Rechtliches Reiseruecktrittsversicherung

Dieses Thema im Forum "Economy" wurde erstellt von timpolti, 11. Mai 2009.

  1. timpolti

    timpolti Bronze Member

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    weiss nicht, ob mein Anliegen hier richtig gepostet ist - wohl nicht, daher sorry ....
    Sofern notwendig, Moderator - bitte verschieben - DANKE

    Folgende Situation:
    Gebucht 2 BA Tickets a 543 Euro, davon 227 Euro BasisFare an BA und 316 Euro Steuern und Gebuehren.
    (Die 316 Euro enthalten keine BuchungsServiceGebuehr, 229 QY charge, Rest sind Airportgebuehren etc.)

    Sofern die Tickets storniert werden, bekommen wir lt. Reisebuero Steuern und Gebuehren wieder, abzueglich
    einer (unverschaemt hohen) Storno-Bearbeitungsgehuehr in Hoehe von 145 Euro je Ticket.

    Welchen Euro-Summe muss ich denn jetzt gegenueber der ReiseruecktrittsVersicherung angegeben ?
    Einfach den Gesamtreisepreis angeben oder nur den realen Storno-Verlust im Falle des Falles ?

    Pro Ticket gibt es 171 Euro zurueck (316-145), dann betraegt das Stornorisiko ja nur noch 373 Euro
    (543-171).

    Reiseruecktrittskostenversicherungen machen ja einen Schnitt bei 1.000 Euro VS-Summe. Ich gebe zu, die
    Mehrpraemie ueber/unter 1.000Euro ist eher kleinlich (12 Euro Gesamtpreis), aber mir geht es hier mehr um
    das Prinzip des Ganzen ....

    Bei Pauschalreisen gibt es ja diese gestaffelten Prozente bis zu 80, 90, 100 Prozent. Aber in unserem Fall machen die erstattbaren Nebenkosten immerhin fast 60% am Gesamtpaket aus ....

    Kann hier irgendjemand eine rechtliche unverbindliche Empfehlung aussprechen ??
     
  2. sebt

    sebt Gold Member

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    Die Versicherungen fragen immer nach dem Reisepreis unabhängig von den tatsächlichen Stornokosten.
     
  3. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Das stimmt so nicht. Die RRV kommt immer als letztes zum Zuge, steht mit Sicherheit auch so in den Bedingungen. Das heist ich muß zuerst das normale Storno Verfahren über die Airline/Reisebüro durchführen und dann den Rest der Versicherung melden. Eine RRV ersetzt keine erstattungsfähigen Tarifanteile!
     
  4. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

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    RRV machen als Versicherung i.d.R. keinen Sinn, denn im Schadensfall zahlen die RRVs meist aufgrund der strikten Versicherungsbedingungen nicht.
    Was sind die häufigsten Gründe, warum man eine Reise absagen muss.
    - Streit mit dem Partner
    - Chef braucht den Reisenden ganz dringend
    - Ein anderes wichtiges privates Ereignis kommt dazwischen
    - Partner wird krank, man selbst bleibt gesund, man will aber nicht allein fliegen
    - Fehlbuchung durch Missverständnis
    - Fluggesellschaft ändert Flugplan

    Für alle diese Gründe leistet eine RRV i.d.R. nicht.

    Eine Auslandskrankenversicherung ist da schon viel sinnvoller.
     
  5. vit

    vit Bronze Member

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    Eine (RR-) Versicherung ist dazu da, Schäden durch unerwartete und schwere Ereignisse abzudecken. Einige der genannten Punkte sind da wegen "Banalität" natürlich nicht eingeschlossen.

    Das sind selbstverschuldete Ereignisse, die nicht versicherbar sind.

    Hier muss selbstverständlich der Chef bzw. die Firma die Stornokosten übernehmen.

    Vermögensschäden z.B. durch Feuer zu Hause oder eine betriebsbedingte Kündigung sind meistens im Versicherungsschutz abgedeckt. Wichtig ist dabei grundsätzlich, dass es sich um ein unerwartetes und schweres Ereignis handelt. Die Konfirmation eines Neffen als wichtiges privates Ereignis gehört sicher nicht dazu :).

    Das ist m.E. nicht richtig. Wenn die Reise gemeinsam(!) gebucht wird, besteht Versicherungsschutz, wenn diese gemeinsame Reise aufgrund plötzlicher Erkrankung eines Reisenden abgesagt werden muss. Meine Eltern mussten das im vergangenen Jahr leider zwei mal in Anspruch nehmen. Aufgrund dieser Erfahrung würde ich eine RRV zumindest bei etwas älteren Semestern als absolut erforderlich betrachten.

    Eine Auslands-KV ist ein absolutes MUSS, auch bei Reisen innerhalb Europas.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Nein, in Europa bist du automatisch über die gesetzliche KV abgesichert.. es lebe die EU ;)

    (schau mal aud dein Kärtchen, das ist eine "europäische krankenversicherungskarte)
     
  7. vit

    vit Bronze Member

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    Die Behandlung vor Ort ja (aber nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Urlaubslands vorsieht), aber:
    Ein evtl. erforderlicher Rücktransport aus dem Ausland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen.

