Verspätung > 4h (TXL-JFK mit DL)

Dieses Thema im Forum "Delta Air Lines" wurde erstellt von mwitt, 12. Mai 2011.

  1. mwitt

    mwitt Entdecker

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    Ich fordere gerade von Delta (hier in D kümmert sich KLM darum) für 4 Paxe jeweils 600Euro Ausgleichzahlung wegen Verspätung (Abflug und Ankunft) von mehr als 4 Stunden beim Flug von TXL nach JFK.

    Erstes Angebot aus Kulanz war EIN Fluggutschein über 200Euro für alle 4 Paxe, den habe ich dankend abgelehnt. Unter Hinweis auf die EU-Verordnung Nr. 261/2004 und Urteil des EuGH vom 19.11.2009 (Az EuGH C-402/07 und C-432/07) habe ich nochmals 4x600Euro gefordert.

    Jetzt wurden mir aus Kulanz 4x400Euro Reisegutscheine oder 4x250Euro als Barbetrag angeboten. Meine Ansprüche an sich wurden aber wieder abgelehnt und dabei auf das Urteil vom Amtsgericht Nürtingen AZ 11 C 1219/10 verwiesen.

    Allem, was der EuGH zur Gleichbehandlung bei Anullierung oder großer Verspätung für Recht befunden hat, "vermag das Amtsgericht Nürtingen nicht zu folgen." Die widersprechen dem EuGH ausdrücklich und weisen die Klage ab.

    Dachte mein Fall liegt recht einfach:
    Flug kam zu spät aus JFK, Verspätung offiziell aus "operativen Gründen", also keine besonderen Umstände oder so...

    Wollte das ja gemütlich selbst mit denen klären, und mich so durch die §§ zu wühlen macht mir ja auch Spaß. Hat noch jemand einen Tip für den Hobbyjuristen? Sonst geht halt ne Beschwerde ans LBA und der Fall dann an meinen Anwalt...
     
  2. munich1978

    munich1978 Platinum Member

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    und gibt es was neues?
     
  3. mwitt

    mwitt Entdecker

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    Nicht wirklich. Ausgleichszahlung wurde erneut abgelehnt, das außergerichtliche Angebot über 4x250Euro bzw. 4x400Voucher wurde erneuert... Jetzt ist es beim Anwalt...
     
  4. munich1978

    munich1978 Platinum Member

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    würde es annehmen ... DL ist keine EU Airline und daher wird es sehr schwer an die ran zu kommen und am Ende bekommsat du nichts.

    400Voucher ist ja schon wieder fast ein neues Ticket in die Staaten
     
  5. mwitt

    mwitt Entdecker

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    Laut aktuellem BGH-Urteil kann ich Delta auch am Abflugort verklagen. Und das mache ich jetzt mal.

    Der 400Euro Gutschein ist eben nur die Hälfte vom 800Euro Gutschein den es zB bei AF/KLM als Ausgleichszahlung gibt.

    Warum soll ich mich darauf einlassen?
     
  6. miles-and-points

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    Weil "Experten" meinen:
    Jetzt mußt Du Dich selbst entscheiden - auch wenn's schwerfällt.
     
  7. mwitt

    mwitt Entdecker

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    Ich habe mir das schon überlegt, zumal ich in diesem Fall ja noch für 3 weitere Paxe mitentscheide.

    Auf 600Euro als Gutschein hätte ich mich wahrscheinlich noch eingelassen und die hätten wir dann auch fröhlich wieder auf Delta abgeflogen. Mit den 400Euro als Gutschein fühle ich mich einfach nicht richtig gepampert, mit 250Euro in bar erst recht nicht.

    Kann denn einer der echten oder auch einer der apostrophierten Experten etwas konkretes zum Thema "am Ende bekommt man nichts" bei US-Carrieren beitragen?
    Bin für jeden Hinweis dankbar!
     
  8. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Es bleibt dabei:
    Es kann Dir wirklich niemand helfen (ob Experte oder "Experte"):
    Jetzt mußt Du Dich selbst entscheiden - auch wenn's schwerfällt.
     
  9. B743

    B743 Silver Member

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    Das waere einfach genial, wenn du am Ende leer ausgehst - ohne Gutscheine / Entschaedigung- und womoeglich noch auf Kosten sitzen bleibst!!! :lol:
     
  10. mwitt

    mwitt Entdecker

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    @miles-and-points

    Ich habe mich doch schon entschieden: ich klage. Ist alles schon in Bearbeitung. Und schwer ist mir das nicht gefallen: das Risiko ist gering, die Kosten bleiben auch im Unterliegensfalle überschaubar und wären geringer als der uns nicht zugestandene Differenzbetrag. Und nein, ich habe auch kein Problem mit der Mathematik, das Angebot annehmen bringt mehr als vor Gericht zu unterliegen, das braucht mir niemand vorzurechnen. Aber nach der Maxime "Weniger ist besser als gar nichts" möchte ich hier nicht handeln, dafür eiert mir die Gegenseite zu sehr herum und trägt einfach nichts Plausibles vor. Und vor Gericht zu unterliegen ist ja auch nicht der Plan...

