Liebe Interessierte, für meine Frau und ich habe ich das o.a. Schnäppchen gekauft. Leider können wir die Reise nicht antreten, daher kann Eine(r) von euch die Reise für zwei zum Originalpreis haben. Hier die Daten: Hinflug: 8.4.2013 14:40 Uhr ab ZRH mit LH 1191 nach FRA; von dort weiter 17:10 mit LH 404 nach JFK. Ankunft 8.4.2013 19:50 Uhr. Rückflug: 14.4.2013 16:40 ab EWR (Newark) mit LH 7635 nach FRA. Ankunft: 15.4.2013 8:55 Uhr. Die Flüge sind von LH in Klasse K bestätigt. Kosten: Wir bieten euch das Paket zum Originalpreis an. Die Zusammensetzung: Flugpreis für 2 Erwachsene € 490,-- Reisevollschutzversicherung € 69,-- Kreditkartengebühr € 10,12 SMS Flug-Info-Service € 2,5o Summe €572,42. Es wäre schön, wenn ihr euch an den Umbuchungskaosten von € 50,-- je Teilnehmer beteiligen würdet, die uns belastet werden. Abwicklung: Meldet euch mit einer privaten eMail-Adresse und überweist das Geld auf ein anzugebendes Konto vo uns. Wir veranlassen sofort die Umbuchung auf eure Namen. Gem. Punkte 5.3.1 und 5.4.1 der AGB von cheapflight.de sollte das problemlos klappen. Wir können drüber hinaus auch Telefonkontakt vereinbaren um eure Fragen zu klären. Noch ein schönes Osterfest Miez06Karin
1. Seit wann kann man bei LH /LX den Namen ändern? 2. Warum sollte jemand einen Flug von ZRH aber nach FRA haben wollen 3. Warum sollte jemand fuer Deine Reiseversicherung zahlen 4. Warum sollte Dir jemand Euro 600 bezahlen, und auf dieses windige Angebot eingehen wenn man vergleichbare Fluege fuer die gleichen Daten (so man da fliegen will guenstiger im Internet buchen kann? 5. Es gibt keinen Anbieter Cheapflight.de oder .com S
Nee, der erste Beitrag ist ernst gemeint. Das könnte auch jeder, der hier im Forum registriert ist, sehr schnell bestätigen. Gemeint war das Portal "cheaptickets.de". Und maccaroni kennt den Hintergund ja auch schon seit einigen Tagen. Ansonsten teile ich aber die (von mir vermutete) Meinung aus Beitrag 2, dass es etwas optimistisch ist zu erwarten mit plus minus Null aus der Nummer herauszukommen, wenn man anderen feste Flugdaten (und dann auch diese Airports!) vorgibt. Und auch ich kaufe mir selber keime Reisevollschutzversicherung. Die ja anscheinend auch nicht viel bringt, wenn sich dann die Pläne ändern, wie man hier annehmen kann. Trotzdem wünsche ich dem T.E. viel Glück. Vielleicht findet sich ja doch noch ein Interessent, wenn der Preis verhandelt werden kann.
Was ist eigentlich der Grund dafür, dass man den Namen in einem Ticket nict ändern kann? Jetzt bitte nicht mit "das ist so, weil es so in den AGB steht" kommen. Ich suche nach einer vernünftigen und nachvollziehbaren Erklärung. Dem Opernhaus in München ist es ja auch egal, ob auf Parkett Reihe 7 Platz 25 Herr Müller oder Frau Lehmann sitzt. Oder der Tankstelle, die Aral verkauft, sagt ja auch nicht dem Herrn Müller verkaufe ich keinen Sprit.
Bei Interkonti Flügen, v.A. in die USA ist dies durchaus nachvollziehbar. Die Fluggesellschaft muss einige Daten an die US Behörden übermitteln und eine Namensänderung ist, je nach Vorlauf, mit Aufwand verbunden oder sogar nicht mehr möglich. domestic oder EU ist es eigentlich quatsch. Aber wie oft werden auf solchen Strecken Ausweiskontrollen durchgeführt? Domestic eigentlich gar nicht (LH, AB und 4U), EU selten.
Die Erklaerung hierfuer ist vermutlich, dass Airlines vermeiden möchten dass Leute lange im Voraus billige Fluege kaufen und sie dann später, wenn die Tickets knapp sind, eventuell mit Aufschlag weiterverkaufen. S
DFW-Sen hat's erklärt. Aber ich meine, dass das nur begrenzt möglich ist nach deutschem Recht, "mein" Urteil des AG Köln geht leider nur den halben Weg.
