Umbuchen / Stornieren

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von Guest, 14. Dezember 2006.

  1. Guest

    Guest Guest

    Möchte gerne mal dieses Thema diskutieren.

    Wie genau sind Umbuchungen und Flugstornierungen geregelt? Hat jede Airline ihre eigenen Regeln, oder ist das Medium, bei dem man das Ticket erworben hat (z.B. Reisebüro) massgeblich, oder sind Umbuchungen / Stornierungen weltweit einheitlich nach Buchungsklasse festgelegt?

    Kann man z.B. sagen, dass in Buchungsklasse C generell keine Gebühren anfallen, in Z oder D allerdings schon, und das bei J keine Umbuchungen möglich sind?
    Gibt es im Zweifel irgendwelche Rechtsgrundlagen, auf die man sich als Fluggast stützen kann?

    Weiterhin würde mich interessieren, ob und wenn ja welche Fristen es hierbei gibt. Bis wann kann man Flüge spätestens umbuchen oder stornieren? Geht dies noch weniger als 24h vor Abflug?

    Der Wellensittich
     
  2. insel

    insel Gold Member

    Beiträge:
    654
    Likes:
    0
    moin,

    die Buchungsklassen werden von den Airlines vorgegeben, daher können diese unterschiedlich ausfallen.

    Ein Vollzahlertarif, ist immer "Kostenlos-Umbuchbar", einer in C oder F, auch kostenlos stornierbar (Full-Fare-Flex, teilweise auch in ECO).

    Eine Umbuchung, kann auch wenige Minuten vor Abflug vorgenommen werden, sofern freie Plätze verfügbar sind, oder je nach Buchungsklasse in dieser noch freie Kontingente verfügbar sind, sonst muss der Aufpreis, zur nächtsten freien Buchungskategorie, bezahlt werden.

    Alles weitere befindet sich in den Buchungsbedingungen!

    gruß insel
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Danke für die Infos, insel!

    D.h. ein Full-Fare-Ticket kann also auch extrem kurz vorher storniert werden, ohne dass Mehrkosten entstehen??

    Eine andere Frage in diesem Zusammenhang: Condor etwa wirbt z.B. damit, dass Travel-Card-Kunden gebührenfrei umbuchen können, solange es sich nicht um ein Special Offer handelte. Nun sind allerdings die Ticketpreise an unterschiedlichen Tagen mitunter sehr verschieden..
    Dann könnte man ein one-way, für das man 800€ bezahlt hat, einfach so auf einen anderen Tag umbuchen, an dem es 1100€ kostet.. Würde das gehen?

    Der Wellensittich
     
  4. insel

    insel Gold Member

    Beiträge:
    654
    Likes:
    0
    moin @Wellensittich,

    1) Ja, auch zeitlich kurzfristig, z.B. habe ich gestern um 14:30Uhr 3 Tickets
    komplett storniert für einen Flug um 15:00Uhr und für den nächtsten um 17:00Uhr, 3 neue Tickets erworben.

    2) Hierzu sind mir die Buchungsbedingungen der Condor nicht bekannt,
    doch dürften diese der LH ähnlich sein, sofern es sich wieder um eine
    Full-Fare Buchungsklasse handelt, dürfte eine Umbuchung keine Probleme mit sich ziehen.

    gruß insel
     
  5. Guest

    Guest Guest

    @ insel:

    Wow!

    Das heisst, Umbuchungen und Stornierungen sind sehr sehr kurzfristig möglich, bis wenige Minuten vor Abflug.

    Aber nach der genannten Abflugszeit geht es nicht mehr, oder?? Dann wird es als no-show betrachtet, richtig? Ist dann das ganze Geld weg oder lässt sich in so einem Fall noch was retten?

    Der Wellensittich
     
  6. fly2006

    fly2006 Silver Member

    Beiträge:
    391
    Likes:
    0
    Das kommt wieder auf den Tarif an. Bei den meisten eingeschränkten Tarifen
    ist das Storno/Umbuchen nur bis zum Abflug möglich. Bei full-flex Tarifen auch nach Abflug gemäß der Ticketgültigkeit (max. 1 Jahr).
     
