was passiert bei Aircraftchange

Dieses Thema im Forum "Singapore Airlines" wurde erstellt von Guest, 28. Mai 2009.

  1. Guest

    Guest Guest

    Habe gerade einen Award Flug mit KF Christchurch-Frankfurt und Frankfurt-Auckland fuer April/Mai 2010 in C gebucht. Laut SQ Info wird der Flug NZ-SIN mit 777-200 und von SIN nach FRA mit 747 durchgefuehrt. Das ist auch so ziemlich die einzige Chance einen C Flug auf dieser Strecke zu bekommen ohne gleich mindestens 300.000 loszuwerden. Was passiert den nun wen im Laufe des Jahres der Flugplan auf 777-300 oder 380 umgestellt wird ? Packen die mich in die Holzklasse ? Ebenso weiss jemand was passiert wenn z.B. die Verbindung SIN-CHC eingestellt wird ? Danke !
     
  2. Tirreg

    Tirreg Diamond Member

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    Bei Aircraft Change wirst Du auf jeden Fall in der gleichen Klasse auf den neuen Flugzeugtyp umgebucht. Ganz gleich, ob das nun ein A380 oder eine 77W ist. Das fällt dann unter "Glück gehabt". Ein Downgrade gibt es nicht.

    Wenn eine Strecke eingestellt wird, wird man normalerweise von der Airline kontaktiert und es werden Alternativen angeboten. Kann sein, dass Du über AKL fliegen mußt und auf NZ umsteigen mußt. Aber eine Lösung sollte Dir auf jeden Fall angeboten werden.
     
  3. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Das hoffst Du, aber einen Anspruch hast Du nicht darauf.

    S
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Danke fuer die Info. Ich fliege nur ab CHC weil es keinen Saver Award ex Auckland gibt bzw nur mit Abflug nach Mitternacht und Stopover in SIN wobei denn der Weiterflug auch erst gegen Mitternacht ist. ALso wenn CHC-SIN eingestellt werden sollte und ich ab Auckland fliegen muesste waere das eigentlich ganz gut. Ich hoffe halt nur nicht das SQ dann sagt: "Hier sind deine Meilen zurueck such dir was anderes".
     
  5. bitnapper

    bitnapper Bronze Member

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    Bei mir hat SQ einem Award Flug in C von SIN nach AKL einfach nur eine neue Flugnummer gegeben und ihn um eine Stunde verschoben. Meine Buchung ging ins Nirwana und ich hatte plötzlich keine Plätze mehr. Informiert wurde ich darüber übrigens erst gar nicht, sondern habe das selbst mit checkmytrip bemerkt.

    Ich habe dann mit Miles&More telefoniert. Antwort: Problem von SQ, da können wir nichts machen. Verfügbarkeit gibts halt nun keine mehr an diesem Tag, also entweder einen anderen Tag suchen oder stornieren. Damit war ich natürlich nicht einverstanden und rief SQ direkt an. Hier stiess ich noch mehr auf taube Ohren. Das Ticket ist von Lufthansa ausgestellt, also muss LH auch umbuchen, sie könnnen da nichts machen.

    Also wieder bei M&M angerufen. Aber es gab keine andere Lösung als 4 Tage später zu fliegen oder zu stornieren. Mir wurde sogar der Vorwurf gemacht, dass man mit sowas immer rechnen müsse, wenn man 300 Tage voraus buche. Mein Hinweis, dass es diesen Flug an diesem gleichen Tag ja noch gäbe wurde ignoriert und die Dame am Telefon wurde immer unverschämter. Letztlich habe ich mein schönes Südsee Routing storniert, es hat ja nun kein Anschluss mehr geklappt. Ich kann nur sagen, Finger weg von SQ, die sind sowas von unflexibel.
     
  6. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Tatsächlich hattest Du den Vertrag mit LH und die sind dann verantwortlich, je nach Stops etc. hätten Sie Dich aber umbuchen müsssen.
     
  7. bitnapper

    bitnapper Bronze Member

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    Nein müssen Sie laut europäischer Fluggastrechte eben erst innerhalb von 14 Tagen vor Abflug, davor reicht es den Ticketpreis zurückzuerstatten.
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Gluecklicherweise habe sammele ich meine Meilen bei KF und nicht mehr bei M & M somit bleibt mir eine Telefonproblemzone erspart. Ich kann mir schon vorstellen (hoffe es zumindest) dass sich SQ bei Award Fluegen des eigenen Vielfliegerprogramms etwas unzickiger anstellt als bei Awards von anderen Airlines. Gibt es hier negative Erfahrungen von KF Members ?
     
  9. beelzebub

    beelzebub Silver Member

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    M&M ist eigentlich immer sehr fair in solchen Situationen, vor allem im Vergleich zum KF.
     
  10. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Lies bitte nochmal die EU-Verordnung:
    "Annullierung

    (1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

    a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,


    b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

    c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

    i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder

    ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder

    iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

    (2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung.

    (3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

    (4) Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen."

    D.h. die Alternative ist ein Muss, nur die Betreung etc. entfällt. Die Auschlüsse i-iii beziehen sich nämlcih auf 1c.

    Und Paragraph 8:
    "Artikel 8

    Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

    (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

    a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

    - einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

    b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

    c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.


    (2) Absatz 1 Buchstabe a) gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, sofern dieser sich aus der Richtlinie 90/314/EWG ergibt.

    (3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort."
     

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