Ich fordere gerade von Delta (hier in D kümmert sich KLM darum) für 4 Paxe jeweils 600Euro Ausgleichzahlung wegen Verspätung (Abflug und Ankunft) von mehr als 4 Stunden beim Flug von TXL nach JFK.
Erstes Angebot aus Kulanz war EIN Fluggutschein über 200Euro für alle 4 Paxe, den habe ich dankend abgelehnt. Unter Hinweis auf die EU-Verordnung Nr. 261/2004 und Urteil des EuGH vom 19.11.2009 (Az EuGH C-402/07 und C-432/07) habe ich nochmals 4x600Euro gefordert.
Jetzt wurden mir aus Kulanz 4x400Euro Reisegutscheine oder 4x250Euro als Barbetrag angeboten. Meine Ansprüche an sich wurden aber wieder abgelehnt und dabei auf das Urteil vom Amtsgericht Nürtingen
AZ 11 C 1219/10 verwiesen.
Allem, was der EuGH zur Gleichbehandlung bei Anullierung oder großer Verspätung für Recht befunden hat, "vermag das Amtsgericht Nürtingen nicht zu folgen." Die widersprechen dem EuGH ausdrücklich und weisen die Klage ab.
Dachte mein Fall liegt recht einfach:
Flug kam zu spät aus JFK, Verspätung offiziell aus "operativen Gründen", also keine besonderen Umstände oder so...
Wollte das ja gemütlich selbst mit denen klären, und mich so durch die §§ zu wühlen macht mir ja auch Spaß. Hat noch jemand einen Tip für den Hobbyjuristen? Sonst geht halt ne Beschwerde ans LBA und der Fall dann an meinen Anwalt...
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