Zum Thema "Flug wurde gestrichen" Der "Fall" in knappen Worten: Caracas, Flug annulliert, Pax bleibt am Airport, klagt hinterher. AG-Urteil: EU-Ausgleichszahlung (600 Euro) wird zugesprochen. Schadenersatz für die "unangenehme Nacht" gibt es allerdings keinen. Begründung: Wo kein finanzieller Schaden entstanden ist, kann es keinen Ersatz geben. http://www.netzeitung.de/wirtschaft/rat ... 78891.html Ein schöner Anlaß, noch einmal zu diskutieren?
Werden jetzt am Montag gegen Gulf Air eine Schadenersatzklage einreichen. Wenn sich dort was ergibt werde ich berichten. Für alle die den Vorgang nicht kennen sollten unte Gulf Air Nachlesen um was es ging.
Da bin ich gespannt. Hätte fast auch mit Gulf Air Sydney in F gebucht, habe aber dann doch - auch wegen der Meilen - Thai genommen. War zwar teuerer, aber wohl im Nachhinein per Zufall richtig. Hoffentlich lassen die sich nicht auch noch eine Überraschung einfallen... Dir auf jeden Fall viel Glück bei der Klage. Halte uns auf dem laufenden!!!
Also verstehe ich das jetzt richtig: die Dame hat die ganze Nacht in der Flughafenhalle in CCS zugebracht. Wäre sie dagegen in ein Hotel gegangen und hätte dort übernachtet, hätte sie jetzt den Zimmerpreis erstattet bekommen, so richtig?? Der Wellensittich
Sie hat die Nacht am Airport verbracht, ist nicht ins Hotel gegangen, es sind also keine Kosten (= finanzieller Schaden) entstanden, also kann sie einen solchen "Schaden" auch nicht ersetzt bekommen. So hat dieses Amtsgericht entschieden. Ja. Daraus nun schließen zu wollen, daß jeder, der ins Hotel gegangen ist (und die dortige Übernachtung bezahlt hat), nun diese Kosten (also den "Schaden", der ihm entstanden ist) auch tatsächlich ersetzt bekommt, ist leider nicht zwingend von einem solchen Urteil gedeckt. Wahrscheinlich wäre es so gewesen - aber darüber hatte das Gericht ja gar nicht zu entscheiden (und hat dementsprechend auch nicht darüber entschieden). Also kannst Du dieses Urteil allenfalls hernehmen und sagen: wenn mir keine (Hotel-)Kosten entstanden sind, werde ich wahrscheinlich keinen Schadenersatz anmelden können. Du kannst aber nicht schließen: hätte ich ein Hotel genommen, hätte ich auf jeden Fall die Kosten ersetzt bekommen. Ganz davon abgesehen, daß sowieso jedes Gericht in seiner Entscheidung frei ist.
map und Jura... Der entscheidene Punkt ist doch dieser hier aus der Urteilsbegründung: Hiernach darf stark vermutet werden, daß die Klägerin vergeblich auf die Übernahme der Kosten für eine Hotelübernachtung in CCS durch die Airline bestanden hat und sich dafür entschied, am Flughafen zu nächtigen. Wäre sie ins Hotel gegangen, hätte der anschließende Prozeß auf Erstattung der Kosten (lupenreiner Schadensersatz) wesentlich höhere Erfolgschancen besessen. Bleibt nur zu hoffen, daß unsere Eurokraten die vom Gericht angesprochenen Gesetzeslücken bald schließen werden... Gruß carlo
Also ich stelle jetzt mal eine meiner berüchtigten messerscharfen Thesen auf: Die Airline hat den Flug abgesagt und auf den Folgetag verschoben. Dadurch musste die Dame eine Nacht in CCS verbringen, nur aufgrund des Verschuldens der Airline. Die Nacht in der nicht gerade sehr schönen Abflughalle in CCS auf einer Wartebank zu verbringen, ist bei weitem keinem Pax zuzumuten. Also hätte die Airline zumindest angemessene Hotel- und Taxikosten zwingend erstatten müssen... Ich erinnere nochmal kurz an meinen Fall letztes Jahr im Oktober in LPA: Condor-Rückflug wurde um 20 Stunden (!!) auf den Folgetag verschoben. Ich habe am Ende nur einen Gutschein über 45€ als Entschädigung bekommen, aber ein Busstransfer und eine Hotelübernachtung incl. 3 Mahlzeiten wurden selbstverständlich von Condor bereitgestellt... Der Wellensittich