Nachtflug, Arbeitszeitgesetz

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Der rote Baron, 19. Juli 2012.

  1. Der rote Baron

    Der rote Baron Bronze Member

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    Gibt es Gerichtsurteile zu folgender Frage:

    Passive Reisezeit (d.h. ich bin nicht selber Autofahrer z.B.) gilt ja arbeitsrechtlich als Erholungsphase und nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, z.B. in Bezug auf die max. 10 Stunden Arbeitszeitregel pro Tag.

    Wie aber verhält sich das auf Nachtflügen in der Economy Class, ggf. mit nächtlichem Umsteigen? Kann man hier von einer Erholungs- oder Ruhephase sprechen?

    Ein Beispiel:
    Ich bin auf Dienstreise im Ausland und habe den ganzen Tag meetings. Nachts geht mein Rückflug, zum Beispiel Mitternacht Abflug, 3 Stunden, dann Nachts zwischen 3 und 4 Uhr Umsteigen, Weiterflug um 4 Uhr und Landung am Heimatflughafen um 8:00 Uhr. Alles schön im Sitzen in Eco. Dann ab ins Büro und ein neuer 8 Stunden Arbeitstag. Insgesamt bin ich dann von ersten Tag 8:00 Uhr bis zeiter Tag 18:00 Uhr 34 Stunden auf den Beinen ohne wirklich geschlafen zu haben.

    Kann das arbeitsrechtlich zulässig sein? Ich kann ja Flugzeit in Business oder First als Ruhezeit noch halbwegs nachvollziehen, aber in Eco und ggf mit nächtlichen Umsteigen? Was wenn ich völlig übermüdet auf Weg vom Flughafen ins Büro oder später im Büro einen Arbeitsunfall habe? Kann sich der Arbeitgeber dann wirklich rausreden dass alles rechtens ist, weil ich ja nachts mit Unterbrechung 3 Stunden und 4 Stunden auf einem Eco Sitz "mich erholt" habe? Und was ist mit dem Umsteigen zwischen 3 Uhr und 4 Uhr nachts? Ist das auch Ruhezeit?

    Würde mich interessieren was dazu schon vor Gericht gesprochen wurde.
     
  2. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit kann verkürzt werden, wenn während der Reisezeit "ausreichende Erholungszeit" lag.
    In deinem Beispiel ist das gerade nicht der Fall.
    Bei Flügen in F oder C hätte ich in deinem Beispiel auch Probleme, weil ein zusammenhängender Schlaf wegen der Umstiegszeiten kaum möglich wäre, ist aber eine Frage des konkreten Falles.
    Bei einem Nonstopflug in C oder F dagegen nicht.
     
  3. Der rote Baron

    Der rote Baron Bronze Member

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    Hi Bali,

    Gefühlsmässig sehe ich das genauso wie du. Da ja aber mein Gefühl wahrscheinlich nicht wirklich relevant ist, waere es wichtig zu wissen, ob man sich da auf Urteile etc berufen kann?

    Könnte mir vorstellen dass sowas schon in anderen Faellen fuer Aerger gesorgt hat, ueber google hab ich aber nichts gefunden.

    Die Zulaessigkeit von Eco Nachtfluegen wird gerade bei unserer Firma heiss diskutiert. Auch schon die Frage ob man dann ueberhaupt noch in der Lage ist nach so einer Tortur vom Flughafen heim oder ins Buero zu fahren, bzw Haftung wenn etwas passiert.
     

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