SN bezahlt versprochene compensation einfach nicht

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von f4free_de, 14. November 2015.

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  1. f4free_de

    f4free_de Entdecker

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    Es geht um etwa 800 Euro IDB und Hotelkosten.

    Kann mir jemand hier mit Infos oder Erfahrungen helfen, ich muss hier SN Brussels vielleicht einfach betreiben. Bin aber in der Schweiz wohnhaft und hier gibt's keine Entity. Betreibungsamt meinte ich müsse über das kantonale Obergericht mit einem Rechtshilfe Gesuch. Ich denke ich muss vorher die Forderung noch besser dokumentieren als per Email. Alternativen?

    Details:
    Seit etwa 4 Monaten hat SN 3x versprochen eine IDB Zahlung und Hotelkosten zu erstatten. Emails werden nicht mehr beantwortet, 2x wurde mir am Telefon versprochen die Zahlung werde in den nächsten Tagen vorgenommen. Km halt nix. Der Claim wurde bearbeitet und der Betrag wurde anerkannt das ist auch aus Emails ersichtlich. Die 10k Meilen hatte ich sofort bekommen.

    Was tun?
     
  2. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    SN kann Zahlungsversprechungen abgeben soviel sie wollen. Damit kommt man allerdings als Passagier nicht weiter.

    Wichtig ist, sich einen vollstreckbaren Titel gegen SN zu besorgen!

    Mangels genauer Sachverhaltskenntnis kann von hier dazu aber nicht mehr gesagt werden.
     
  3. Steffen

    Steffen Guide

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    Letztmalig hinschreiben, Frist setzen, falls nix erfolgt Anwalt einschalten und Mahnbescheid schicken.
     
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  4. NelsonMac

    NelsonMac Newbie

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    Ich stimme mit dieser Ansicht. Gute Vorschläge.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. November 2015
  5. f4free_de

    f4free_de Entdecker

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    Habe mit Frist geschrieben und prompt Antwort bekommen es sei Anfang Oktober bezahlt worden. Habe prompt Kontoauszug zurückgeschickt dass diese Zahlung nie bei mir ankam. Jetzt 2 weitere Mails seitdem von mir innethalb von 4 Tagen und wieder keine Antwort.
     
  6. Rookie2014

    Rookie2014 Co-Pilot

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    Wie war der Ausgang?
     
  7. f4free_de

    f4free_de Entdecker

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    Noch kein Ausgang.

    Vor 1 Monat habe ich nochmal angerufen und man hat mir per Email Zahlung innerhalb eine Woche versprochen.

    Vor 1 Woche habe ich per Email wieder. Gemahnt.

    Keine Antwort. Gestern wieder Email z HD derselben Person.

    Sehr ärgerlich.
     
  8. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Wenn man meinen Ratschlag und den von steffenflyaway (Antworten #2 und #3 zum Thema) nicht befolgt, befindet man sich mit immer noch einer Bittstellung an die Ariline, also in einer typischen Opferrolle.

    Irgendwann wird die Zermürbetaktik der Airline schon aufgehen und der Passagier genug von der Schreiberei haben, ohne jemals eine ihm zustehende Auslgeichszahlung erhaltenen zu haben, wenn er so weitermacht wie bisher.
     
  9. gospodar

    gospodar Platinum Member

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    Mahnbescheid!

    Da muss man keinen Anwalt beauftragen, ein Mahnbescheid für ein relativ einfaches Forderungsverfahren funktioniert auch ohne anwaltliche Beauftragung.

    http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/mbantrag.htm
     
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  10. f4free_de

    f4free_de Entdecker

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    Ist nett gemeint Schlesinger aber ein paar Email sind für mich weniger Aufwand als ein grenzüberschreitendes Mahn- oder Gerichtsverfahren. Soweit kommen noch Reaktionen von SN wenn auch sehr langsam.

    Nur schon die Anwaltsuche kostet mich viel wertvolle Zeit.

    Das bedeutet nicht dass ich einfach aufgeben werde, die Option steht mir ja noch länger offen. Ich denke halt Inkompetenz kombiniert mit belgischen Arbeitsweisen können genauso dahinterstecken wie Kalkül. Bald werde ich es ja wissen.

