Hallo, habe dazu noch nichts gefunden. Falls es schon was gibt, bin ich für den Link dankbar. Hat man als Erbe Anspruch auf das Meilenkonto des Erblassers, oder verfallen die Meilen mit dem Tod?
Zwar eine Markabre Frage, aber das wuerde mich auch interessieren. Wenn es schon nicht die Millionen EUR sind die man erbt, ein paar Millionen Meilen haben auch ihren wert.... :shock:
Es gab hier mal eine Diskussion dazu - soweit ich mich erinnere kam dabei raus, dass es prinzipiell schon möglich sein müsste (jemand hat sogar behauptet, in so einer Situation zu sein), dass es aber wohl am einfachsten ist, einfach mit Kartennummer und Pin die Flüge zu buchen.
Ob man tatsächlich einen "Anspruch" darauf hat, die Meilen des Erblassers auf das eigene Konto übertragen zu lassen, weiß ich auch nicht. Aber daß es schon mehrmals (wenn nicht gar häufig) vorgekommen ist, daß sich M&M in einem solchen Fall kulant gezeigt hat, ist inzwischen wohl unstrittig. Das waren aber wohl stets engste Angehörige. Also im Falle eines solch traurigen Falles: Vertrauensvoll anfragen. Oder den ebenfalls funktionierenden (wenn auch nicht ganz "sauberen") Weg mit der Fremd-Buchung für einen Familienangehörigen oder Freund gehen.
Wie so oft! Erste Einsicht von mam? Bei "weiß ich auch nicht"... einfach mal die ...... halten :idea:
Es geht - extra für Dich 8) - darum, daß es m.W. keinen (einklagbaren) "Anspruch" darauf gibt. Es steht zu diesem Fall z.B. nichts in den T&C. :idea: Aber die oben angesprochenen (Einzel-?)Fälle in Sachen Kulanz gab es. :mrgreen: Zu Deinem "Benehmen" sag ich allerdings nichts - das sieht ja ein jeder. :roll:
Vor ein paar Jahren starb der Vater einer Kollegin. LH hat gegen Vorlage der Sterbeurkunde die Meilen auf die Tochter übertragen.
Bei mir war das Übertragen der Meilen nach dem Faxen der Sterbeurkunde überhaupt kein Problem. Schließlich gehören doch die Meilen zum Erbe. Gutschrift erfolgte innerhalb weniger Tage.
Ja, aber das spielt keine Rolle, sondern erleichtert die Sache nur. Wenn du Erbe bist und nicht zur Familie gehörst oder einen anderen Namen trägst, benötigst du u.U.einen Erbschein vom Nachlassgericht.
Es funktioniert. War bereits selber in so einem Fall. Einige Jahre her. War ein prall gefülltes M+M Konto. Sterbeurkunde+Testament und gutes Zureden
Ich habe bisher noch kein Urteil dahingehend gelesen. Aber wenn Meilen tatsächlich der "Erbmasse" zugerechnet werden, dann wirds allerdings wirklich spannend. Sowohl das Finanzamt, als auch die freiwillige Gerichtsbarkeit, wenn es um Pflichtanteil & Co geht, wird sich dann in der Zukunft wohl vermehrt darum kümmern. Von daher halte ich die Variante "Karte & Passwort" wohl für die schlankste Lösung.
Geht dann ja auch noch weiter nach dem Übertragen. Wie ist es mit der Gültigkeit der Meilen, wieder 3 Jahre?
alles andere würde sich denke ich schwierig umsetzten lassen.... sonst müßten die ja alle posten einzeln übertragen. Und über die Gültigkeit muss man sich doch keine sorgen machen in zeiten der lh cc.....