Ryanair verweigert Rückzahlung nach Todesfall

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von SEN Wolfgang, 21. November 2014.

  1. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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  2. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Na komm,
    Im August verstirbt der Opa, bis 28 Tage vor Abflug storniert Ryanair für Familienangehörige im Todesfall bei Vorlage der Todesurkunde (warum eigentlich, der Opa war doch nicht gebucht, sondern die Familie), der Flug sollte im Oktober stattfinden. Die Familie hatte also bis zu einem Monat Zeit sich darum zu kümmern.
    Und ich frage mich auch, wie man mit Ryanair auf 500,- Euro kommen kann, wenn man bereits lange im Voraus (also vor dem Verbleichen im August) gebucht haben will.
    Klingt sehr nach Räuberpistole.
     
  3. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Ich habe eigentlich keinen Grund, die Entscheidung von Ryanair zu verteidigen, aber sie ist nicht typisch nur für diese Fluggesellschaft. Mir sind mehrere gleich gelagerte Fälle bekannt, in denen Lufthansa, Singapore Airlines und KLM die Erstattung des jeweiligen Flugpreises (außer Steuern und Gebühren) nach Stornierung wegen eines Todesfalles in der Familie unter Berufung auf die jeweiligen Tarifbestimmungen mit der Begründung abgelehnt haben, es hätte ja eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen werden können. Dadurch hätte das Risiko, einen Flug ohne Erstattung des Flugpreises durch die Fluggesellschaft wegen eines Todesfalles(oder eigener Erkrankung) stornieren zu müssen, abgedeckt werden können.
     
  4. Bozen

    Bozen Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Äh, hat jemand von Euch diesen debilen Focus-Artikel eigentlich gelesen?
    Die polnische Familie wollte Oppa dort besuchen, wo sie herkommt. Nun hat Oppa aber das zeitliche gesegnet.
    Darauf hin meinte die polnische Familie: "Nee, wir fahren nicht mehr in die Heimat, wenn Oppa da nicht mehr ist. Was sollen wir denn an seinem Grab? FR muß uns deshalb die Tickets erstatten!"

    FR ganz schüchtern: "Also das mit der 'Erstattung innerhalb eines Monats' meinten wir eigentlich für den Fall, daß die Familienangehörigen sich um die Beerdigung kümmern müssen und in Trauer sind."

    Dann hat sich laut Focus die "Presse" um den Fall gekümmert. Und nun bekommt die polnische Familie die Tickets erstattet, weil sie echt keinen Bock hatte, zu Opas Grab zu reisen.
    Ein echter Trauerfall. Mir laufen die Tränen. Da zahle ich gern als Pax mit meinem Ticketpreis für solche armen Menschen mit.

    Im Zuge allgemeiner Gleichberechtigung sollte das Auftreten plötzlicher Reiseunlust allerdings nicht nur auf den Tod des zu Besuchenden beschränkt werden:
    Nehmen wir z.B. den fiktiven Fall, in der ein deutscher Schmierlapp, nennen wir ihn Mig2KommaNeun, seine "Bekannte" in Hanoi besuchen möchte. Er bucht sein Ticket, doch sie teilt ihm mit, dass sie den Geruch seiner grindigen Füsse nicht mehr erträgt, weil er nur 4 mal im Jahr sein einziges Paar Pferdelederschuhe ab- und auf ihr Kopfkissen legt.
    Dann müßte Mig2KommaNeun doch auch die Erstattung seines Tickets verlangen können.
     

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