LK streicht Flug ohne Mitteilung

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von FRAYVR, 19. November 2008.

  1. FRAYVR

    FRAYVR Lotse

    Beiträge:
    24
    Likes:
    0
    Hallo liebe Leser,

    durch zufall habe ich entdeckt, dass LH meine gebuchten Rückflüge :
    MIA-FRA in C am 28.01.09 gestrichen hat und ich nunmehr am 27.01.08
    durch LH - ohne Mitteilung an mich - gebucht bin.
    Kann mir jemand mitteilen, ob es in diesen Fällen eine Entschädigungsreglung
    gibt bzw. wie ich verfahren soll.
    Vielen Dank im voraus !!!
     
  2. peter42

    peter42 Diamond Member

    Beiträge:
    2.967
    Likes:
    0
    Entschädigung gibt es keine, aber sie müssen Dich nach deiner Wahl umbuchen!
     
  3. red star

    red star Platinum Member

    Beiträge:
    1.416
    Likes:
    0
    Wie kommst Du denn darauf???
     
  4. mr_snood

    mr_snood Pilot

    Beiträge:
    57
    Likes:
    0
    Die werden dich kostenfrei auf 'ne alternative Strecke umbuchen, via IAD, CLT, EWR/JFK, PHL oder BOS. Wenn sie dich im Vorfeld informiert haben, dann siehts glaub' ich schlecht aus mit Compensations. Außer du bist für die nicht erreichbar und stehst dann wirklich in MIA am Airport und stellst dann am Schalter fest, dass der Flug gestrichen ist. Dann kann bzw. muss der Schalter dir 'nen DBC-Voucher ausstellen.

    Wenn du das aber vorher abklärst mit dem Callcenter, dass du kostenfrei umgeroutet wirst, dann gibts auch keine Entschädigung, weil LH ja der Beförderungspflicht von A nach B nachkommt. Ob das nun via C und D geht, spielt keine Rolle.

    MfG
     
  5. peter42

    peter42 Diamond Member

    Beiträge:
    2.967
    Likes:
    0
    Weil es mehr als 2 Wochen vor Abflug war. Ob er beim Kundendialog was bekommt ist Glückssache, formal hat er keien Anspruch auf eine Entschädigung!
     
  6. red star

    red star Platinum Member

    Beiträge:
    1.416
    Likes:
    0
    Meine Frage bezog sich nicht auf die Entschädigung, sondern auf das Umbuchen "nach deiner Wahl". Dies halte ich für unzutreffend und wollte Die Begründung für Deine Argumentation wissen.
     
  7. peter42

    peter42 Diamond Member

    Beiträge:
    2.967
    Likes:
    0
    "a) Falls Sie den Flug nun nicht mehr antreten möchten: Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist; ggf. in Verbindung mit einem Rückflug zu Ihrem ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
    b) anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
    c). anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrer Wahl vorbehaltlich verfügbarer Plätze."

    Sprich Storno, nächstmöglicher Flug oder späterer Flug Deiner Wahl (letzteres aber nur bei Platzverfügbarkeit).
     
  8. red star

    red star Platinum Member

    Beiträge:
    1.416
    Likes:
    0
    Wenn Du nun also dieses Zitat von Dir noch mal in Ruhe durchliest, wird Dir auffallen, dass von der ursprünglichen Aussage:

    "Entschädigung gibt es keine, aber sie müssen Dich nach deiner Wahl umbuchen!"

    nicht mehr viel übriggeblieben ist. Anzumerken sei hier noch, dass sich selbstverständlich der Begriff "Platzverfügbarkeit" nicht auf das physische Vorhandensein irgendeiner Sitzgelegenheit bezieht (da sich sonst jeder mit einer Annullierung aus der Buchungsklasse U in die First Class upgraden lassen könnte) und noch nicht mal auf das Vorhandensein eines Sitzplatzes in der selben Serviceklasse, sondern bei rigider (und praktizierter) Auslegung nur auf die selbe Buchungsklasse.
     
  9. peter42

    peter42 Diamond Member

    Beiträge:
    2.967
    Likes:
    0
    Platzverfügbarkeit laut Aussage LH heisst in diesem Kontext, selbe COS.

    anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrer Wahl vorbehaltlich verfügbarer Plätze ist für mich Umbuchung nach Wahl!
     

Diese Seite empfehlen