  7. insel

    insel Gold Member

    Beiträge:
    654
    Likes:
    0
    @Wellensittich

    Auch beim Spartarif, hast Du zumindestens die Rückerstattung der Steuern und Gebühren, auch wenn bis zum Abflug nicht storniert wurde.

    Bei den Full-Fare (Buchungsklasse und Bedingungen Beachten), vor dem Abflug 100% Erstattung, nach Abflug (s.o.!) auch bis zu 100% Erstattung!

    gruß insel
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Das wusste ich echt nicht!

    Das heisst, man kann in einzelnen Fällen auch noch eine Woche nach dem versäumten Abflug anrufen und sagen, dass man doch lieber ein anderes Datum hätte??? Schon toll...

    Wie ist das mit LH-Awards? Da heisst es doch "Ticketgültigkeit 1 Jahr", wäre das so ein Fall??

    Hab mich diese Woche ziemlich verrückt gemacht, weil ich ein Award 24h vor Abflug stornieren musste, war dann aber überhaupt kein Problem...

    Der Wellensittich
     
  9. Selenum

    Selenum Gold Member

    Beiträge:
    935
    Likes:
    0
    Das gilt für jedes Flex-Ticket. Hatte sogar mal den Fall, dass ich ein e-ticket nicht geflogen bin innerhalb eines Jahres, da hat die LH angerufen und gefragt ob ich das Geld zurück oder das Ticket um ein Jahr verlängert haben möchte
    Bei den Awards ist es genauso. Du zahlst aber 40 Euro Gebühr
    Viele Grüße
    Selenum
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Dank dir, Selenum!

    Das heisst, ich hätte meine Meilen auch nicht verloren, wenn ich vor dem Abflug gar nicht angerufen hätte...

    Hab mich ziemlich verrückt gemacht, da es um ein Übersee-Award in C für 105.000 Meilen ging..

    Das mit den 40 € stört mich dann wenig, das nehme ich dann gerne in Kauf..

    Kann man sagen, dass alle Tickets, wo "fully flexible" dabei steht, so sind? D.h. Stornierung auch noch nach Verstreichen des gebuchten Fluges??


    Der Wellensittich
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Generell kann man sagen, dass alle full-flexible Tarife auch nach Abflug des ursprünglich gebuchten Fluges immer noch umgebucht und für spätere Flüge verwendet werden können. Bei den meisten Airlines sind das Tarife in den Buchungsklassen F, C und Y.

    Alle anderen Buchungsklassen sind je nach Airline bzw. Allianz verschieden und jede Airline kann ihre Regeln nach gut dünken selbst festlegen, da gibt es keine Beschränkungen. - Nur dass fast alle Sondertarife VOR Abflug mindestens storniert werden müssen, sonst verfällt das Ticket ersatzlos, bis auf die gezahlten Taxes, Flughafensteuern etc. die müssen die Airlines bei komplett unbenutzten Tickets IMMER zurückzahlen, auch die Low-Cost-Airlines.

    Wenn also vor Abflug storniert wurde, dann kann man so ein Sondertarif-Ticket für eine spätere erneute Buchung nochmals verwenden, natürlich mit den entsprechenden Umbuchungskosten.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Bin etwas irritiert:

    hatte im November 2006 einen Flug mit Avianca gebucht, Kostenpunkt 1102 € (C-Full-Fare). Musste den Flug jedoch stornieren.
    Man machte mich darauf aufmerksam, dass eine Stornierung 150 € Stornokosten nach sich zöge.

    Habe am 12. Dezember storniert und bis letzte Woche noch immer keinerlei Gutschrift oder Info erhalten. Auf mehrmalige telefonische Nachfrage bekam ich heute einen Beleg, dass mir auf meine Kreditkarte der Betrag von 915 € gutgeschrieben würde.