    Übrigens würde mir ein konkreter Ratschlag zum vollstreckbaren Titel / Mahnbescheid ohne Anwalt durchaus helfen. Ich wohne in der Schweiz würde also von der Schweiz aus über Rechtshilfe gegen Belgien vorgehen müssen.

    Aussagen wie "Mangels genauer Sachverhaltskenntnis kann von hier dazu aber nicht mehr gesagt werden" helfen mit leider etwas weniger und als Schweizer stehen mir Deutsche Wege nicht unbedingt gegen eine belgische Gegenpartei zur Verfügung.

    Tipps are welcome danke!
     
  11. relhok

    relhok Silver Member

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    Niemand kann hier eine Ahnung haben, da f4free leider keine Details bekannt gibt. Von wo nach wo ist er geflogen mit SN? Daraus ergeben sich dann die 'Gerichtstände', wo geklagt werden kann.

    Ich möchte allen Schreibenden hier doch mitteilen, dass die Ratschläge unbrauchbar sind für Schweizer. Die Situation in der Schweiz ist leider ganz anders. Ein normaler Bürger (Vermögen und Einkommen unter 100'000'000'000 Euro) ist in der Schweiz (faktisch) völlig rechtlos. Ein Kläger muss in der Schweiz die Prozesskosten vorschiessen. Auch wenn er den Prozess gewinnt, bekommt er den Vorschuss vom Gericht nicht zurück, sondern lediglich einen Rechtstitel mit dem er das Geld beim Prozessverlierer eintreiben kann. Das geht schnell via Betreibung, aber vielleicht gibt's dann auch einen Schuldschein oder die gegnerische Partei macht Konkurs (generell gesagt, bei SN ist das natürlich nicht der Fall).

    Darum wird in der Schweiz auch so selten geklagt. Bei derartigen Streitsummen wirst Du keinen seriösen Anwalt finden, der Dir eine Klage empfiehlt. Auch die Einleitung 'internationaler Rechtshilfe' wird massiv Kosten verursachen für Anwalt und Gerichte, welche die Streitsumme bei weitem übersteigen werden. Es gibt in der Schweiz die in den Beiträgen erwähnten Mahnbescheide, oder auch gebührenpflichte Abmahnungen von (meist Winkel-) Advokaten nicht.

    Im aktuellen Fall würde ich f4free doch raten, auf einen Teil seiner Forderung zu verzichten und eine der bekannten Inkassofirmen mit dem Einzug zu beauftragen (welche nur im Erfolgsfall ca. 25% einbehalten). Mit all den bereits vorhandenen Beweismitteln sollten diese den Fall sicher zu einem positiven Abschluss bringen. Denn in der Schweiz klagen kann er nicht (aus Kostengründen) und in Belgien klagen (von der Schweiz aus) ist auch nicht sehr sinnvoll (schon alleine wegen der Sprache).
     
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  12. f4free_de

    f4free_de Entdecker

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    Ich habe mich schon gewundert, weshalb sich Leute über fehlende Details beschweren. Bitte einfach direkt danach fragen.

    Der Betrag von 400 Euro wurde von SN Brussels per Email bestätigt.

    Das billigste verfügbare Hotel in dieser Nacht war das Novotel (269 Euro), der Gesamtbetrag mit Abendessen ist also 800 Euro.

    ORIGINAL ROUTING

    SN 2284* 02JUN OSLO NO GARDERMOEN 17:40
    BRUSSELS BE BRUSSELS AIRPORT 19:45
    OK H

    SN 3187* 02JUN BRUSSELS 20:35
    ROME IT FCO 22:40
    OK H

    I was denied boarding for the oversold flight SN 2284 at the gate. The handing agent, Menzies, rebooked me on an overnight connection with Lufthansa instead of my original connect. My flight was routed via Munich on delayed LH 2455 (June 2) continuing from Munich the next morning at June 3 on LH1840 at 06.30 in the morning.

    Lufthansa in Munich refused to provide accomodation in Munich since the authorization from Menzies in my PNR was not transmitted properly, therefore I did not receive hotel or meal voucher. I also did not receive the compensation payment which according to Menzies was to be paid out by the SN Brussels agent in Rome.



    ---

    Fehlt sonst noch ein Detail?
     