"FRÜHER", wo alles viel besser war, da war das doch durchaus möglich, oder ? Ich glaube nicht, dass die Airlines in erster Linie einen Verkauf mit Aufschlag unterbinden wollen. Die allgemeine Lebenserfahung zeigt, dass sich des Menschen Pläne durchaus auch mal kurzfristig ändern. Und dann kann man als Airline eben schön abzocken, wenn man das Geld fast vollständig einbehalten und dem Sitzplatz nochmal an jemand anderen verkaufen kann. Wahrscheinlich wurde die sich wie eine Seuche ausbreitende Gepäckstrafgebühr auch nicht in erster Linie eingeführt, um zu verhindern, dass ein Reisender mit nur Handgepäck sich für Aufgeben des 2. Koffers eines anderen Reisenden bezahlen lässt ! :icon_e_wink:
Ja und?! Das nennt man Revenue Management und ist natürlich Teil der Preispolitik? Was soll daran verwerflich sein? Die Bahn verkauft auch Tickets mit Zugbindung in der Hoffnung, dass Viele umbuchen und Hilton verkauft nicht stornierbare Zimmer. Wer storniert hat die Kohle los. Egal, ob Hilton das Zimmer doch "noch mal" verkauft oder nicht. Denkst Du ernsthaft, dass eine Airline mit Full-Flex 99 Euro Tickets überleben könnte? Diese "geiz-ist-geil" Mentalität geht einem echt auf den Keks.
Ich beziehe das mal auf meinen letzten Beitrag und frage recht erstaunt "Welche Laus ist Dir denn nun gerade über die Leber gelaufen" ? :icon_e_surprised:
Dem kannst Du ja leicht entgehen, indem Du einfach einen flexiblen Tarif buchst. Das Biligtickets mit Restriktionen kommen ist doch wohl verstaendlich und hat NICHTS mit Abzocke zu tun. S
Nö, das bezieht sich nicht auf Deinen letzten Beitrag sonder im Allgemeinen auf die ständigen Beschwerden über Storno- und Umbuchungsgebühren bei günstigen Tickets.
Na, ich finde das sind zwei Paar Schuhe, ob man Umbuchungsgebühren zahlen muss, oder - wie anscheinend hier - sein gesamtes Geld verliert. Da kenne ich keinen auch noch so hinkenden Vergleich. Selbst wenn ich ein heruntergesetztes Elektronikteil "OHNE UMTAUSCH" erwerbe, darf ich es danach jederzeit an andere weiterverkaufen, welche es dann auch BENUTZEN dürfen ! Und kommt jetzt nicht mit der DB und Zugbindung ! Die vielgeschmähte Deutsche Bahn ist bei Reiseplanänderungen um ein vielfaches kundenfreundlicher als fast alle Airlines.
Das Tarifsystem einer Airline ist grundsätzlich schutzbedürftig. Ob es wirklich so weit gehen kann, dass man am Ende gar nichts mehr behält, halte ich wie oben gesagt für zweifelhaft.
Was soll denn daran hinken? Bei der Buchung hat man die Möglichkeit die Bedingungen für seinen Tarif anzuschauen. Und bei einem Ticketpreis von <500 Euro RT NYC ist mir auch ohne Lesen dieser Bedingungen bewusst, dass es sich um ein "non-refound" Tarif handelt. Wer dies nicht akzeptieren kann oder will soll nicht buchen. So einfach ist das. Zahle einen höheren Preis für den Flug und Du bekommst auch ganz oder teilweise Dein Geld zurück. ....und bei einem Elektroartikel wäre es mir neu, dass Passagierangaben zu machen sind, welche dann umgeschrieben werden müssen. Ausserdem: wenn Du der LH die 747 abkaufst, darfst Du sie danach jederzeit an andere weiterverkaufen, welche sie dann auch BENUTZEN dürfen. Wenn Du aber eine Serviceleistung erwirbst und genau das ist ein Flug, sieht es schon wieder etwas Anders aus. Bei der WM durften die Eintrittskarten auch nicht von anderen benutzt werden um sicherzustellen, dass Tickets im großen Umfang gekauft und dann am Schwarzmarkt teuer weiterverkauft werden. Und hier stellen die Airlines sicher, dass keine 99 Euro Tickets im großen Umfang gekauft und anschließend mit Gewinn weiterverkauft werden. Dein Argumentation hinkt gewaltig und ist ziemlicher Unsinn.