Rechte bei Flugannullierungen

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von Guest, 26. Oktober 2006.

  1. Guest

    Guest Guest

    Wollte einfach mal nachfragen, wie so eure Erfahrungen bei Flugausfällen sind. Welche Rechte hat man da als Pax, grob gesagt?

    Hatte vor zwei Tagen einen Flug LPA-Fra mit Condor, Flug hatte wohl auf Hinflug ex Fra einen technischen Defekt, der auf Gran Canaria behoben werden musste. Da aber bei dem Rückflug die Crew ihre maximale Arbeitszeit übereschritten hätte, musste der Flug ex LPA ganz abgesagt und um einen Tag (!!) vereschoben werden.

    Geboten wurde dann ein kostenloser Bustransfer zu einem Hotel, und dort kostenlose Verpflegung + Übernachtung.

    Mich würde interessieren, ob man in so einem Fall als Pax weitere Rechte hat. Wie sind eure Erfahrungen??

    Der Wellensittich
     
  2. insel

    insel Gold Member

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    moin,

    die z.Zt. gültigen EU-Rechte für Dich als Passagier sind in diesem Fall:

    1) Eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600€
    2) Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
    3) Hotelübernachtung
    4) 2 kurze freie Telefonate oder Faxe oder e-mails
    5) Die Möglichkeit selbst einen frühstmöglichen Flug zu nutzen und die
    Kosten Erstattet zu bekommen

    Gerne wird versucht um die Erstattungen herumzukommen, die Möglichkeiten durch die Airline sind:
    schlechte Wetterbedingungen; politische Unruhen; Streiks; Sicherheitsrisiken; unerwartete Flugsicherheitsmängel

    Leider werden diese Einwände immer wieder nur vorgeschoben, der Verbraucher hat in der Regel mit einer klaren und direkten Entschädigung zu rechnen.

    gruß insel
     
  3. Guest

    Guest Guest

    @ insel:

    Also du meinst, ich habe einen Anspruch auf eine Zahlung von 600€??

    Das wäre echt Klasse... Aber was sollte ich jetzt tun? Kannst du mir da einen Rat geben? Wie komme ich an mein Geld?

    Offizielle Begründung für die Verschiebung war halt der technische Defekt der Maschine und die fehlende Erssatzcrew am Flughafen LPA.

    Was kann ich tun?

    Der Wellensittich
     
  4. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

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    Soweit ich weiß
    gibts da dann auch noch Unterschiede ob es ein Charterflug bzw. Pauschalreise oder einfach ein NURFLUG ist.

    Ich denke unser Wellensittich müßte eigentlich noch zusätzlich die Ausgleichszahlung geben. Denn der Flug wurde tatsächlich abgesagt.
    Die Airlines wollen es immer als Verspätung auslegen - dann brauchen sie nämlich nichts zusätzlich in bar zahlen.

    Also Wellensittich - schreib einfach mal an Condor und beantrage die Ausgleichszahlung nach den neuen Richtlinien, da der Flug ja abgesagt wurde. Kostet dich ja nur das Porto und ein paar Minuten Zeit.
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Also es war keine Pauschalreise, ich hatte den Flug separat gebucht.

    Die haben es dann halt als "Flugvereschiebung" um einen Tag deklariert, nicht als Absage...wobei ich da schon eher von einer Absage und einer Neuansetzung am folgenden Tag sprechen würde...

    Der Wellensittich
     
  6. Guest

    Guest Guest

    @ jojojojoemail:

    Nochmal Frage:

    wo kann ich das mit den neuen EU-Richtlinien genau nachlesen??

    Würde denke ich vielen von uns hier weiterhelfen..so was passiert ja doch immer wieder mal..

    Hab Dank!

    Der Wellensittich
     
  7. insel

    insel Gold Member

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    @wellensittich

    Du kannst auf die EU-Verordnung 261/2004 verweisen, diese spricht in deinem Fall von folgenden Leistungen:

    Sollte der Flug, auf dem Sie eine bestätigte Buchung hatten, annuliert worden sein, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine anderweitige Beförderung, Betreuungsleistung, Erstattung und Ausgleichszahlung (die Erstattung ist nur in Bezug auf einen anderen Flug gedacht).

    Die Fluggesellschafft ist verpflichtet dem Passagier seine Rechte in schriftlicher Form auszuhändigen (vor Ort), damit sich dieser umfassend informieren kann.

    Deine Ansprüche mußt Du direkt an Condor richten, Gerichte haben auch schon dahingehend geurteilt, das es einer größeren Fluggesellschafft zuzumuten sei, in ausreichender Art und Weise, Ersatzmaschinen und Crews für solche Ausfälle vorzuhalten, also solltest DU auf der sicheren Seite sein.

    Die Ausgleichsleistung richtet sich nach der Entfernung:
    bis zu 1.500km = 250€, 3.500 km = 400€, über 3.500 km = 600€

    Ausnahme wenn der gebuchte Tarif nicht für die Öffentlichkeit buchbar war!

    gruß insel
     
  8. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

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    kannst ja mal bei
    Passagierrecht.de nachlesen;
    die condor hat bei dir den Flug als verspätet deklariert - tatsächlich ist er aber annulliert worden - zählt so wie überbuchung.
    also entschädigung fällig - WÜRDE ICH SAGEN (Achtung: bin kein Anwalt ist nur meine Meinung).

