Hallo zusammen, folgende Situation. MUC DUS MUC in Buchungsklasse E über expedia.com ( US) gebucht Der Hinflug wurde bereits in Anspruch genommen, damit ist nur der Rücklfug offen und den würde ich gerne stornieren. Gibt es Probleme bei der Stornierung und Rückerstattung der Gebühren wenn das Ticket nicht in Deutschland ausgestellt wurd? Vielen Dank für euer Feedback. Gruß LongWhiteCloud
andere frage: seit wann bekommt man für angeflogene tickets steuern und gebühren zurück? ist das irrtum oder neu?
Für LH gibt's im Forum schon einige Threads zum Thema "Rückerstattung St/Geb bei angeflogenem Ticket". Für Tickets, die nicht bei LH direkt gekauft wurden, gilt weiterhin mein Ratschlag: Frag einfach den Aussteller/Verkäufer/Vermittler des jeweiligen Tickets. Der wird Dir eine Antwort geben, die Du vielleicht auch glauben magst. :mrgreen:
So ganz neu ist es nicht: http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_R ... uehren.php Da ist ein Verweis auf Sommer '06, aber seit wann genau weiß ich nicht: seitdem die das extra ausweisen, hätten sie es -das schließe ich unter anderem aus dem und anderen Texten- zumindest zurückzahlen müssen...
nette übersicht bei biallo, danke für den link. mein stand von vor einem jahr ist der, dass lufthansa keine gebühren von angeflogenen tickets erstattet bzw. bei einer erstattung die milchmädchenrechnung aufmacht, einen o/w im gegenzug in rechnung zu stellen; natürlich ist das nicht der zum zeitpunkt der buchung günstigste o/w-tarif. sondern der am stornotag gültige. und dann verkauft man es als großzügig, dass man eben nur die steuern/gebühren nicht erstattet, anstatt den nach abzug selbiger vom o/w-tarif verbleibenden differenzbetrag vom kunden einzufordern. das hatten wir, map, in der tat schon in anderen threads. dass andere aussteller u.u. bessere bedinungen als die airline selbst anbietet, wäre eine interessante variante. ich kann mich aber nicht erinnern, davon bislang gelesen zu haben. aber man lernt ja gerne dazu