Southwest führt eine No-Show Gebühr ein

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von upNaway, 19. Dezember 2012.

  1. upNaway

    upNaway Silver Member

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    Die Mutter aller Billigflieger führt eine No-Show-Gebühr für die günstigsten Tickets ein. Wer nicht storniert zahlt!
    Na, wie lange wird es dauern, bis wir diese neue Gebühr bei Ryanair sehen?

    http://biztravel.fvw.de/southwest-airli ... 13329/4070
     
  2. Sire83

    Sire83 Diamond Member

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  3. FlyMartinFly

    FlyMartinFly Lotse

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    Ist sowas überhaupt möglich? Etwas zweimal verkaufen?

    Jetzt rein rechtlich?
     
  4. charlie

    charlie Gold Member

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    Im Land der " unbegrenzten " Möglichkeiten ist das anscheinend möglich.
     
  5. FrequentC

    FrequentC Silver Member

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    Ihr wisst schon, dass auch hier Flüge teils drastisch überbucht werden?
     
  6. tripleseven777

    tripleseven777 Silver Member

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    Ich sehe es schon kommen. Unterwegs zu Ryanair in die Prärie/Wüste/Pussemuckel mit Bus&Bahn. Ein bisschen Verspätung im Gepäck und Zack: Flug verpasst! Ryanair führt dann sicher eine Hotline ein, bei der ich für günstige 3 EUR je Minute (nach mindestens 15 Min. Warteschleife) melden darf, dass ich meinen Flug wohl nicht mehr erreiche. Tue ich dies nicht, wird mir eine Strafgebühr in Höhe von 50 EUR aufgebrummt :mrgreen:

    Ich sehe schon die Klagen vor mir. Wird echt lustig werden, wenn's soweit kommt. Glaube aber nicht, dass dies rechtlich haltbar ist.
     
  7. flumats

    flumats Silver Member

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    Also auch wenn es absurd zu schein mag, ich glaube schon, dass die damit durchkommen würden.
    Klar ist das nicht kundenfreundlich, aber auch nicht ungesetzlich.

    Jeder Anbieter ist frei, Gebühren für alles Mögliche festzulegen. Dabei muss man nur die Diskriminierungsverbote beachten.
    Und jedem Passagier liegt es frei, diese Buchungsklasse oder diese Airline zu buchen.
    Das muss man bei seinem persönlichen Preisvergleich eben das inviduelle Risiko mit hineinrechnen.

    Normalerweise regelst das schon der Markt.
     
  8. tripleseven777

    tripleseven777 Silver Member

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    Ich muss dir leider widersprechen.

    Jede Fluggesellschaft darf zwar quasi alles in ihre AGB/ABB schreiben und den Kunden dies beim Buchungsprozess, mit einem Mausklick in ein klitze-kleines Kästchen, bestätigen lassen. Ob dies rechtlich haltbar ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Ein Beispiel:
    Die gute "Stornogebühr" für die LH oder auch Air Berlin etwa 25-30 EUR verlangen.
    Diese wird zwar in den AGB genannt, aber rechtlich haltbar ist sie wohl nicht.
    Ein entsprechendes Gerichtsurteil liegt bereits vor.

    "No-Show"-Gebühren sind rechtlich noch nicht geklärt, aber meiner Meinung nach ebenfalls sehr fragwürdig.

    Gruß!
     
  9. flumats

    flumats Silver Member

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    Ok, das ist ein einzelnes Urteil eines Amtsgerichtes.
    Aber eben leider kein höchstrichterliches und erhebt deshalb keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
    Deswegen bleibt ja z.Bsp. auch Lufthansa hartnäckig bei ihren Stornogebühren.

    Gleichwohl ging es auch mehr darum, ob die Höhe angemessen sei, und ob einzelne Textpassagen rechtlich wasserdicht sind.
    Das eine Stornogebühr pauschal nicht haltbar sein soll, stand aber nicht drin.

    Ja und die Frage wäre, selbst wenn die Stornegebühr gekippt werden sollte, dann nennen es die Airlines es irgenwie anders und der Spass geht wieder von vorne los.
    Oder im Zweifelsfall werden die Tickets eben gleich allgemein teuerer, oder .. oder ..
     
  10. tripleseven777

    tripleseven777 Silver Member

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    Hmmm....

    Also das Landgericht Berlin ist wahrlich kein Wald- & Wiesengericht, oder? ;)

    Hast du dir das Urteil durchgelesen?

    Zitat:
    Die Richter des Landgerichts Berlin gaben der Verbraucherzentrale recht und sahen in der Vorgehensweise von Air Berlin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Laut Gesetz habe jeder das Recht, einen gebuchten Flug zu stornieren. Die Stornierung sei daher keine Leistung der Fluggesellschaft für den Kunden, sondern die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Dafür dürfe die Airline kein Entgelt verlangen.

    Storno = gesetzliche Verpflichtung

    Ist doch eigentlich plausibel.

    Es mag richtig sein, dass dieses Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat und es nicht allgemeingültig anwendbar ist.

    Wenn man aber klagt, dann wird es Lufthansa oder sonst wer, wohl nicht drauf ankommen lassen, sondern sich - aller Voraussicht nach - in die Hosen machen und die Gebühr erstatten.

    Ich kämpfe weiterhin um meine 30 EUR und wenn es dazu etwas neues geben sollte, werde ich es hier im Forum auch posten. Ich bin übrigens nicht der Einzige, dem diese Gebühr gegen den Strich geht. Da formieren sich ein paar im Hintergrund.
     
  11. Trolly

    Trolly Silver Member

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    Beim Stornieren will man ja das Geld zurück erhalten.

    Bei No-Show geht es aber ja "nur" darum, dass man die voll bezahlte Leistung nicht in Anspruch nimmt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in der EU dafür Gebühren verlangt werden dürfen.
     

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