Rueckflug Storno - Hinflug Nachzahlung weil OneWay???

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Timtim, 29. Mai 2009.

  1. Timtim

    Timtim Gold Member

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    Hallo zusammen,

    die SEN-Hotline hat mich gerade mal wieder mit einer tollen Regelung ueberrascht die ich bisher nicht kannte. Wenn man einen Rueckflug nicht antritt und die Steuern und Gebuehren zurueck verlangt dann wird laut der Hotline das ganze Ticket neu berechnet. In meinem Fall gibt das dann ein OneWay in Y. Ich wuerde also Steuern und Gebuehren zurueck bekommen aber muesste knapp 2000,- EURO nachzahlen. Totaler Bloedsinn und mal wieder eine ziemliche Frechheit.

    Was sagen die Experten hier, wie ist die Lage? Ist das nur leere Drohgebaerde? Kann doch niemals sein, dass sie damit durch kommen oder? Hab das ganze bisher nur mal bei Delta gemacht und da hat es ohne Probleme und Nachzahlung geklappt.

    Vielen Dank schon mal,
    Tim
     
  2. galvoni

    galvoni Silver Member

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    Ich hab auch vor 2 JAHREN mal so ne Antwort bekommen, aber wiel es bei um ein 99 € Ticket ging, habe ich es nicht weiter verfolgt.
    Ich bin aber persoenlich der Meinung dass dies gegen EU-Recht verstoesst.
     
  3. eb8

    eb8 Gold Member

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    Die umgelernten Waldarbeiter bei der hotline habe mir das schon mehrfach erzählt, passiert ist noch nie etwas. Mit 99 Euro Tickets mache ich das öfter.
     
  4. galvoni

    galvoni Silver Member

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    D.H. Du hast die Steuern zurueck bekommen?
    Ich habe die Aussagen als Mail von m&m bekommen.
     
  5. eb8

    eb8 Gold Member

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  6. erikm

    erikm Pilot

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    erzählte man mir bei aua in vie und beim support genauso, nach rechtsbelehrung durch mich gab es dann "eine ausnahme"...
     
  7. eb8

    eb8 Gold Member

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    Wie gesagt, "früher" klappte das bei mir auch, jetzt stellt sich LH stur.

    Bei der fraglichen Summe lohnt sich der Aufwand auch nicht.


    Bei skyeurope hatte ich ein ähnliches Pproblem. Sie erklärten sich zwar grundsätzlich zur Rückzahlung bereit, verlangten aber eine Bearbeitungsgebühr die höher war als der Rückzahlungsbetrag.


    Jedenfalls hat bisher noch keiner eine Aufzahlung auf C verlangt, und darum ging es timtim ja hauptsächlich.
     
  8. FlyingStefan

    FlyingStefan Pilot

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    In den Fare-Rules steht seit einiger Zeit auch immer öfter explizit, dass wenn ein R/T-Ticket als one-way genutzt werden soll (was ja offensichtlich der Fall ist, wenn du für den Rückflug nen tax refund machen willst), das Ticket neu berechnet wird mit dem one-way fare. Wenn dieser höher ist, müsstest du sogar was nachzahlen, in der Praxis ist das eher so, dass man den Rückflug (inkl. taxes) einfach abschreibt.
    Diese Praxis ist zwar von so manchem Gericht schon verboten worden, es wurden jedoch immer nur Einzelfälle bewertet, sodass bisher noch niemand Lufthansa dazu zwingen konnte, dies pauschal zu ändern (was auch wohl das Ende der 99 EUR Tickets bedeuten würde).
    Wenn man sich eine entsprechende Argumentationsstrategie zurecht legt, sollte es aber spätestens nach dem Xten Anruf mit dem Tax refund klappen ;-)
     
  9. eb8

    eb8 Gold Member

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    Das halte ich nach meinen Erfahrungen für unwahrscheinlich, man landet ja jedesmal bei einem anderen agent im callcenter. In meinem letzten Fall ging es um einen Rückflug von Riga nach Wien. LH stellte sich stur, selbst als ich damit drohte, ein C Ticket nach PVG zu stornieren (was ich dann auch gemacht habe und mit AB geflogen bin).
     
  10. red star

    red star Platinum Member

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    Die Regeln aller restricted fares bei LH beinhalten den Zusatz, dass das Ticket vollständig und in angegebener Reihenfolge abgeflogen werden muss. Dies ist auch keine neue Entwicklung sondern schon ewig so und obliegt insofern auch nicht dem Ermessen von Agents im CC. Ungenutzte Steuern und Gebühren können natürlich zurück verlangt werden (zumindest bei LH), allerdings erfolgt dann eine Neuberechnung des fares, also auf ein zumeist deutlich teureres OW-Ticket.
    Unabhängig davon kann vor Nutzung des Tickets selbiges natürlich storniert werden.
    Wer das vor Gericht anfechten mag, solle das tun und hätte wahrscheinlich auch gute Chancen.
     
  11. weltspion

    weltspion Silver Member

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    wie wahr!
     
  12. Reifel

    Reifel Gold Member

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    Ich würde nie auf die Idee kommen bei einem Tarif der nur als Return buchbar ist die Steuern für den nicht genutzten Rückflug zurückzuverlangen.
    Ich freu mich über die Ersparnis die ich durch den 99 EUR-Tarif hatte und dass LH (auch wenn Sie im Unrecht sind) die Tarifbedingungen (Nachberechnung zum gültigen OW-Tarif) nicht umsetzt. Aber extra LH noch drauf hinweisen dass ich nicht geflogen bin finde ich etwas riskant.