    @B743

    Ja klar :shock: Ich freue mich auch immer total wenn bei anderen etwas zu ihrem Nachteil endet. :roll: Aber ich werde auf alle Fälle den Ausgang meines Verfahrens hier bekanntgeben, ich gönne jedem seinen Spaß, auch Dir.

    Der Rest der Gemeinde kann ja auf sozialere Weise Vorteile aus meinen Herangehen ziehen und in ähnlich gelagerten Fällen dann entsprechend agieren und das Angebot annehmen oder auch klagen.
     
  11. miles-and-points

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    Klagen, weil "die Gegenseite eiert"? Gott bewahre. :roll:
    Aber auf Deinen Bericht bin ich schon jetzt gespannt.
     
  12. Krug56

    Krug56 Platinum Member

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    Hallo,
    zum Thema Verspätung bei Delta ist von mir zu sagen, das ich mit dem Management von DL sehr zufrieden bin. Vor dem Flug ATL - SFO gab es einen Fehler im Bordcomputer, der zu einer mehr als 2,5 stündigen Verspätung führte. Da ATL ein Hub ist, konnten wir auf ein baugleiches Modell umsteigen und erreichten SFO ca. 170 Min. später als geplant. DL schrieb mir (ohne Status) 2.500 Bonusmeilen gut und gab noch einen Gutschein obendrauf. Von daher Anerkennung,
    Weiterhin Grüße aus z.Zt. Cancun, Mexiko
     
  13. munich1978

    munich1978 Platinum Member

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    Wann war die Verspaetung - kannst du mir das Datum mitteilen - Danke
     
  14. Jurist

    Jurist Lotse

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    Gibt es Neuigkeiten???

    Ich klage nun gegen die British Airways. Das Unternehmen informiert seine Passagiere entgegen der EU-Verordnung nicht ueber ihre Rechte und weigert sich Entschaedigungen zu zahlen.

    Viel schlimmer ist es, dass BA Fluege aus technischen Gruenden streicht und dann behauptet, dass es aus wetterbedingten Gruenden gestrichen wurde (ein beliebter Trick der Luftfahrtunternehmen).

    Die neuere Entscheidung des EuGH wird von vielen Unternehmen nicht beruecksichtigt. Luftfahrtunternehmen kalkulieren bewusst die Wahrscheinlichkeit ein, dass nur wenige Passagiere klagen, bevor sie Entschaedigungen zahlen.

    Deshalb klage ich und kann nur jedem anderen Passagier raten dasselbe zu tun!

    Unser Flug war BA 0902 von London Heathrow nach Frankfurt am 03.01.2012.

    Geklagt wird zeitnah am AG Frankfurt. Soweit andere auch klagen wollen, dann kann man sich gerne unter einer Sammelklage zusammenschliessen.

    P.S. es gibt auch vielen AG die dem EuGH gefolgt sind und eine Entschaedigung wg. Flugverspaetung bei mehr als 3 Stunden bestaetigt haben. So zB AG HANNOVER , Urteil vom 11.04.2011 - 512 C 15244/10 .
     
  15. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Sammelklage

    Wenn das (ein) "Jurist" sagt, wird's wohl so sein.
     
  16. Jurist

    Jurist Lotse

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    @miles-and-more:
    Es scheint, als ob Sie nur in diesem Forum sind, um andere von einer Klage abzubringen!

    Mit Sammelklage ist natuerlich nicht eine gemeinsame Klage (sprich Streitgenossenschaft) gemeint, sondern vielmehr ein praktisches Zusammenschliessen, um Informationen auszutauschen!

    British Airways hat sich mittlerweile gemeldet und gesagt, dass BA die Entscheidungen des EuGH und des BGH nicht beruecksichtige und eine eigene Rechtsansicht vertrete. Sprich: BA zahlt nicht bei Verspaetungen!

    Es gibt zum Glueck 2 kostenfreie Wege, um gegen BA vorzugehen:
    1. Man wendet sich an die Schlichtungsstelle:
    https://soep-online.de/ihre-beschwerde.html
    2. Man bentrage Prozesskostenhilfe, um somit Erfolgsaussichten zu pruefen.

    Interessant duerfte auch noch das BGH_Urteil zum ganzen sein: BGH, Urteil vom 18.02.2010 Xa ZR 95/06.

    P.S. In England werben Unternehmen damit, fuer Private gegen Luftfahrtunternehmen auf Entschaedigung auf Efolgsbasis zu klagen!
     
  17. Jurist

    Jurist Lotse

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    An mwitt:


    Wie ging Ihr Verfahren aus ???
     
  18. miles-and-points

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    falsches Rubrum?

    Immerhin kann ich mein Gegenüber richtig bezeichnen. 8)
     
  19. miles-and-points

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    Natürlich nicht. Deshalb schreibt ein "Jurist" ja auch "Sammelklage", gell? :D
     
  20. Jurist

    Jurist Lotse

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    Um ehrlich zu sein, verbringe ich nicht meinen ganzen Tag im Forum, da koennen unwichtige Bezeichnungen auch mal veraendert werden :) Und da ich in England lebe und dort auch arbeite (ausserhalb Deutschlands gibt es eine Sammelklage), kann ich auch weiterhin Sammelklage schreiben solange die meisten verstehen was ich meine (falsa demonstratio non noccet)!

    Viel Spass noch im Forum!
     

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