    Nochmals der Tip - einfach versuchen mit der Beschwerde - daß wär mein Weg.
     
  9. insel

    insel Gold Member

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    Zur allg. Info, es gibt keinen Unterschied mehr, ob Charter, Linie oder Billigflug/Ticket

    Gültigkeit bezieht sich für Fluggäste, die in einem EU-Mitgliedsstaat einen Flug antreten oder aus einem Drittstaat einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft in ein EU-Land antreten!

    gruß insel
     
  10. Guest

    Guest Guest

    @ insel und jojojojoemail: Habt vielen Dank! Ich werd´s auf jeden Fall versuchen und dann berichten, was draus geworden ist.

    Also ausgehändigt bekommen hat keiner der Fluggäste irgendwas.
    Witzig war, dass immer nur von einer Verspätung gesprochen wurde. Bin daann am nächsten Tag auch mit demselben Boarding-Pass vom Vortag eingestiegen, selbst auf den Flughafen-Monitoren war der Flug dann noch mit der Einsteigezeit des Vortags drauf...

    Der Wellensittich
     
  11. insel

    insel Gold Member

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    Von einer Verspätung kann nur über einen angemessenen Zeitraum gesprochen werden, sonst könnte die Fluggesellschaft ja auch die Behauptung aufstellen, das der Flug 12 Tage verspätet war.

    Wenn in diesem Fall auch die Crew nicht mehr einsatztauglich war, sowie der Flieger durch technische Probleme nicht zum Einsatz vorgehalten werden konnte, so ist von einer Annulierung zu sprechen und von keiner Verspätung, dieses Beispiel zeigt eine gängige Variante, um die evtl. Entschädigungen zu Umgehen.
    Das Ihr hier über die Rechte/Richtlinen nicht aufgeklärt wurdet, ist ein klarer Verstoß, der Dich deiner regulären Entschädigungsleistung, nur noch mehr Nachdruck verleiht.

    gruß insel
     
  12. Guest

    Guest Guest

    nochmals ganz vielen Dank.

    ich hab das so gar nicht gesehen. Ich dachte, wenn die uns in ein Hotel kutschieren und dort was zu essen auf die Beine stellen, dann bestehen keine weiteren Ansprüche seitens der Fluggäste..

    Ich glaub auch von den ca 180 Passagieren wissen das nur die allerwenigsten, naja, war halt ein Charterflug..

    Naja, in den kommenden Tagen geht ein Brief an Condor raus mit Original-Boarding-Pass, mal sehen, was da passiert..

    Der Wellensittich
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Hallo!

    Hier ist noch ein Link vom Luftfahrtbundesamt, die Deine Beschwerde auch an die betreffende Airline weiterleiten: www.lba.de/.../Schutz__der__Fluggaeste
    cleaner: link repariert

    Es stehen auch alle Richtlinien und auf was Du Ansprüche hast auf den Informationsblättern.
     
  14. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

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    Hi Wellensittich,
    dann wünsch ich dir viel glück, deine Chancen stehen wirklich gut - daß du da ne entschädigung bekommst.

    Seit dieser EU Regelung ist das wirklich anscheinend gängige Politik der Airlines - die Leute im unwissenden lassen, flugausfälle als verspätungen deklarieren usw.
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Ich bin echt super dankbar für all die wertvollen Hinweise.

    Weiss jemand, seit wann diese neuen Richtlinien in Kraft getreten sind?
    Ich meine, irgendwann mal davon gehört zu haben, aber das dürfte noch recht neu sein, oder?

    Wahrscheinlich auch deswegen wissen viele Passagiere kaum davon, mich eingeschlossen (zumindest bis gestern)..

    Der Wellensittich
     
  16. miles-and-points

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    Frag mal die gute alte Tante Google. 8)
     
  17. Freddi48

    Freddi48 Bronze Member

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    Hallo,
    dann hätte ich da auch mal ein Frage.

    Gestern Abend Flug FRA-GRU 3,5 Stunden verspätet. Die Maschine kam angeblich aus der Werft und wurde dort nicht fertig.
    Natürlich auch entsprechend zu Spät in GRU und dann den gebuchten Anschlussflug nach POA (allerdings separat gebucht) verpasst. Warten auf den nächsten Flug nochmal knapp 4 Stunden und zusätzlich noch Umbuchung bezahlt von 100 Teuro.

    Gibt es da eine Chance was von der LH zurück zu bekommen?

    Gruß aus POA

    Fred
     
  18. miles-and-points

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    Nö.

    Und was soll denn "angeblich" heißen?
     
  19. Guest

    Guest Guest

    Verspätung Verschiebung usw usw

    Bei allen satze gilt ab eine Verspätung. Es ist nicht relevant was für eine grund gibt. Verspätung auf verschuldung der Airlines (nicht bei wetter oder streik oder sonstwas) Reicht.
     
  20. miles-and-points

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    Reicht eben nicht.
    Wer erzählt Euch denn sowas?

    Natürlich muß (und wird) die Airline bei Verspätungen von mehr als 4 Stunden
    bei Interkont-Flügen für "angemessenes" Trinken, eventuell auch einen Snack
    und womöglich auch 2 Telefonate und/oder Faxe sorgen. Hat sie wohl auch getan, oder?

    [​IMG]
     

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