Schweigepflicht?

Dieses Thema im Forum "Alle Alles" wurde erstellt von Schwabe, 22. Februar 2007.

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  1. Schwabe

    Schwabe Silver Member

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    Haben Airlines Schweigepflicht, bezüglich der beförderten Personen?

    Wenn eine Person gesucht wird, darf die Polizei dann bei den Airlines anfragen? Bei einem Verbrecher, vermisste Personen o.Ä...

    Nein, ich habe nicht vor auszureißen. Nur manchmal frage ich mich einfach komische Sachen *lol*.

    Gruß,

    Schwabe
     
  2. imported_admin

    imported_admin Bronze Member

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    Also die Schnittläuche dürfen ganz sicher anfragen und erhalten ganz sicher auch eine Antwort. Bekannter von mir wurde mal aus HKG kommend an der Gangway in FRA verhaftet. War eine Namnesverwechslung und in einer Stunde aufgeklärt aber trotzdem eher unlustig, zumal wenn man mit Geschäftspartnern fliegt :eek:

    So als normaler Mensch sagen dir die Airlines nix. Habe mal vor Jahren angefragt ob ein Freund auf einer bestimmten Maschine ist. Der war 6 Tage überfällig wegen Winterchaos und 4 Tage Schliessung von JFK.

    Sind dann auf Verdacht zum Flughafen und siehe da er war da.
     
  3. blacks40

    blacks40 Bronze Member

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    Ich denke Sie haben keine Schweigepflicht. Warum sollten Sie?

    Bei Ärzten oder Anwälten ist es doch klar, weil die (gesuchte) Person ja ein Vertrauensverhältnis zu Arzt bzw. Anwalt aufbauen können muss.
     
  4. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Trotz allem hat jeder Mensch ein Recht auf die Wahrung seiner persönlichen Integrität- Somit kann eine Airline ohne Zustimmung des Passagier auch nicht einfach so Daten weitergeben. Häufig lohnt sich ein Blick in die AGBs, da finden sich Hinweise, an wen und unter welchen Umständen die Airline Daten weitergibt.
    Viele Grüße
    Selenum
     
  5. blacks40

    blacks40 Bronze Member

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    Ja klar, dass der Datenschutz gilt, aber wenn die Polzei anfragt, dann steht dass wohl drüber!
     
  6. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Auch die Polizei muss eine Begründung vorlegen und ich glaube auch dann bekommen sie nur ohne richterlichen Beschluss Auskunft, wenn es zur dringenden Gefahrenabwehr notwendig ist.
    Aber da kenne ich mich nicht aus.
    Viele Grüße
    Selenum
     
  7. Peruaner

    Peruaner Diamond Member

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    die polizei darf definitiv an die passagierdaten, etc..
     
  8. imported_admin

    imported_admin Bronze Member

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    Na ja zumindest die Polizei der US of A darf das auch ohne all dieses. Sogar regelmässig und noch bevor der Flieger losgeflogen ist. Also sollte der OP lieber Rchtung SüdAmerika, ist eh besser wenn man gesucht wird )
     
  9. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Aber darf es auch die deutsche Polizei? Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht die Rasterfahndung verboten und nichts anderes ist das Zugreifen auf sämtliche Passagierdaten ohne triftigen Grund. Insofern denke ich, dass die Bundespolizei das nicht so einfach darf. Mag sein dass es auf kollegialer Ebene geht. Zum Stationsleiter gehen und fragen "Lässt Du mich ausnahmsweise mal auf die Passagierliste sehen?" Aber offiziell einfordern, glaube ich nicht.
    Viele Grüße
    Selenum
     
  10. Peruaner

    Peruaner Diamond Member

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    jede polizei darf das, mein vater schaftt bei der kripo, habe ihn gefrat :)
     
  11. Schwabe

    Schwabe Silver Member

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    In Deutschland sagt man "arbeitet". Die Schwaben waren schon immer etwas eigen *g*.
     
  12. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Hallo Peruaner,
    frage doch Deinen Vater noch einmal etwas genauer. Ich meine die Polizei darf nicht einfach mal so die Passagierdaten eines Fliegers abfragen. Hierfür bedarf es eines begründeten Anfangsverdachts.
    Am Beispiel des Atemalkohol-Testes will ich das gerne einmal erläutern.
    Eine Polizeistreife darf nicht einfach einen Atemalkohol- oder Blutalkohol-Test anordnen oder durchführen. Dazu bedarf es eines begründeten Anfangsverdachtes, der die Vermutung nahe legt, dass der Fahrer Alkohol getrunken hat. Dies wäre z. B. dass der Atem nach Alkohol riecht. Sollten also die Beamten so einen Test aus Jux und Dollerei durchführen, ist das nicht gesetzeskonform. Natürlich lässt sich jederzeit ein solch begründeter Anfangsverdacht konstruieren und Beamte die dies nicht machen sind selber schuld. Aber einfach so weil der Beamte mal Lust dazu hat, geht es nicht.
    Viele Grüße
    Selenum
     
  13. Kalle_Wirsch

    Kalle_Wirsch Bronze Member

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    Wir im Saarland "schaffen" auch; auch bei uns wird selten gearbeitet :)
     
  14. Peruaner

    Peruaner Diamond Member

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    ok, ich frage ihn
    bis morgen
     
  15. Alligator

    Alligator Diamond Member

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    und? Hast Du es inzwischen einrichten können, ihn zu fragen?
     
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