LH-Kunden müssen Flug-Tickets komplett nutzen

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von fuelflow, 4. August 2009.

  1. fuelflow

    fuelflow Bronze Member

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    Die Lufthansa darf ihren Kunden vorschreiben, dass sie
    gebuchte Flüge komplett und in der vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch nehmen
    müssen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen scheiterte vor dem Kölner
    Oberlandesgericht (OLG) mit einer Klage, mit der er der Deutschen Lufthansa AG
    eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen verbieten lassen
    wollte. Es sei keine unangemessene Benachteiligung der Reisenden, wenn diese
    gehindert würden, nur Teile einer gebuchten Flugreise zu nutzen, entschied das
    OLG laut Mitteilung vom Dienstag (AZ: 6 U 224/08). Findige Kunden konnten auf
    die Weise bisher teilweise erheblich sparen./pa/DP/nl

    Quelle: dpa-AFX
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Drei Anmerkungen:

    - Die Überschrift ist falsch.
    - Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    - Das OLG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung
    der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zu

    Eine Quelle:
    :arrow: http://www.finanznachrichten.de/nachric ... en-016.htm :mrgreen:
     
  3. QF001

    QF001 Silver Member

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    Bin gespannt wie die Sache weitergeht.

    Dass man den ersten Flug, zB Anschlussflug zum Hub, nutzen muss und sonst der nächste Flug verfällt, dürfte wohl allen klar sein.
    Wie verhält es sich, wenn ich ein einfaches Flugticket nach Hamburg brauche. Oftmals kommt es günstiger, ein Retourticket zu buchen. Will dann Lufthansa auch durchsetzen, dass ich den Rückflug antrete? Und wie wollen die das durchsetzen? Ich würde dann einfach erklären, ich hätte den Rückflug verpasst und aufgrund der Ticket-Bestimmungen ist bei diesen Tarifen in der Regel eine Rückerstattung oder eine Umbuchung nicht erlaubt. Da werden sie mich kaum belangen können.
    Oder wie will LH durchsetzen, dass ich den letzten Flug benütze?

    Als ersten Schritt sollten die grossen Airlines endlich auch OneWay-Tickets verkaufen. BA macht das schon länger und es ist eine tolle Sache.

    Falls das Urteil rechtskräftig wird - was kommt als nächstes? Wenn ich im Restaurant ein Viergang-Menü bestelle und den ersten Gang nicht ausesse, wird mir die Hauptspeise verweigert und bezahlen muss ich aber trotzdem alles....?? :lol:
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Der genutzte Flug wird dann als (wesentlich teurerer) Oneway neu berechnet. Wird ja schon seit einiger Zeit so gemacht und wurde bisher nicht gerichtlich untersagt - was es nach diesem Urteil wohl auch nicht werden wird. Durchaus überraschend.
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Deshalb ist die Überschrift ja falsch.

    Sollte das Urteil rechtskräftig werden und auch eine mögliche
    Revision keine Änderung bewirken, würde die bisherige Praxis
    beibehalten werden können.

    Bei einem R/T-Ticket den Hinflug nicht nutzen: Ticket ungültig.
    Bei nicht genutztem Rückflug und Rückforderung der Gebühren:
    Erstattung - aber Nach-/Neu-Berechnung eines O/W-Tickets.
    Bei nicht genutztem Rückflug ohne Rückforderung passiert nix.
    Jedenfalls "in aller Regel" (bei Privatpersonen) nicht.

    Ist für mich auch nicht im geringsten überraschend.
     
  6. lost

    lost Silver Member

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    Woher weisst du das so sicher? Oder sind es nur (krude) "Spekulationen"?
     
  7. Timtim

    Timtim Gold Member

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    Kann map's post bestaetigen. Hatte den Fall kuerzlich. Rueckflug PHL - STR verfallen lassen. Bei SEN Hotline Erstattung gefordert. Ticket wurde nachkalkuliert und haette ueber 1000,- EURO mehr gekostet. Ich hab dann auf die Erstattung verzichtet.

    Gruesse, Tim
     
  8. lost

    lost Silver Member

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    schon..

    das geschriebene ist eh nur wegen seiner "Art" hier im Forum geschrieben worden
     
  9. caulfield

    caulfield Lotse

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    Das gilt aber doch nur, wenn man eine Rückerstattung verlangt. Ich hatte QF001 aber so verstanden, daß er einfach nur den Rückflug verfallen lassen möchte. Dann macht LH natürlich nichts; die müssten ja im Nachhinein eine Zusatz-Rechnung schicken, was nun mal gar nicht geht.
     
  10. QF001

    QF001 Silver Member

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    hatte ich so gemeint, ja.
     
  11. zardi

    zardi Diamond Member

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    Na, gehen würde es schon, aber sie machen es halt nicht.
     
  12. beelzebub

    beelzebub Silver Member

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    BGH > OLG :lol:
     

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