Reiserücktrittsversicherung LH M&M Kreditkarte

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von muddern, 23. März 2015.

  1. muddern

    muddern Entdecker

    Beiträge:
    7
    Likes:
    0
    Guten Abend,

    ich bin dabei Flüge für mich und meine Freundin zu buchen. Die Bezahlung würde ich über meine o.g. Kreditkarte (Gold Business) tätigen. Diese beinhaltet eine Reiserücktrittsversicherung. Die Bedingungen sind hier zu finden:
    http://www.miles-and-more-kreditkar...emeine_versicherungsbedingungen_ab_102014.pdf

    Die Tickets kosten 470€ das Stück und haben eine Base von 130€ sowie 340€ Steuern und Gebühren. Ticketbedingungen sagen unter anderem Folgendes:
    TICKET IS NON-REFUNDABLE IN CASE OF CANCEL/REFUND.
    TICKET IS NON-REFUNDABLE IN CASE OF NO-SHOW.
    Nun schreibt meine Freundin kurz vor Beginn der Reise noch Prüfungen, sollte sie eine davon nicht bestehen würden die Nachprüfungen im Reisezeitraum liegen. Dieser Fall scheint über die Versicherung abgedeckt zu sein. Siehe hier: http://prntscr.com/6khb5o

    Nun ist meine Frage, was wir erstattet bekommen würden, denn da werde ich aus den Bedingungen nicht schlau. Überall steht etwas von Stornokosten etc. nur mir geht es ja nicht um Stornokosten sondern darum, dass ich kein Cent von der Fluggesellschaft bekomme, sollten wir den Flug nicht antreten können. Somit wäre für mich interessant, ob die Versicherung den kompletten Ticketpreis (Minus die Selbstbeteiligung) erstatten würde.
    Ich habe noch folgendes gefunden:
    Könnten damit auch unsere Tickets gemeint sein?

    Ich bin für jede Hilfe dankbar.
     
  2. eac55

    eac55 Gold Member

    Beiträge:
    735
    Likes:
    3
    Die Versicherung erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten . Also in diesem Fall die Summe
    nach Erstattung der Steuern und Gebühren der Airline .
    Das ist aber mit Fallstricken verbunden . Ruecktrittsgruende sind eng gefasst . Bei Erkrankungen
    gilt ob Du Flugunfaehig bist usw. Ferner muss die Erkrankung von einem Arzt schriftlich bestätigt
    werden . Ist es eine chronische Erkrankung , die sich vor Abflug verschlimmert hat , machen die
    Versicherungen Ärger .
    Da die Base 130 Euro x 2 ist , wird sich der Aufwand bei einer Stornierung nicht lohnen .
    Allein der Zeitaufwand für das Ausfüllen der Formulare wäre mir zu hoch .
    ( Arztformular mit genauer Diagnose usw . Dafür wird Dein Arzt allein schon 40 Euro berechnen )
     
  3. muddern

    muddern Entdecker

    Beiträge:
    7
    Likes:
    0
    Würden wir denn, wenn wir den Flug nicht antreten, von der Airline Geld wiederbekommen? Ich habe die Ticketbedingungen so verstanden, das wir gar nicht bekommen. Also weder Steuern und Gebühren noch die Base. Weiterhin ist die Versicherung nicht dafür, dass einer von uns krank ist, klar das kann auch passieren aber die LH Versicherung zahlt auch, wenn man und das ist das interessante, nicht fliegen kann, weil man Nachprüfungen schreiben / ablegen muss.
     
  4. eac55

    eac55 Gold Member

    Beiträge:
    735
    Likes:
    3
    Die Airlines sind verpflichtet Steuern und Gebühren zurück zu zahlen .
     
  5. muddern

    muddern Entdecker

    Beiträge:
    7
    Likes:
    0
    Ja denn ist ja eh egal, die 130€ ... Okay super! (Ich glaube bei den Tickets, die ich jetzt erwischt habe war die Base sogar nur bei 97€)
     
  6. Bommel

    Bommel Silver Member

    Beiträge:
    357
    Likes:
    3
    Auch Prüfungen, die bei Buchungsbeginn nicht bekannt waren (wer weiß denn schon, ob er/sie zu einer Nachprüfung muss) sind id.R. von der Versicherung gedeckt. Falls es soweit ist, ruf einfach bei der versicherung an.
     
  7. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
  8. Longleg

    Longleg Pilot

    Beiträge:
    58
    Likes:
    3
    Es gibt Hoffnung: Klagen. Am besten vorher Rechtsschutz prüfen.
    Neuer Fall:
    Amtsgericht Köln (Az.: 142 C 222/16).

    In dem verhandelten Fall ging es um die Flüge einer Familie von Düsseldorf nach Los Angeles im Wert von 3652,28 Euro. Der Kläger stornierte die Flüge und forderte die vollständige Rückzahlung des Ticketpreises. Allerdings hatte er einen Tarif gebucht, der laut Airline die volle Erstattung ausschloss. Das wollte der Kläger nicht hinnehmen und ging vor Gericht. Und er bekam Recht.

    Das Argument der Fluggesellschaft lautete: Der Passagier habe die Auswahl zwischen verschiedenen Tarifen gehabt, rechtlich handele es sich daher um eine Individualvereinbarung - und nicht um eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Gericht sah das anders: Es habe keine tatsächliche Möglichkeit des „individuellen Aushandelns” gegeben. Somit handele es sich um eine AGB-Klausel - und die benachteilige den Kunden unangemessen. Der Kläger erhielt fast den gesamten Flugpreis zurück.
     
  9. Markoni

    Markoni Silver Member

    Beiträge:
    265
    Likes:
    3
    Guten Abend :)

    Wie sieht es denn bei dir aus?
    Eine Reiserücktrittversicherung ist eine Art Versicherung, die im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen, die dazu führen, dass man die Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss, finanziellen Schutz bietet. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen oder eine schwerwiegende berufliche Verpflichtung.

    Es ist wichtig, dass man sich bewusst macht, dass Reiserücktrittversicherungen nicht alle Risiken abdecken. Man muss sicherstellen, dass man die Versicherungsbedingungen gründlich durchliest und versteht, bevor man eine Entscheidung trifft.

    Helfen kann dir dabei ein Unabhängiger Versicherungsmakler Düsseldorf und Baufinanzierungsberater Düsseldorf (ufkb.de) hat mir in dem Fall echt gut helfen können.
    Wenn du also magst, kannst du dich auch gerne dort umschauen.
     

Diese Seite empfehlen