preiswerte(re) 4-Segment-Flüge

Dieses Thema im Forum "Economy" wurde erstellt von miles-and-points, 11. September 2006.

  1. miles-and-points

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    Mir fällt immer wieder auf, daß im Eco-Billig-Ticket-Bereich häufig "unlogische" Preise verlangt werden.

    ein aktuelles Beispiel:
    zur Zeit gibt es New York-Flüge ab Deutschland mit Delta via Atlanta oder Cincinnati/Ohio preiswerter als die einfachen Flüge nach Atlanta.

    Okay, dafür wird es Gründe geben, über die ich nicht weiter nachdenke.

    Meine (erst einmal theoretische) Frage an die Experten hier:
    Ich möchte eigentlich nach ATL. Kostet 489 € inkl. aller Zuschläge. Man kann aber auch FRA - Cincinnati - New York/Newark buchen, wobei der Rückweg über ATL führt: und das für nur 440 € inkl. alles.

    Wenn ich nun gern den Big Apple 'mitnehmen' möchte: kann ich nach NYC düsen, dort ein längeres Shopping-Weekend einlegen, für wenig Geld auf eigene Faust nach ATL fliegen, dort meine Leute treffen und dann mit dem letzten Segment zurück nach Frankfurt fliegen? Also den 3. Abschnitt EWR-ATL einfach wegschmeißen?

    Andersrum hat's ein Bekannter schon einmal bei einem (unechten) 4-Segment-Flug gemacht:
    damals gab es einen Super-Tarif von Deutschland mit der Lufthansa nach Manila via Bangkok und dieses Ticket war merkwürdigerweise preiswerter als ein Flug nach Bangkok allein.

    So ist er also als Transit-Reisender (ohne aufgegebenes Gepäck) in Bangkok ausgestiegen, hat dann am Check-In erzählt, ihm sei schlecht geworden, hat den Abschnitt BKK - MNL sozusagen "storniert" und ist in Bangkok geblieben.

    Später hat er einen billigen TG-Flug nach Manila (oneway) gekauft, ist dort hingeflogen, hat da noch einen kurzen Wochenend-Trip im (sehr preiswerten) Mandarin Oriental eingelegt und ist dann mit dem letzten Abschnitt via BKK zurück nach Deutschland geflogen (und hat, nebenbei, sogar die gesamten Meilen hin und zurück plus die TG-Meilen gutgeschrieben bekommen).

    Hat der nun nur Glück gehabt? Oder lag das an den netten LH-Damen in Thailand? Wie kann man so etwas im oben genannten Fall (auf dem Rückweg!) machen? Wenn ich mit einem zusätzlich gekauften Billig-Oneway schon auf eigene Faust nach Atlanta geflogen bin, kann er ja schlecht in Newark bei Check-In zum Rückflug sagen, mir sei schlecht geworden...

    Hat jemand eine Idee? Oder geht sowas heutzutage überhaupt und grundsätzlich nicht (mehr)?
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Ist doch noch harmlos. War zu Zeiten, als ich noch jung war ( also gaaaanz lange her ) und es nix Billigflieger gab. Habe ein Studententicket mit BA via LHR nach JFK gekauft. Richtig preiswert, kostete damals nur DM 400,00. Musste aber tatsächlich nur nach London. Ohne Wochenendbindung mit nur zwei Übernachtungen hätte der Tripnach London DM 1.200,00 gekostet. New York habe ich verfallen lassen. Gab auf dem Rückweg zwar ein bischen Zoff in London, aber sie haben mich dann doch mitgenommen.

    Aber zurück zum Thema. Es ist IMMER die teuerste Variante einen Non-Stop Flug zu buchen, der auch noch mit einer Linie des Abflug- oder Ankunftslandes ausgeführt wird. Der Grund ist ganz einfach. Die Leute fliegen am liebsten Non-Stop und die Fluggesellschaften nehmen einfach das Geld, das sie bekommen können. Bestes Beispiel. Ich fliege Ende September nach Bangkok. Das billigste Angebot mit Thai war 2.900 ( C ), mit LH bei 3.100. Beides Non-Stop Flüge. Ich fliege KLM für 1.900. Da ich aber ex CGN oder DUS sowieso umsteigen muss macht das keinen großen Unterschied, außer eben mindestens 1000 Euro.
     
  3. Caracho

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    Was sicher immer mehr auch noch ein Einfluss auf den Preis hat, ist das umsteigen, besonders in den USA geht das wohl nicht ganz so schnell. Wenn du erst um 12.00 Uhr hier abfliegst beispielsweise, kommst du ca. 16.00 Uhr Ortszeit ja an z.B. in ATL, danach noch nach EWR dann kann dein Tag sehr lange werden, dadurch fliegen wohl weniger Personen so.

