LH Visa: Verfügungsrahmen & Überweisungsservice

Dieses Thema im Forum "Amex, VISA, Mastercard - Kreditkartenanbieter" wurde erstellt von Guest, 1. Juni 2007.

  1. Guest

    Guest Guest

    Hallo!

    Eine Bekannte spielt mit dem Gedanken, sich die LH Visa zuzulegen (da ja gerade wieder die 15000-Meilen-Aktion läuft). Hierzu 2 Fragen:
    - Sie möchte gerne einen Verfügungsrahmen von 20.000 EUR (hatte sie bisher auch von ihrer Bank bekommen, aber natürlich niemals ausgereizt). Kann man bei LH diesen "Wunsch" äußern oder bekommt man einfach einen bestimmten Verfügungsrahmen? Wir hier haben beide bei Classic und Gold 10.000 EUR.

    - Werden Reisen, die mittels Überweisungsservice der Kreditkarte bezahlt werden, ebenfalls von der Reiserücktrittskostenversicherung etc. abgedeckt? Sie bucht oft bei einem Reiseveranstalter, der nur Überweisung akzeptiert.

    Vielleicht könnt Ihr mit helfen :)
     
  2. jopitz99

    jopitz99 Pilot

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    Hallo,

    wo läuft denn die 15000 Meilen Aktion? Ich kann nichts finden, wäre aber auch sehr interessiert! Kannst Du vielleicht mal einen link posten, das wäre super nett!!

    Gruss jopitz99
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Bis 15.7.2007: 15,000 Prämienmeilen sichern.
    Kam mit normaler Post:
    Nettes Anschreiben mit Strand-Fotos und dem Antrag.
    Kann man den ausdrucken? Müßte doch eigentlich gehen.

    KLICK
     
  4. rampant

    rampant Gold Member

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  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Schön; haben sie's jetzt mit den News online gestellt.

    Danke. 8)
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Gute Frage. Ich vermute mal, eher nicht, habe dazu auch nichts im Kleingedruckten in Erinnerung. Aber vielleicht gibt es ja noch ein umfassenderes "Kleingedrucktes" als das was auf dem Antragsformular stand. Eventuell ließe sich hier vor Gericht durchaus über die Gültigkeit streiten, sofern das nicht ausdrücklich geregelt ist.
     
  7. Tirreg

    Tirreg Diamond Member

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    Man bekommt den Verfügungsrahmen gemäss seines Einkommens. I.d.R. erfolgt wohl auch ein Anruf bei der Bank. Hier kann man seinen Bankberater bitten, dass er 20.000 empfiehlt.
     
  8. fly-nue

    fly-nue Co-Pilot

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    Nein, steht in den Bedingungen für den Überweisungsservice.

    Gruß
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Schade. Alles andere hätte mich allerdings auch sehr gewundert.
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Eine Anfrage direkt bei M&M ergab allerdings, dass die RRV bei Nutzung des Überweisungsservices beim Bezahlen einer Reise durchaus greift:

    (kam gerade per E-Mail)

    :roll:
     
  11. Guest

    Guest Guest

    M&M kann oft nicht einmal simple Anfragen zu M&M korrekt beantworten.

    Deshalb würde ich nun eher nicht erwarten, dass sie Fragen zu einer Kreditkarte der Bay. Landesbank und deren angeschlossenem Versicherungsservice beantworten können.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Warum denn immer so pessimistisch? Die Auskunft kam von der Abteilung Kreditkartenservice in Passau... (Ja, ich weiß, dort sitzt nur das Callcenter und nicht die Bank selbst, aber trotzdem...)
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Das ist dann ja nicht mehr M&M sondern die Quelle, eine essenielle Information, die du verschwiegen hast. ;) Dann würde ich dort doch mal anfragen, ob die von fly-nue zitierten Bedingungen nicht (mehr) gelten. Mit zwei konträren Aussagen seitens der Bank ist hier ja keinem geholfen, da braucht man irgendwas definitives. :)
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Das war nicht absichtlich, ich schicke Anfragen immer über M&M an das jeweilige Ressort im Drop-Down-Menü, hier also "Credit Card". Die Signatur überfliege ich meistens nur :wink: :oops:

    Ich habe alles durchwühlt aber weder online noch in den gedruckten Bedingungen irgendeinen Hinweis auf die Reiserücktrittsversicherung gefunden.
    Lediglich eine Haftungsbegrenzung für verzögerte Überweisungen etc. in Höhe von 12.500 EUR wird erwähnt.

    @ fly-nue: Wo steht das denn, dass die RRV nicht greift? :?:
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Mir ging es genauso, sonst wäre meine Antwort oben ja auch nicht spekulativ sondern faktischer ausgefallen. Ich bin aber jetzt natürlich davon ausgegangen, dass fly-nue ein Dokument mit den vollständigen Geschäftsbedingungen für den Service gesehen hat.

    Möglicherweise habe ich so ein Dokument auch irgendwo, denn ich erinnere mich dunkel an ein Willkommensschreiben für den Service. Das wurde mir postalisch in Deutschland zugestellt und von dort dann an mich weitergefaxt. Evtl. war da ja auch ein Blatt mit den Bedingungen dabei, das werde ich dann sehen, wenn ich wieder mal in Deutschland bin und den Postberg durchwühle.
     
  16. fly-nue

    fly-nue Co-Pilot

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    hallo an alle,

    sorry for the delay - war ein paar Tage offline.

    Habe auch alles durchwühlt und nichts mehr gefunden, dann meine grauen Zellen angestrengt und kann mich jetzt wieder ganz gut daran erinnern, dass der Versicherungsausschluss bei den Hilfethemen beschrieben war. Da stand unter der Frage "Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich die Reise mit dem Überweisungsservice bezahle ?" die Anwort "Nein, ........". Inzwischen wurde die Frage aus der Hilfe entfernt. Irgendwie seltsam. Wenn sich da was geändert hat, könnte M+M das ja auch schreiben .

    Es bleibt rätselhaft.
     

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