M&M Visa Gold kündigen - Meilenverfall

Dieses Thema im Forum "Amex, VISA, Mastercard - Kreditkartenanbieter" wurde erstellt von lufti, 20. Februar 2007.

  1. lufti

    lufti Lotse

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    Hallo Forum,

    ich habe eine goldene M&M Visa. Jetzt überlege ich, ob ich nicht kündigen soll.

    - Wie sieht es in diesem Fall mit der Gültigkeit meiner Meilen aus? Beginnt der Countdown für den Verfall dann ab Kündigung? Was ist mit Meilen, die ich schon vor der Karte hatte?

    - Eine Überlegung ist auch ein gutes Rückwerbeangebot zu bekommen. Gibt es sowas bei M&M?

    - Ich kann die Karte mit Meilenprämie erst nach 12 Monaten wieder neu abschließen?

    Danke schon mal! :)
     
  2. raustral

    raustral Platinum Member

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    Hallo Lufti,

    du kannst die "Begrüßungsmeilen" nur einmal erhalten. Es nutzt also nichts zu kündigen und noch einmal zu bestellen, um neue Meilen zu erhalten. Nur der Werber hat die Möglichkeit erneut die Werbemeilen zu erhalten.

    Die Meilen bleiben meines Wissens nach für 36 Monate anschliessend erhalten.
     
  3. DUS

    DUS Gold Member

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    36 Monate nach Ablauf der Karte, wie von raustral geschrieben.

    Auf ein Rueckholangebot bzw "Bitte-Bleiben-Angebot" darfst du nicht wirklich hoffen. Ich hatte letztes Jahr mal auch mit diesem Hintergedanken gekuendigt, um zu schauen, ob es so etwas gibt. Bei mir gab es das letztlich nicht, obgleich ich einen Jahresumsatz auf der Karte von deutlich ueber 50k Euro hatte. Interessierte die aber offensichtlich nicht die Bohne. Lol. Naja.... versuchen kannst du es ja dennoch mal.

    DUS
     
  4. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Vorsicht:
    die Meilen auf dem Konto, die (von ihrer Gutschrift an gerechnet) "älter als 36 Monate" sind, bleiben nur bis Ende des Quartals gültig, in dem die Kündigung eingegangen ist - und verfallen dann ersatzlos. Die 3-Jahres-Frist fängt nicht wieder von vorn an, sondern wird auf jeden einzelnen Eingang betrachtet.

    Das heißt: mindestens alle Meilen, die vor dem "Schutz durch die Karte" erworben wurden, müßten im Fall der Kündigung innerhalb dieser letzten "Gnadenfrist" ausgegeben werden (wenn man die CC denn 3 z.B. 3 Jahre lang oder länger hatte; wenn die Meilen wegen der CC schon länger "geschützt" waren, natürlich ebenfalls). Alle anderen Prämienmeilen werden betrachtet, als wenn es in der Zwischenzeit den "Kartenschutz" nicht gegeben hätte: Ganz normaler Verfall nach 36 Monaten.

    Das ist anders als bei dem Verlust des FTL-Status:
    Hat ein Mitglied diesen Status zum Ende eines Kalenderjahres (stets verlängert bis Ende Februar des Folgejahres) verloren, sind alle bis dahin auf dem Konto gesammelten Prämienmeilen weitere 36 Monate lang gültig. Dort wird also so getan, als seien die Meilen zum Datum des Status-Verlustes aufgebucht worden.

    Alles andere ist richtig dargestellt:
    Eine Kündigung mit anschließender Neu-Beantragung nützt nichts, wenn man auf die neuerliche Bepunktung spekuliert. Selbst die "Werbung" von anderen (wie es manche Leute über ebay anbieten) ist nicht immer von Erfolg gekrönt. Die Bayerische Landesbank guckt sich das schon sehr genau an, ob sie einen Ex-Kunden noch einmal annimmt (das muß sie ja auch nicht tun).
     

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