    Ich kann mir diesen Betrag nur so erklären, dass wohl auch die Service-Gebühr i.H.v. 32 € sowie die Papier-Ticket-Gebühr i.H.v. 5 € einbehalten wurden, andernfalls wäre ich auf einen Erstattungsbeitrag von 952 € gekommen. Ist das normal?
    Ausserdem würde ich gerne wissen, ob es üblich ist, dass man bei einer Ticket-Stornierung 2 Monate (!!) auf die Gutschrift warten muss..
    Wer weiss näheres??

    Der Wellensittich
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Storno

    Auch bei Business-Class Tarifen (Sondertarife) gibt es Stornogebühren von 100 bis 300 €. Ich kenne mich mit Avianca nicht aus, aber Stornokosten bei C-Class Fullfare sind normalerweise unüblich. Entweder war es doch kein C-Fullfare oder die haben merkwürdige Tarifbestimmungen.

    2 Monate soll eine Erstattung natürlich niemals dauern! Aber auch bei LH passiert das leider regelmäßig, wenn Du bei LH direkt stornierst. Wenn Du im Reisebüro gebucht hast und dort direkt auch stornierst, dann geht es sicher viel schneller. Kommt auch drauf an, wann Du denen Dein Papierticket zurück geschickt hast.

    Und ja Du erklärst es Dir richtig: Ticketservicecharge und Papieraufschlag werden bei keiner Airline erstattet. Es war ja die Servicefee für eine Ticketausstellung, die Du in Anspruch genommen hast, egal ob Du später wieder stornierst.
     
  14. Guest

    Guest Guest

    @ vonstone: Dank dir für deine Antwort!

    Also, das Ticket hab ich im November in einem Reisebüro gebucht, Flug sollte am 14.12.06 stattfinden. Hab dann telefonisch und danach auch per e-mail bei dem selben Reisebüro am 12.12.06 storniert und das Ticket direkt am 13.12.06 dorthin zurückgeschickt.

    Bei anderen Stornierungen in der Vergangenheit war es immer so gewesen, dass ich die Erstattung auf meiner Kreditkarte im selben Monat wie die Abbuchung erhielt, so dass sich der Vorgang im Saldo weitgehend aufhob.
    Im jetzigen Fall des Avianca-Tickets erklärte man mir telefonisch, dass eine Gutschrift bei Avianca schon mal 8 Wochen dauern könne und ich deshalb so lange auf mein Geld warten müsse. Ist schon irgendwie komisch..

    Der Wellensittich
     
  15. Guest

    Guest Guest

    hmm, bei manchen Airlines stimmt diese Aussage des Reisebüros leider. Bei vielen Airlines können die Reisebüros in einem automatischen Verrechnungsverfahren nicht nur die Flugtickets ausstellen, sondern genauso auch wieder stornieren. Meist geht dies schnell und unkompliziert, jedoch nur in dem Monat in dem das Ticket auch gekauft wurde. Das war bei Dir dieses Mal nicht der Fall. Dann kommt noch hinzu, dass Airlines, welche auf anderen Kontinenten beheimatet sind in der Tat sehr lange brauchen, allein schon weil das Papierticket per Post dorthin geschickt werden muss.

    Die Reisebüros sind meist durch deren geringen Margen nicht sehr flüssig, so dass sie nicht in Vorlage treten wollen und abwarten bis sie das Geld von der Airline haben und dann erst an den Kunden erstatten, bzw. bei einer Erstattung durch die Airline dies direkt an den Kunden nach langer Zeit erfolgt.

    Ich hatte letztes Jahr wegen Nebels eine Gruppe bei der polnischen LOT stornieren müssen und habe ebenfalls 2 Monate warten müssen, bis die Erstattungen endlich durch die LOT bearbeitet wurden.

    Was soll man dazu sagen ...., dass die Airlines diese Abteilungen für Flugpreiserstattungen personell sehr knapp halten.
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Noch einmal Fragen zur Rückerstattung von Steuern und Gebühren bei verfallenen Tickets:

    1. Hat man Anspruch auf die volle Rückerstattung der Flughafentaxen oder darf die Airline da eine Art Bearbeitungsgebühr abziehen?

