Rückerstattung von Steuern und Sicherheitsgebühren

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von eb8, 17. Januar 2008.

  1. eb8

    eb8 Gold Member

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    Wer einen Flug nicht wahrnimmt, gleichgültig aus welchen Gründen, hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren. (siehe z.B. http://www.wdr.de/tv/markt/20070730) Mittlerweile macht das jeder Billigflieger problemlos auf Antrag, nicht aber die Lufthansa. Ich hatte im Juli 2007 einen Rückflug Riga - Wien nicht ausgenutzt und stellte einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühren. Ich bekam eine mail vom Kundenservice, man hätte mein Anliegen an das zuständige Servicezentrum weitergeleitet, ich erhielte von dort Nachricht. Nach 2 Monaten ohne Nachricht habe ich nachgehakt: wieder dieselbe Standardmail, wieder keine Antwort. Nach weiteren 2 Monaten dasselbe Spiel. Ich schickte ein Fax an das Kundenzentrum in Gütersloh: es wurde überhaupt nicht beantwortet.

    Ich habe an einem Flughafenschalter nachfragt, und wurde mit der dümmlichen und unzutreffenden Antwort abgewimmelt, on-way koste mehr als hin und zurück, daher gäbe es keine Gebührenerstattung.

    Natürlich lohnt es sich nicht, Lufthansa zu verklagen. Es gibt andere Möglichkeiten: andere airlines nehmen.
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Zwar nicht ganz neu, diese Erkenntnis -
    aber dennoch gilt: Sehr richtig festgestellt. :mrgreen:

    Willkommen im Forum. :D
     
  3. Ralf1975

    Ralf1975 Platinum Member

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    Hallo,

    ich habe einen Flug mit meiner Freundin nach London telefonisch storniert und die Gebuehr zurueck bekommen. Wobei die Erstattung deutlich laenger gedauert hat als die Belastung eines neuen Fluges den ich im gleichen Telefonat bestellt habe.

    Ralf
     
  4. skyrock

    skyrock Bronze Member

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    Dann ist dein Anliegen wohl leider nie an der richtigen Stelle angekommen. Mir wurde mal die Faxnummer 030-50570951 genannt, über diese hat es bisher immer problemlos und auch relativ zügig geklappt.
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Hallo eb8

    Du hast einen Anspruch auf Erstattung, aber

    die Steuern für deinen nicht in Anspruch genommen Flug übersteigen wahrscheinlich die Bearbeitungsgebühren.

    Dein Hinflug hat normalerweise mehr gekostet als dein Hin und Rück Flugpreis

    Bei Sondertarifen (Hin und Rück) heut zu Tage werden bei nicht in Anspruch genommenen Rückflug die Hin und Rückflugtarife automatisch für deinen OW in Anspruch genommen, ( das ist seit dem so als ein Rechtsanwalt doch mal die LH verklagt hat ) , vorher hatte man den One way Flugpreis abgezogen.

    Gruss

    MRCM
     
  6. skyrock

    skyrock Bronze Member

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    Lufthansa erhebt keine Bearbeitungsgebühr für Steuererstattungen, zumindest wäre mir das neu.
     
  7. ursus48

    ursus48 Pilot

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    Unabhängig von der Buchungsklasse sind bei einer Nichtbenützung von Flugsegmenten Steuern und Gebühren rückzuerstatten. Das hat überhaupt nichts mit One way oder return zu tun, denn es handelt sich ja nicht um den Flugpreis. Meines Wissens wird das auch von LH so gemacht - also Antrag stellen.
     
  8. kasi

    kasi Diamond Member

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    Zu diesem Thread fällt mir nur ein: Und täglich grüsst das Murmeltier ...
     
  9. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Déjà-vu:

    Es gibt manchmal Unterschiede zwischen dem, was "man" sich wünscht, dem, was u.U. als "Recht" erkannt werden mag und dem, was Airlines tatsächlich tun.
     
  10. eb8

    eb8 Gold Member

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    Danke für Eure Beiträge. Vieleicht habe ich nur besonders Pech: alles was Ihr vorgeschlagen habt habe ich gemacht, LH hat NIE geantwortet! Ich bin seit 9 Jahren SEN, davor war ich seit Beginn des Programmes FTL, das kümmert die Call Center nicht. Mir reicht es jetzt, als Konsequenz habe ich meinen nächsten C Class Flug nach Shanghai storniert und fliege mit Air Berlin. LH fliege ich nur noch wenn ich keine andere Wahl habe.
     
  11. Dreamliner

    Dreamliner Bronze Member

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    Bei Billigtickets werden nur im Falle unangeflogener Flugscheine die Steuern und Gebühren -problemlos- zurückerstattet. Wurde der Hin-Leg benützt, gibt's für der ungeflogenen Rückweg nichts. So ist das bei der LH.
    Es grüßt der Dreamliner
     
  12. vielfliegercgn

    vielfliegercgn Platinum Member

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    oje... airberlin... ob das mal kein eigentor war ;-)
    meinst du nicht immer noch dass es besser ist senator bei der LH zu sein und dafür air berlin flugzeuge nur von weitem anzugucken? :mrgreen:
     
  13. DUS

    DUS Gold Member

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    Traurig, aber wahr! :mrgreen:
     
  14. eb8

    eb8 Gold Member

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    Nein, meine ich nicht, bisher habe ich mir bereits die Silvercard von AB erflogen und nur positive Erfahrungen gemacht. AB bietet sogar Prioritycheckin bei Charterflügen in Ferienorten an, das macht LH noch nicht einmal überall in Europa bei Linienflügen. Beispiel Dezember in CHP: SAS wies mich beim Prioritycheckin ab, weil ich eine LH SEN Karte habe und keine SAS SEN Karte. Was soll dann Star Alliance?
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Nicht dass so etwas wie eine "SAS SEN Karte" in diesem Teil des Universums existieren würde, aber davon mal abgesehen: Denen hätte ich was gehustet, mein lieber Schwan. :lol:
     
  16. Dreamliner

    Dreamliner Bronze Member

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    Seltsam, das mit dem Check-in-Schalter. War vor einiger Zeit in Oslo und bin mit FI von dort geflogen. Wegen meiner schwarzen Karte bat mit die SAS-Mitarbeiterin sogar in den *G-Bereich.
    Es grüßt der dreamliner
     
  17. eb8

    eb8 Gold Member

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    Gehustet habe ich nicht, sonst hätten sie wahrscheinlich die Security geholt, ich habe mich schriftlich bei LH beschwert. Die Antwort war der übliche Brief: es tue ihnen Leid, mein Anliegen sei an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet worden, diese würde sich bei mir melden (hat sie bis heute nicht), ansonsten hoffe man mich bald wieder an Bord begüßen zu können (die Hoffnung war bis heute vergebens).

    Anderes Beispiel: in TRN wurde mir der Zutritt zur Lounge verwehrt, weil ich einen Codeshare Flug mit AUA hatte. Antwort von LH: siehe oben.
     
  18. eb8

    eb8 Gold Member

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    Auf jeder Karte steht oben links der Name der ausstellenden Fluggesellschaft.
     
  19. Guest

    Guest Guest

    SAS ist jetzt also bei M&M und gibt SEN-Status raus?
    Hab ich total übersehen. Letzte Woche gab's noch Eurobonus. Was wurde aus denen?
     
  20. eb8

    eb8 Gold Member

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    SAS ist seit Mai 1997 bei der Star Alliance. Also darf man doch wohl annehmen dass eine LH SEN Karte mittlerweile auch in CPH honoriert wird.
     

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