warum hast Du Dir das gefallen lassen? Es gibt bei der AKV keine Selbstbeteiligung. Lies doch einfach mal die Versicherungsbedingungen durch.
    (ich unterstelle mal, dass das Schreiben nicht Deiner Phantasie entsprungen ist).
     
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  13. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    So langsam wird´s peinlich! Sofern das Schreiben wirklich echt ist, hast Du Dich eben verarsch.. lassen!
    Lies mal aufmerksam die off. Versicherungsbedingungen durch:
    http://www.miles-and-more.com/mediapool/pdf/52/media_712252.pdf

    Unter Abschnitt C §4, welcher sich auf die AKV bezieht, steht:
    . Einen § mit Hinweis auf einen Selbstbehalt gibt es bei der AKV nicht!!!

    Im Gegensatz dazu wird bei der RRV unter Abschnitt A, §9 explizit auf den Selbsbehalt hingewiesen:
    Ebenso bei der Mietwagen Vollkasko Abschnitt B, §3:
    So, und nun nutze einfach mal die Suchfunktion und sage mir, wo in Abschnitt C, gültig für die Auslandsreisekrankenversicherung, etwas von Selbstbehalt steht! ...und wenn etwas nicht aufgeführt ist, greift es auch nicht.

    Meine Güte. So langsam nervst Du. Hauptsache auf Dein Recht beharren obwohl Du eindeutig im Unrecht bist.
    Entweder Dein Brief ist ein Fake oder der entsprechende MA hat Dich vorsätzlich / fahrlässig über den Tisch gezogen! Deine Leichtgläubigkeit bzw. die Tatsache, dass Du noch nicht mal die Versicherungsbedingungen geprüft und dieses Schreiben einfach so hingenommen hast, ist ja noch peinlicher als die Möglichkeit, dass Du Dich im 2ten Post einfach geirrt hast.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2013
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  14. DaTaD

    DaTaD Gold Member

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    Ich war der Überzeugung, dass ein Mitarbeiter des Versicherungsservices meiner Karte mich nicht vorsätzlich über den Tisch zieht.

    Ich sah die Aussage als Fakt an und habe nicht weiter nachgelesen, zumal ich das Versicherungspaket als kleinen aber nicht nennenswerten Bonus zur CC ansehe.

    Ich sehe nur noch Zwei Möglichkeiten außer der hier vom (angeblich)fliegenden Robin angesprochenen "verarsch..."

    a) Die Bedingungen habe sich geändert. (Mein Fall 22.8.2012)
    b) Eine weitere Klausel wurde übersehen.

    Die gepostete Email entspringt nicht meiner Phantasie, dafür habe ich zu wenig Zeit.

    Ganz nebenbei ist es mir egal. Die Kosten wurden von einer anderen Versicherung übernommen.
    Bei 102€ Streitwert investiere ich keine 4 Stunden Research, sondern telefoniere einfach mit meinen 2-3 Versicherern.
    Frei nach dem Motto: Irgendeiner wirds schon nehmen. So war es dann auch.

    Wenn du, (angeblich)fliegender Robin, jetzt noch weiter darauf herumreiten möchtest, dass ich eine offizielle Aussage eines MA als gegeben angesehen habe und nicht weiter nachgeforscht habe, gebe ich dir hiermit Recht und gratuliere dir zu deinem großartigen Sieg, von dem die Community hier sicher noch in 10 Jahren sprechen wird.
     
  15. flyRobinfly

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    Das ist nachvollziehbar. Aus dem Brief eine allg. gültige Regel abzuleiten und diese hier auch noch auf Teufel komm raus zu vertreten allerdings nicht.

    Du hättest Größe gezeigt, wenn Du die letzte Aussage weggelassen hättest. Mir aber hier nun zu unterstellen, dass ich einen "Sieg" erringen wollte, ist lächerlich und peinlich zugleich. Mir ging es darum, Deine (falsche) Aussage richtig zu stellen. Dies hat den Vorteil, dass sich nicht irgenwelche User davon in die Irre führen lassen. Den "Kleinkrieg" hast Du angezettelt in dem Du fast schon penetrant auf DEINER Aussage beharrt hast.
    Unglaublich, dass Du nun auch noch in dieser Art und Weise nachtrittst.
    Wenn Du schon den Eindruck hast, dass es hier um "Sieg" und "Niederlage" geht: Du bist ein ganz schlechter Verlierer. Das zeigt auch das in Klammern geschriebene Wort. Jämmerlich.

    Ich hoffe die Sache ist nun erledigt.
     
  16. derfliegendeRoland

    derfliegendeRoland Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Definitiv NEIN.
    Und welche?! Warum bekam ich bisher immer alles erstattet?!

    ....und Du wirst zugeben müssen, dass Deine "Mail" schon komisch ist. Habe meine alten (zwischen 1 und 6 Jahre) Unterlagen mal durchforstet und in 3 gemeldeten Fällen keine Analogie zu Deinem Schreiben finden können.
     
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