    Allein zur Absicherung dieses Risikos lohnt sich ein Auslands-KV "Abo" für 5-15 Euro pro Jahr, auch wenn man nur ab und zu mal ins Ausland reist.
     
  8. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

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    Hier muss selbstverständlich der Chef bzw. die Firma die Stornokosten übernehmen.

    Will man sich wirklich mit dem Chef streiten oder lieber seinen Job behalten?
     
  9. vit

    vit Bronze Member

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    Das gibt es überhaupt nichts, worüber man streiten müsste: wenn der Urlaub genehmigt war, muss die Firma dies grundsätzlich respektieren. Wenn dann aufgrund dringender geschäftlicher Erfordernisse der Mitarbeiter gebeten wird, seinen Urlaub zu verschieben und dieser daher eine gebuchte Reise stornieren muss, sollte es die selbstverständlichste Sache der Welt sein, dass die Firma ohne Diskussion die Stornokosten übernimmt. Es wäre meines Erachtens eine Unverschämtheit von dem Mitarbeiter zu verlangen, dass dieser auch noch dafür bezahlen muss, dass er seinen Urlaub verschiebt, um der Firma in der dringenden Angelegenheit zu helfen.

    Wenn das nicht der Fall ein sollte und nur über einen Streit (ggfs. vor Gericht) zu klären wäre, sollte man sich Gedanken darüber machen, ob man in der richtigen Firma beschäftigt ist.
     
  10. timpolti

    timpolti Bronze Member

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    So, Antwort erhalten von der RRV:

    Es zaehlt der Gesamtpreis !!
    Obwohl ich mich BER Fly (Dritte Beitrag) in seiner Argumentation anschliesse und versucht habe, dieses telefonisch der RRV Mitarbeiterin zu erlaeutern, blieb diese einfach stur ....
    Ich denke mal, die RRV ist ein Produkt aus alten Tagen, wo Leute ueberwiegend Pauschlareisen abgeschlossen haben, wo deren Stornoanteil sehr sehr hoch ist ...

    Bin selbst Versicherungskaufmann und ich habe mal gelernt, dass Geschaedigte Versicherungsnehmer im Fall eines Versicherungsfalles alles unternehmen muessen, den finanziellen Schaden so gering wie moeglich zu halten (ansonsten Obliegenheitsverletzung), aber das scheint zumindest meine RRV (konkret Hanse-Merkur) nicht weiter zu interessieren.

    Daher im Fall des Falles:
    Keinen Stress machen, Storno mitteilen, Grund und Nachweis mitteilen, Ticket einschicken - das wars ....

    Ob die RRV sich dann die Muehe macht, die rueckerstattbaren Kosten fuer Kerosinzuschlaege und Steuern und Gebuehren
    dann selbst vom ticketausstellendem Reisebuero zu holen - darueber schwieg sich die RRV-Mitarbeiterin mir gegenueber (auch auf nochmalige Rueckfrage hin) aus ...

    Wenn dem so waere, faende ich das ne Schweinerei - grenzt ja an Betrug.
    Volle Pramie fuer vollen Betrag und dann noch ein Viellfaches der eigentlichen Praemie selbst beim Reisebuero holen ....
     
  11. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

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    In diesen schwierigen Zeiten wird kaum ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz riskieren. Es gilt das Motto: Verklage nie Deinen Arbeitgeber! Selbst wenn man vor Gericht erfolgreich ist, wird man schnell merken, dass der Arbeitgeber am längeren Hebel sitzt. Arbeitgeber sprechen auch mal gerne untereinander.
    Wenn nun ausgerechnet ein gutzahlender Kunde in der Woche, wo der Arbeitnehmer in den Urlaub will, der Firma einen Auftrag gibt, dann sollte man vom Arbeitnehmer erwarten, dass er den Urlaub verschiebt.
    Die meisten Arbeitgeber kalkulieren in diesen schwierigen Zeiten knallhart die Ausgabenseite. Wenn dann ein Arbeitnehmer kommt und plötzlich EUR 1000,- an Stornokosten vom Arbeitgeber haben will, dann kann das großen Verstimmungen beim Arbeitgeber führen.
    Der Arbeitgeber fragt dann: Lieber Arbeitnehmer, stehst Du in diesen schwierigen Zeiten hinter der Firma oder nicht?
     
  12. apedemak

    apedemak Bronze Member

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    eine etwas komische argumentation.
    soll der arbeitnehmer den auftrag des kunden also selber mit 1000 € bezuschussen?

    wenn ein genehmigter urlaub gestrichen werden muss, dann wird ein guter arbeitgeber sich auch darum kümmern, dass der arbeitnehmer eine kompensation für seine kosten erhält. ansonsten ist das definitiv die falsche firma bzw. ein falsches planungsverhalten der verantwortlichen.
    kopfschüttelnd
    apedemak
     

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