    So habe ich es auf alle Fälle entfunden als ich von ZRH-JFK-PHL geflogen bin in ZRH weg um ca. 10.00 Uhr und am Abend als schon eindunkelte landeten wir in Philadelphia, danach no eine einstündige Fahrt zu den Bekannten und ich lag nur noch ins Bett.

    Ich wahr damals 13 Jahre alt und die Kontrollen wahren noch nicht so streng wie heute (durfte sogar auf JFK auf den Pilotensitz).
     
  4. miles-and-points

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    Ja, das ist mir schon klar.
    Worum es mir in dem Delta-Beispiel ging, war ja etwas anderes:

    Delta FRA - ATL - FRA = 489 Euro
    Delta FRA - Cincinnati - EWR - ATL - FRA = 440 Euro

    Gibt es da eine Möglichkeit, den 3. Abschnitt EWR - ATL nicht zu fliegen?

    Wäre es ein Ticket mit dem Routing FRA - ATL - EWR - ATL - FRA,
    wär's wohl leichter, auf dem Hinflug das 2. Segment verfallen zu lassen.
    Aber das wird grad nicht zu dem Preis angeboten.

    PS:
    Amsterdam ist selbst für Lufthansa-Flüge ein guter Tip, wenn man dort leicht und preiswert hinkommen und starten kann. Das spart merkwürdigerweise ebenfalls eine Stange Geld, obwohl es die zusätzlichen Zubringer-Flüge beinhaltet. Aber das wird dann Deiner Erklärung mit den Airlines aus dem Start- oder Zielland geschuldet sein.
     
  5. Caracho

    Caracho Silver Member

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    Habe mal gelesen das wennn du z.B. den ersten flug auslässt die ganze reise storniert wird, nehme an das dies auch passiert wenn du das dritte segment auslässt.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Noch so ein netter:

    DUS-ATL-ORD-ATL DUS in C 1.900,00 geflogen im Juni

    heutige Abfrage:

    DUS - ATL - DUS ( ohne Weiterflug nach ORD ) 2.772,00

    NOCH FRAGEN?
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Hat Lufthansa erst vor kurzem einen Prozess verloren. Wenn du ein gebuchtes Ticket hast, muss dir auf dieser Strecke auch Befürderung angeboten werden. Vollkommen egal, ob alle Teilabschnitte auch wirklich geflogen wurden. Das Urteil ist gerade mal 1-2 Wochen alt. Habe es auch nicht gelesen, sondern nur im Radio gehört.
     
  8. Caracho

    Caracho Silver Member

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    Tönt aber guet, dan müsste mann auch bei diesen Athem-Frankfurt-egal wohin Tickets das Erste Segement nicht fliegen.
     
  9. hagalulu

    hagalulu Pilot

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    kann jemand das hier wirklich belegen? wenn es dazu einen prozess gab müsste das urteil doch irgendwo zu finden sein, oder?
     
  10. miles-and-points

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    Dabei ging es aber um innerdeutsche Einfachflüge der LH.
    Jemand hat den Hinflug eines Return-Tickets nicht rechtzeitig antreten können und die LH wollte nun den Rückflug nicht erbringen (bzw. nur nach Zuzahlung der Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Return zum angeblich benötigten Oneway zurück).

    Da es aber zu keinem sog. Grundsatzurteil gekommen ist, wird man sich auf dieses erstinstanzliche Urteil im Zweifel zwar berufen können - es wird aber wohl an der Praxis (man läßt Dich stehen, wenn Du nicht zahlst) erst einmal nichts ändern.

    Wie groß Deine Chancen stehen, wenn Du die hohe Zuzahlung dann hinterher versuchst, wieder zurückzuholen, kann ich nur schwer einschätzen. Und wer will denn schon diesen ganzen Streß freiwillig mitmachen.

    Mit den ATH- oder CAI- oder gar TIP-Flügen hat das Urteil rein gar nichts zu tun.
     
  11. Knacki

    Knacki Bronze Member

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    Im Umkehrschluß wäre es aber auch schlimm, wenn durch eine "Klageflut" (Peppone 100 !?!) der schöne Tarif von ATH wegfallen würde :cry:

    Generell steht es ja in den Tarifbedingungen, zumindest bei der LH, ja drin: wird ein Segment nicht geflogen, stornieren wir den Rest.

    Kommt aber vielleicht auch immer auf den EInzelfall an.

    Gruß
    Knacki
     
  12. Guest

    Guest Guest

  13. miles-and-points

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    Das Urteil aus 2005 betraf einfache Hin- und Rückflüge innerhalb Deutschlands und gerade nicht Vier- oder mehr-Segment-Flüge im internationalen oder gar interkontinentalen Bereich.

