Hallo, Ich habe bei dem Reiseveranstalter vorgestern LMX Touristik einen Flug mit Singaporirlines ab frankfurt nach new York gebucht. Gestern hat mein Chef mir gesagt das wir alle unseren Urlaub zwischen Weihnachten und Neujahr nicht nehmen können da sich ein sehr guter /großer Kunde überlegt hat er bräuchte die ganze Firma. Wir sind Wirtschaftsprüfer. Jetzt wollte ich gestern Stornieren, hatte gedacht 24 Stunden später wäre das kein Problem. Aber falsch gedacht, Die email die zurück kam war diese: vielen Dank für Ihre e-Mail. Lt. unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bei Nur Flug Buchungen folgendes Vermekrt: b) Nur- Flugbuchung Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht. Da der gebuchte Flug nur zu den vollen Kosten stornierbar ist, belaufen sich die Stornokosten auf den gesamten Reisepreis. Bitte informieren Sie uns, ob Sie die Reise zu den o. g. Bedingungen verbindlich stornieren möchten. kann doch wohl nicht sein das ich den kompletten Preis bezahlen soll? Es wurde bei Buchung auch nirgendswo erwähnt das dieser Tarif nicht stornierbar ist. Bei SQ sagte man mir das 100 Euro üblich wären und dich die Zuschläge sowieso zurück bekommen würde. Wie sieht es in solch einem Fall mit einer Namensänderung aus? Weil wenn es wirklich nicht stornierbar ist würde ich dann einen anderen für mich fliegen lassen. Vielen Dank schonmal Olli
Doch, das kann durchaus sein. Welche Buchungsklasse hast du (nicht Economy etc., sondern der Buchstabe)? Es gibt einige, vor allem sehr günstige, die "non-refundable" sind - heißt weitgehend keine Rückerstattung.
Nein, Urlaub darf aus dringendsten betrieblichen (nachweisbaren) Gründen jederzeit widerrufen werden. Die Freizeit ist dann anderweitig zu nehmen, für Urlaubsbuchungen etc. wird jedoch nicht gehaftet - dem Arbeitnehmer ist es selbst zu überlassen, ob er eine Reiserücktrittskostenversicherung etc. nutzt.
Sollte der Urlaub bereits vom Arbeitgeber schriftlich genehmigt worden sein und nimmt er diesen nun zurück, muß er für die Stornierungkosten aufkommen. Dem Arbeitnehmer ist nicht zuzumuten für diesen Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.....
Es gibt übrigens RRV die noch bis zu 30 Tage vor Urlaubsbeginn gebucht werden können... Nur so als Tipp ;-)
Naja. Den Grund "Urlaub seitens des Arbeitgebers storniert" gibt es da wohl nicht...... :roll: Da muß man ja schon halb tod sein bevor die RRV eintritt............
hallo, wie stehen denn die chancen auf eine namens änderung? es könnte ja ien anderer mitfliegen. die tickets habe ich ja ncoh gar nciht und auch noch gar nichts bezahlt bzw angezahlt. mfg
1. Da ist dir nichts Besonderes bei der Airline widerfahren! Auch bei günstigen Angeboten in C oder F sind die Tickets teilweise bei Rücktritt nicht erstattbar. 2. Wenn der Urlaub (nachweisbar) genehmigt war, kann er nicht widerrufen werden. Es kann nur sein, dass der AN aus Gründen der Treuepflicht den Urlaub absagen muß. Unstreitig hat dann der AG die dem AN entstandenen Kosten zu tragen.
Genauso ist es richtig. Es reicht aber nicht, wenn der AG dir den Urlaub nur mündlich zugesichert hat, wie oben bereits gesagt, muss die Genehmigung nachweisbar sein.