Gerade per newsletter erhalten: Für 385 Euro nach Montreal, Dubai, Philadelphia oder Shanghai * Dienstag, 19. Oktober: Montreal * Mtitwoch, 20. Oktober: Dubai * Donnerstag, 21. Oktober: Philadelphia * Freitag, 22. Oktober: Tel Aviv * Samstag, 23. Oktober: Shanghai Und hier der link: http://www.travelox.de/2010/10/19/lufth ... -shanghai/ Vielleicht kann jemand was damit anfangen. Gruß
Sind die Daten in den Angebotskonditionen zufällig falsch? Gestern bei Montreal stand BUCHBAR BIS 23.10.2010....heute ist Montreal aber nicht mehr dabei.... und auch zu diesem preis nicht mehr zu finden.... Jetzt ist Dubai und es steht wieder bis 23.10.2010. und ich dachte ich könnte mir noch ein bisserl zeit lassen mit dem entscheiden, daß einfach jeden tag ein neues ziel dazu kommt, aber die LH online crew hat wohl sich entweder geirrt, oder falsche Daten eingegeben, denn ich kann mich erinnern, bei anderen Ein-Tages-Angeboten, wie z.b. vor kurzem das Einheitsspecial, da stand dann wirklich als buchbar nur an diesem einzigen Tag.
geht sogar noch ~70e günstiger mit dem Gutschein https://promotion.lufthansa.com/leshop/ und dann einer buchung über Lufthansa.CH
Die Flüge sind nur am jeweiligen Tag buchbar, also gestern Montreal, heute Dubai, morgen Philadelphia, übermorgen Tel Aviv und Sanstag Shanghai. Montreal hast Du ab heute somit verpasst
@wurstpeter: Lt Bedingungen nur Abflug ab CH möglich Gibts nicht auch eine Möglichkeit, durch geschicktes Routing aus D abfliegen zu können?
Das ist auf pupos Aussage bezogen. Ob LH die Buchung im Nachhinein canceln kann, wenn der Gutschein zwar bei der Buchung angerechnet wurde, aber der Abflughafen in Dtl liegt.
In aller aller aller aller wenigsten fällen merken sie es überhaupt, doer es itneressiert sie. Die stellen pro tag tausende von tickets aus und alle die zu überprüfen ist fast unmöglich, stichproben kann es aber geben ABER ist egal ob sie es canceln, weil rein rechtlich dürfen sie das nicht. Beförderungsvertrag und fristige vollständigkeit der Zahlung sind rechtlich 2 unabhängige geschäfte. Sie dürften rein technisch nur den ungerechtfertigt abgezogenen betrag fällig stellen. Wenn sie canceln haben sie 2 varianten /(WENN zuvor eine TICKETNUMMER erstellt wurde und du diese zuvor ausgedruckt hast): A) Sie kontaktieren dich, dann musst du auf leistung beharren und den fälligen differenzbetrag zahlen. ODER falls du das ticket dann nicht mehr willst di umgehende (rein technisch sofortige) rückabwicklugn des geschäftes bestehen, weil dies ja somit nichtig gestellt wird und daher nie eine Zahlung erfolgt sein dürfte, dies involviert auch die sofortige Marchzinszahlung ab fälligstellung, weil rein technisch dir ja das geld zusteht und du es risikolos für (auch wenn wenig prozent) anlegen könntest. JEDOCH wenn sie canceln und du nachzahlst müssen sie es in der gerade verfügbaren buchungskalsse einbuchen, kann heissen mehr meilen (hat die erfahrung bei deratigen um- ein buchungen so gezeigt) B)Wenn sie dich nicht kontaktieren, so hast du fast schon gewonnen. Wenn du zu den Zockern gehörst gehst du einfach am Tag des Abfluges mit ahnungslosem gesicht und deine mAusdruck zum schalter. Dann hast du folgende 2 möglichkeiten: 1) Sie stellen keine nachforderungen und akzeptieren das ticket. 2) Sie teilen dir mi, dass storniert wurde, weil du einen gutschein genutzt hast, der nicht gültig war. (Sie sind in der Beweispflicht, dass sie dich kontaktiert haben, telefon log, etc. können sie das nicht produzieren bis zum Abflug sidn sie für alle folgekosten haftbar). Du kansnt darauf beharren, dass der Beförderungsvertrag besteht und du die differenz nachschiesst. Somit MÜSSEN sie, falls sie den Preis offiziell umworben haben (also bei error fare weniger eine chance) den vertrag würdigen DAS GUTE HIER: Sie MÜssen (weil sie fdast gar nicht anders können aus zeitmangel) dich in die Buchungsklasse einbuchen, welche gerade verfügbar ist. Ist wie bei Umbuchungen am tag des abflugs (man frage die herren welche mit US Air russland tix auf Singapore first suite umgebucht wurden und somit 40k meilen geschenkt bekommen haben) Hoffe das gibt dir ein Bild gruss traxary
@traxray: ich muss dich leider ein wenig korrigieren. Lufthansa darf den Vertrag rechtlich gesehen einseitig aufkündigen, da eine arglistige Täuschung - ich liebe dieses Beamtendeutsch - vorliegt. In diesem Fall der bewusste Einsatz eines nichtgültigen Gutscheins (Unschuldslamm spielen hilft da nicht, da die Bedingungen eindeutig in den Nutzungsbedingungen niedergeschrieben sind). Das Beförderung und Zahlung getrennte Vorgänge sind, ist richtig, aber es gibt einen Paragraphen, der sie wieder zusammenführt. Ansonsten müsste Lufthansa das Geld rücküberweisen und die Beförderungpflicht bliebe bestehen (eigentlich ein toller Gedanke :mrgreen: ). Also rein rechtlich könnte LH noch jemanden aus dem Flugzeug rausschmeißen...ob die es machen, wie traxray es beschrieben hat, ist sehr unwahrscheinlich. In dem Falle wäre der Imageverlust stärker als die verlorenen 10€ oder so. Ich hab ja selber mit dem Gedanken gespielt, nur der Zeitraum passt mir nicht ganz...hab schon die zweite Januarwoche frei... Also: Gut Glück! (und das alles nicht so pessimistisch auffassen ;-) )
Ich muss dich leider fragen: Welcher Paragraph sollte das sein? Dein Vorredner hat m.E. schon recht! Gehen wir von einer Buchung in .de aus, dann könnte LH lediglich die Hinnahme an Erfüllung statt ( http://dejure.org/gesetze/BGB/364.html) anfechten. Dann wären 70 EUR zu zahlen.
Die LH macht da nix. Das ist wie Du einer Kellnerin in einem vornehmen Restaurant in den Po kneifst. Das wird mit einem Lächeln überspielt ;-)
Bitte erlaeutere doch einmal aus Deiner Sicht, was ein "vornehmes Restaurant" ausmacht. Und wenn moeglich, nenne doch einfach einmal einige der von Dir gemeinten Restaurants, die du zu den "vornehmen" zaehlst. Und: taetscheln ist schon schlimm, aber "in den Po kneifen"?
Hallo? Es geht hier nicht um Restaurants, es geht um die Happy Days von Lufthansa. Um solche Dinge zu diskutieren findet ihr sicher ne andere Plattform, am besten Ihr tauscht mailadressen aus und schreibt euch!
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