    Und Du hast recht: es handelt sich (da vor'm Amtsgericht ergangen) um kein Grundsatzurteil. Also Vorsicht, das jetzt auf andere Konstellationen übertragen zu wollen. Ich jedenfalls will fliegen, wenn ich gebucht und bezahlt hab; auf langwierige Prozesse gegen ein Unternehmen, das immer den längeren Atem hat, habe ich keinen Bock.
     
  14. Meilensucher

    Meilensucher Platinum Member

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    Das Thema ex-ATH oder AMS oder wie auch immer mit LH wurde ja schon mehrmals diskutiert. Nur hier mal eine Zusammenfassung dessen: Die LH muß dich mit einem Ex-ATH auch mitnehmen wenn Du erst in FRA oder MUC einsteigst. Aber dann zu Deutschlandpreisen! :!: D.h. anstatt Business für 1.900 EUR vielleicht schlappe 4.000 EUR oder mehr...
     
  15. insel

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    moin,

    wieder wurde zu Gunsten des Passagiers bei Überkreuzbuchungen entschieden:

    Entscheidung vom AG-Frankfurt/Main (Az. 31 C 2972/05-74) zum zweiten Mal wurde über die Rechtmäßigkeit von Überkreuzbuchungen geurteilt, Fluggesellschaften sind nicht berechtigt, den Rückflug zu stornieren, wenn der Passagier den Hinflug nicht angetreten hat.
    Im Urteil heißt es weiter, das es für den Passagier keine Verpflichtung gibt, jedes einzelne Segment eines gebuchten Fluges auch anzutreten, das AG Köln (Az. 117 C 269/04) hatte ähnlich entschieden.

    Die Fluggesellschaften haben sich vorsichtig in die erste Instanz begeben, um eine deutliche Richtung des Gerichtes zu erkennen, da beide Urteile negativ verlaufen sind und auch beide Seiten auf eine Berufung verzichtet haben, ist davon auszugehen, das weitere Gerichte oder Instanzen den vorliegenden Urteilen folgen werden.

    gruß insel
     
  16. miles-and-points

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    Wieder ein Urteil eines Amtsgerichtes (also kein Grundsatz-Urteil),
    das aber mit dem Thema hier - leider - wieder so rein gar nichts zu tun hat.
     
  17. insel

    insel Gold Member

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    moin miles-and-points,

    wenn Niemand in die Berufung geht, ist es zwar keine Höchstrichterliche Rechtsprechung eines OLG oder dem BGH, aber es ist ein verbindliches Urteil an dem man sich Orientieren kann, sowie verweisen kann.

    Warum meinst Du geht wohl keine Gesellschaft in die entscheidene Berufung?

    Da diese Untersparte als einzige zu erkennen war (vorangegangene Diskussion), in der ich meine Antwort einstellen konnte, bitte ich um Nachsicht oder um richterlichen Hinweiß, wenn diese Entscheidung nicht gut war.

    In einem Rechts-Foren zur aktuellen Reise-Rechtsprechung in diesem Forum hätte ich den Artikel gerne plaziert, fehlt aber leider!

    gruß insel
     
  18. miles-and-points

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    Eben: ein "verbindliches Urteil" in diesem Einzelfall (und nur in diesem).
    Genau: kein OLG und erst recht kein BGH - also kein Grundsatz.
    Sicher: Weil es ja sonst unter Umständen ein Grundsatzurteil geben könnte.
     
  19. insel

    insel Gold Member

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    @ miles-and-points

    aber ein Urteil worauf sich jeder Kläger unter Hinweiß der vorgelegten Klage Berufen kann, was will ein Geschädigter den noch mehr, wenn in selbiger Angelegenheit schon Recht gesprochen wurde, sowie auch ausreichend.

    Wenn es ebenso von klarer rechtlicher Deutung ausgeht, gibt es alleine schon gar keine Zulassung vom Gericht um in die Berufung zugehen, dann handelt es sich sehr wohl um ein einziges Grundsatzurteil, was in der einzigen zugelassen u. vorhandenen Instanz(gemäß ZPO) gesprochen wurde.

    Ein Geschädigter hat doch nun schon die Möglichkeit unter Zuhilfenahme dieser beiden Urteile die Ablehnung der Fluggesellschaft zu entkräften, für einen schnellen Erfolg wird dieses Vorgehen schon reichen.
    Nicht alles wird über 2-3 Instanzen durchgefochten, zum Glück auch (sonst würde ich mit meiner Arbeit immer noch am Anfang stehen).

    gruß insel
     
  20. miles-and-points

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    Mit Verlaub - ein Quirl gehört in die Küche.
     

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