Die Lufthansa darf ihren Kunden vorschreiben, dass sie gebuchte Flüge komplett und in der vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch nehmen müssen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen scheiterte vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG) mit einer Klage, mit der er der Deutschen Lufthansa AG eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen verbieten lassen wollte. Es sei keine unangemessene Benachteiligung der Reisenden, wenn diese gehindert würden, nur Teile einer gebuchten Flugreise zu nutzen, entschied das OLG laut Mitteilung vom Dienstag (AZ: 6 U 224/08). Findige Kunden konnten auf die Weise bisher teilweise erheblich sparen./pa/DP/nl Quelle: dpa-AFX
Drei Anmerkungen: - Die Überschrift ist falsch. - Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. - Das OLG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zu Eine Quelle: :arrow: http://www.finanznachrichten.de/nachric ... en-016.htm :mrgreen:
Bin gespannt wie die Sache weitergeht. Dass man den ersten Flug, zB Anschlussflug zum Hub, nutzen muss und sonst der nächste Flug verfällt, dürfte wohl allen klar sein. Wie verhält es sich, wenn ich ein einfaches Flugticket nach Hamburg brauche. Oftmals kommt es günstiger, ein Retourticket zu buchen. Will dann Lufthansa auch durchsetzen, dass ich den Rückflug antrete? Und wie wollen die das durchsetzen? Ich würde dann einfach erklären, ich hätte den Rückflug verpasst und aufgrund der Ticket-Bestimmungen ist bei diesen Tarifen in der Regel eine Rückerstattung oder eine Umbuchung nicht erlaubt. Da werden sie mich kaum belangen können. Oder wie will LH durchsetzen, dass ich den letzten Flug benütze? Als ersten Schritt sollten die grossen Airlines endlich auch OneWay-Tickets verkaufen. BA macht das schon länger und es ist eine tolle Sache. Falls das Urteil rechtskräftig wird - was kommt als nächstes? Wenn ich im Restaurant ein Viergang-Menü bestelle und den ersten Gang nicht ausesse, wird mir die Hauptspeise verweigert und bezahlen muss ich aber trotzdem alles....?? :lol:
Der genutzte Flug wird dann als (wesentlich teurerer) Oneway neu berechnet. Wird ja schon seit einiger Zeit so gemacht und wurde bisher nicht gerichtlich untersagt - was es nach diesem Urteil wohl auch nicht werden wird. Durchaus überraschend.
Deshalb ist die Überschrift ja falsch. Sollte das Urteil rechtskräftig werden und auch eine mögliche Revision keine Änderung bewirken, würde die bisherige Praxis beibehalten werden können. Bei einem R/T-Ticket den Hinflug nicht nutzen: Ticket ungültig. Bei nicht genutztem Rückflug und Rückforderung der Gebühren: Erstattung - aber Nach-/Neu-Berechnung eines O/W-Tickets. Bei nicht genutztem Rückflug ohne Rückforderung passiert nix. Jedenfalls "in aller Regel" (bei Privatpersonen) nicht. Ist für mich auch nicht im geringsten überraschend.
Kann map's post bestaetigen. Hatte den Fall kuerzlich. Rueckflug PHL - STR verfallen lassen. Bei SEN Hotline Erstattung gefordert. Ticket wurde nachkalkuliert und haette ueber 1000,- EURO mehr gekostet. Ich hab dann auf die Erstattung verzichtet. Gruesse, Tim
Das gilt aber doch nur, wenn man eine Rückerstattung verlangt. Ich hatte QF001 aber so verstanden, daß er einfach nur den Rückflug verfallen lassen möchte. Dann macht LH natürlich nichts; die müssten ja im Nachhinein eine Zusatz-Rechnung schicken, was nun mal gar nicht geht.