    2. Gilt das auch für Billigsttickets aus Sonderaktionen? (Ich spreche in diesem Fall von Swiss-Tickets zu günstigsten Konditionen)

    3. Hat man auch Anspruch auf eine Erstattung des Treibstoffzuschlages oder gehört der nicht zu den Steuern und Gebühren?

    4. Wo geht man hin, um sich diese Steuern und Gebühren erstatten zu lassen? Am Flughafen an einen Swiss-Verkaufsschalter oder wo?
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Kurze Antworten:

    1. Bei vollständig nicht genutzten Tickets muss die Airline die gesamten Taxes ohne irgendeinen Abzug erstatten, denn naturgemäß sind diese Taxes nicht angefallen, da der Passagier nicht geflogen ist.

    2. Dies gilt selbstverständlich auch für jegliche Billigst-Tickets oder Aktionen!

    3. Solange der Kerosinzuschlag als extra Posten in den Tax-Boxen ausgewiesen ist, muss dieser bei vollständiger nicht-Nutzung des Tickets auch wieder erstattet werden. Dies ist bei den meisten europäischen Airlines der Fall. In Nordamerika hingegen sind die Airlines korrekterweise dazu verpflichtet worden, Kerosinzuschläge nicht in der Taxbox auszuweisen, sondern in den Flugpreis einzurechnen, denn ohne Kerosin fliegt kein Flieger, also ist ein solcher Zuschlag kein extra-Posten, sondern inkl. Das wiederum bedingt natürlich, dass er im Stornofall leider auch nicht erstattet wird. - Also im Stornofall ist die europäische Regelung wohl besser, bei Prämientickets auf Meilen hingegen nicht, denn da zahlt der Kunde in Europa den Kerosinzuschlag als extra-Posten und in Amiland eben nicht.

    4. Steuern und Gebühren werden entweder von der Airline erstattet, die als ausstellende Airline im Flugschein steht oder von dem Reisebüro, wo man das Ticket gekauft hat! Nota bene, dass Erstattungen bei Flugtickets immer über genau den Weg erstattet werden, wie das Ticket bezahlt wurde. Sprich Bezahlung per Kreditkarte, dann Erstattung auch auf eben diese Kreditkarte. Barauszahlung in diesem Fall ausgeschlossen.
     
  18. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Das ist eine schöne Theorie -
    in der Praxis wird es (abhängig von der jeweiligen Airline und deren Erstattungs-/
    Umbuchungs-/Stornierungs-Bedingungen und Bearbeitungs-Pauschalen) zu ganz unterschiedlich hohen Beträgen kommen. Die Spanne reicht hierbei bis zum Betrag "Null" (oder gar der "Drohung", die Differenz zum Preis eines Tickets mit dem tatsächlich geflogenen Routing nachzubelasten).
     
  19. Guest

    Guest Guest

    Der Teufel steckt im Detail

    jaja, Du hast meinen Text nicht richtig gelesen: Ich schreibe da, wenn ein Ticket VOLLSTÄNDIG nicht genutzt wurde, dann gibt es alle Taxes etc. komplett zurück. Außer Ryanair, die sich nach wie vor da drüber wegsetzt, gibt es bei allen Airlines das Geld zurück.

    Was Du meinst ist, wenn ein Ticket nur zum Teil abgeflogen wurde und zum Teil nicht. Dann gibt es in der Tat meist kein Geld zurück oder gar so wie Du es geschrieben hast mit der Drohung ....
     
  20. Guest

    Guest Guest

    Noch einmal zu Punkt 3. Aufgeführt ist es folgendermassen:

    Treibstoffzuschlag CHF 64.00
    Flughafentaxen CHF 71.50

    So sind die Sachen - zusätzlich zum eigentlichen Flugtarif - einzeln aufgeführt. Ist der Treibstoffzuschlag hier nun durch die Swiss zu erstatten oder nicht? Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage kann man sich da beziehen?

    P.S.: Der Flug an sich hat nur 139 CHF gekostet. Somit müsste im Falle einer Erstattung die Swiss ja bis auf 3,50 CHF alles wieder erstatten!?
     

Diese Seite empfehlen