  13. relhok

    relhok Silver Member

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    Danke! Ich persönlich kenne mich nicht besonders aus in diesen Dingen. 'Gerichtstände' sollten damit in Norwegen und in Belgien bestehen. Was leider beides nicht hilfreich für Dich ist.
    Andererseits wurdest Du auf LH umgebucht. Hast Du den Flug von MUC nach FCO verpasst, weil der LH Flug von OSL nach MUC verspätet war? Dann müsste man prüfen, ob Du nicht sogar Ansprüche gegenüber LH hast. Dann wären deutsche Gerichte zuständig. Vielleicht kann jetzt Schlesinger dazu etwas sagen.
     
  14. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    1.
    Bei gerichtlichen Streitigkeiten, die auf einer Luftbeförderung basieren, hat der Kläger die Wahl, an welchem Ort er die Fluggesellschaft verklagt.
    -Er kann dies zum einen am Sitz des Untenehmens/der Fluggesellschaft machen.
    -Zum anderen kann er die Airline am Erfüllungsort verklagen. Dies sind bei einer Luftbeförderung sowohl der Abflug- als auch der Ankunftsort.
    Also Brüssel als Sitz der Fluggesellschaft, Oslo als Erfüllungsort und Rom als Erfüllungsort.
    Alle drei Gerichtstände sind gleichwertig.
    'Orte, die lediglich überflogen werden, zählen dazu ebenso wenig wie der Ort einer Zwischenlandung (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 2009 aaO Rn. 40 - Rehder)' BGH, vom 9. April 2013 · Az. X ZR 105/12.
    2.
    Der Anspruch des Fluggastes auf Erstattung der Kosten für nicht von der Airline gewährte Hotelunterbringung und Verpflegung aus Art. 9 der VO (EG) 261/2004 besteht gegenüber SN, denn dieses ist für die Nichtbeförderung auf dem gebuchten Flug verantwortlich.
    SN gewährte dem Passagier eine Ersatzbeförderung gem. Art. 8 der VO (EG) 261/2004 und bediente sich dazu eines Erfüllungsgehilfen, nämlich LH - jedoch nur für die reine Beförderungsleistung und nicht mehr. Die (Ersatz-) Beförderungsleistung hat LH auch erbracht. - Damit gehen aber die Ansprüche des Passagiers aus Art. 9 ('Hotelunterbringung und Verpflegung') nicht von SN auf LH über.

    Anmerkungen:
    1.
    Anders als nach einem Verbraucher-Kauf besteht für den Passagier bei einer Flugbeförderung keine Möglicheit an seinem Wohnsitz gerichtlich gegen die Airline vorzugehen.
    2.
    Offenbar wohnt unser Passagier in der Schweiz. Nach meinem Wissen spricht man in der Schweiz neben (schwizzer-)deutsch auch noch französisch und italienisch. Vielleicht wäre Rom eine gute Alternative als möglicher Klageort.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2016
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  15. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Die Hinweise in diesem Thread auf das deutsche Mahnverfahren sind leider für einen Schweizer Anspruchsteller mit belgischem Schuldner wertlos.

    Hier einige Hinweise zum italienischen Mahnverfahren, falls man sich entschließt, in Italien gegen SN vorzugehen:
    http://www.portal21.de/PORTAL21/Nav.../GerichtlicheRechtsbehelfe/mahnverfahren.html
    Und hier einige Hinwiese zum belgischen Mahnverfahren, falls man sich entschließt, in Belgien gegen SN vorzugehen:
    http://www.portal21.de/PORTAL21/Nav.../GerichtlicheRechtsbehelfe/mahnverfahren.html
     
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  16. f4free_de

    f4free_de Entdecker

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    Schlesinger, vielen Dank für diese ausführliche und hilfreiche Antwort, die mit Sicherheit jemandem in Zukunft weiterhelfen wird.

    Ich bin heilfroh dass ich berichten darf dass ich die Zahlung am 19.1. endlich auf meinem Konto bekommen habe.

    Wenn das Geld bis heute nicht eingegangen wäre hätte ich rechtliche Schritte eingeleitet.
     
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  17. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    @f4free_de
    Gratulation!!! - Besten Dank für die Rückmeldung.
     
  18. tosc

    tosc Pilot

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    Von welchen "rechtlichen Schritten" reden wir denn? Den Schilderungen über die schweizerischen Gepflogenheiten folgend, klingt das wie eine leere Drohung.
     

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