    Wiegesagt, ich gebe LH nicht recht, klar ist das nicht in Ordnung was die da tun, aber so ist es nun mal... Wegen ein Paar Euros bin ich zu feige um zu klagen und von daher verzichte ich gerne auf die Paar Euro Steuern und vermeide dan ganzen Stress :)
     
  13. Timtim

    Timtim Gold Member

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    Is ja super bei nem 99,- EURO Ticket, in meinem Fall gings aber um ein S-Class Ticket in die USA. Da sind die Steuern und Gebuehren knapp zwei Drittel des Preises.

    Viele Gruesse, Tim
     
  14. miles-and-points

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    Bei den 99-Euro-Tickets betragen die Steuern und Gebühren in den allermeisten Fällen nicht nur zwei Drittel des Gesamtpreises, sondern bis zu 95 Prozent. :idea:
     
  15. vbeck1

    vbeck1 Gold Member

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    Eins verstehe ich sowieso nicht: Wieso ist round trip entschieden billiger wie OW, abgesehen davon,
    dass die Airline damit rechent, dass ein gewisser Prozentsatz der Kunden den Rückflug verfallen lässt-
    mache es selber bei meinem Sohn Ottawa - Mad - Ottawa mit Air Canada.Mein Sohn muss nicht mehr nach Canada zurück.

    Dies ist vieleicht auch ein Grund der "Überbuchungen" der Maschinen, was ja manchmal in die Hose geht,
    da doch mehr Paxe als angenommen fliegen wollen.Ich find diese Praxis paradox.

    Vernünftiger finde ich da z. B. Air Berlin, Conder,Spanair, Air Europa, Click Air etc, wo man die Flüge einzelnd buchen kann, ohne eine "OW Strafe" zahlen zu müssen.

    Grüsse aus Teneriffa - Volker
     
  16. Reifel

    Reifel Gold Member

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    Versteh ich ja alles... Und wiegesagt, ich nehme die Airlines keinesfalls in Schutz, aber in den Tarifbedinungen ist meist geregelt dass man den anwendbaren One-Way-Tarif nachbezahlen muss. Diese Bedinungen muss man ja nicht akzeptieren (und bucht eben bei AB oder sonstwen).

    Insofern sollte man sich einfach freuen wenn es von den Airlines toleriert wird. Den Airlines aber klar vor Augen zu führen dass man gegen die Bestimmungen verstossen hat ist ja eigentlich selten dämlich...

    Wer eine Rechtschutzversicherung hat kann es vielleicht wagen und wird unter dem Strich mit Sicherheit ein Einlenken der Airline erreichen, denn kaum eine wird es auf einen Prozess ankommen lassen. Und solange es kein allgemeingültiges Urteil gibt wird es eben diese nicht ganz legalen Bedinungen geben...

    Und ich sage ganz ehrlich: Ich habe keinen Rechtschutz, noch Zeit und Nerven - unter Umständen sogar im Ausland - den Rechtsweg zu bestreiten, auch nicht bei 2/3 des Endpreises eines Sondertarifes.

    Am Ende wird sowieso alles egal sein, immer mehr Airlines (BA/KLM/AF) erstatten den Kerosinzuschlag nicht mehr zurück... Dann machen die Steuern und Gebühren für den Verfallenen Rückflug nur noch ein Paar Euro aus...

    Mann kann das Spielchen noch weitermachen... Dann verlangen (tun sie ja oft jetzt schon) die Airlines für den Refund noch eine TSC, am Ende zahlt an sogar drauf... Argumentation: Die Reisebüros wollten es ja so... ich beziehe mich auf LH, die selber eine TSC eingeführt hat (allerdings eine für Reisebüros nie kostendeckende), um den Reisebüros "entgegenzukommen" dass diese nun keine Provision mehr kriegen und daher eine TSC nehmen müssen. Damit die Kunden nicht alle direkt bei LH buchen war es nur "gerecht" gegenüber den Reisebüros, dass LH ebenfalls eine einführt. Tja, und die ist so niedrig dass kein stationäres Reisebüro seine Ticketkosten damit decken kann und somit die Kunden unter dem Strich direkt bei LH günstiger buchen und LH zudem hierfür dann noch zusätzliche Kohle einnimmt.

    Airlines sind nun mal sehr erfinderisch, und selbst wenn diese doofe One-Way-Nachbelastungs-Regel gekippt wird dann wird denen immer wieder was neues einfallen...

    Ich weis sich bin pessimistisch, und wiegesagt ich finde diese Praktiken natürlich auch höchst bedenklich... aber die Realität ist nun mal so...
     
  17. jfknyc

    jfknyc Pilot

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    Man sollte nicht unbedingt Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Rückflüge sind billiger dafür aber auch restriktiver als ein OW oder?

    LH behält sich vor, die Steuern als Ausgleich zu behalten, dafür da sman nur einen OW geflogen ist. Ich würde bei einem 99.- Ticket auch nicht die Tax zurückverlangen.

    Aber wenn Du ein S Klasse Ticket zu Grunde legst inkl. Tax etc.. Was kostet das im Vergleich zu einem offiziellen OW inkl Tax?? Ich denke, da liegt man immer noch drüber..also würde ich mir auch da keine Gedanken machen.

    Wem das nicht recht ist und wissentlich einen Rückflug verfallen läst, der ist m.M. nach selbst schuld...
     
  18. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das denkst Du Dir so? Oder hast Du schon einmal nachgeguckt?
     
  19. jfknyc

    jfknyc Pilot

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    S-Klasse= 350.- bis 450.-
    Was kostet ein offizieller OW mit LH inkl Tax? Sags mir MAP...
     
  20. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Guck nach und sag uns, ob Deine Behauptung stimmt... :idea:
     

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