Was für Ansprüche hat man eigentlich im folgenden Fall? Gebucht war: WAW-STR (Direktflug) mit LOT (LH-Flugnummer operated by LOT) geplante Abflugzeit in WAW: 17.15 Uhr geplante Ankunftszeit in STR: 19.05 Uhr Der Flug wurde gecancelt und man wurde umgebucht auf: WAW-TXL-STR (mit Aufenthalt von 40 Minuten in TXL) tatsächliche Abflugzeit in WAW: 17.20 Uhr (also nur 5 Minuten später als geplant) tatsächliche Ankunftszeit in STR: 21.50 Uhr (stolze 2 Stunden und 45 Minuten später)
Um eine Antwort zu bekommen, must Du noch ergaenzen, warum der Flug gecancelt wurde und wieviel Zeit Du im Voraus ueber die Aenderung informiert wurdest. S
Warum der Flug gecancelt wurde, weiß ich auch jetzt noch nicht und vorher informiert wurde ich gar nicht - also erst beim geplanten Einchecken selbst... Und da zwischen dem ursprünglichen Abflug und dem Alternativabflug nur 5 Minuten lagen, hatte man auch keine Chance, auf dem Angebot herumzudenken oder sich großartig lange über die Ansprüche schlau zu machen...
Warum eigentlich sind immer alle zu faul zum Lesen?? http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit ... 010007.pdf
Bestimmt nicht alle und ganz sicher nicht immer alle. Aber wenn man in die Fluggastverordnung schauen würde, hätte man sich die Eröffnung dieses Threads sicher sparen können.
Ihr braucht hier garnicht so rumarrogantln, denn so eindeutig ist der Fall nicht! Punkt 1: Der Flug wurde zwar anulliert, aber es wurde eine Ersatzbeförderung angeboten, die nur 5 Minuten nach der eigentlichen Abflugzeit startete. Punkt 2: Der Ersatzflug war nicht verspätet, sondern planmäßig. Lediglich die Ankunftszeit verschob sich durch die Umbuchung um 2 Stunden und 45 Minuten. Allerdings bin ich mir sicher, dass ihr (red star und long legs) mir sofort den in diesem speziellen Fall greifenden Artikel nennen könnt...
Sehe ich genauso, zusätzlich gab es ja doppelt Meilen da aus einem nun zwei Flüge wurden. Ärgerlich, aber es gibt schlimmeres; auch wenn es am Abend war.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit ... 010007.pdf[/quote] Und wieder einmal ein nützlicher Thread zum Ausdrucken. Besten Dank an red star.
Demnach hätte ich also einen Anspruch auf 250 Euro! Sehr schön - mal sehen, wie ich den durchsetze...
...Und weiterlesen. "(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. (4) Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen."