Zoll und MWSt Regelungen bei Einkauf ZRH Einfuhr Deutschland

Dieses Thema im Forum "Airports & Lounges" wurde erstellt von hlewen, 31. August 2008.

  1. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Überlege mir im November ein prepaid iPhone bei der Swisscom am Airport ZRH zu holen. Da der Preis unter 350 Euro liegt, sollte die Einfuhr nach Deutschland ja mit pauschal 13% beim Zoll abgegolten sein. Meine Frage jetzt: Hat jemand Erfahrung mit der Rückerstattung der schweizer MWSt?
    Muss ich das im Shop angeben, dann bei der Ausfuhr in der Schweiz oder in Deutschland stempeln lassen und dann an den Shop zurückschicken? Oder geht das normalerweise über Tax global refund?
    Vielen Dank für Hinweise und Erfahrungsberichte.
     
  2. bleistift

    bleistift Bronze Member

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    Wenn die Schweiz am 1. November 2008 dem Schengen Abkommen beitritt, entfällt das bisherige DutyFree auf schweizer Flughäfen. Also auch keine Rückerstattung der schweizer MWSt für Schengen Bürger.
     
  3. Krug56

    Krug56 Platinum Member

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    Hallo.
    wie auch hier schon mehrfach erwähnt, haben das Schengener Abkommen und die Duty Free Regelung nichts, aber auch nichts, miteinander zu tun. Mit der Teilnahme am Schengener Abkommen (Erleichterung des Reiseverkehrs) wird die Schweiz definitiv ncht Mitglied der EU, was für die Beendigung des Duty Free Handels Voraussetzung wäre.
    Weiterhin Grüsse aus Bielefeld
     
  4. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Hat denn jemand schon einmal das Prozedere mitgemacht, also Waren in der Schweiz am Flughafen gekauft und dann erfolgreich die schweizer MWSt zurück bekommen?
    Viele Grüße
     
  5. octopus07

    octopus07 Gold Member

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    es gibt den schalter dafür direkt unter der swiss first lounge, falls du das meinst!? prozedere ist wie überall: formulare, formulare
     
  6. pinglin

    pinglin Bronze Member

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    Hallo.
    Die Rückerstattung der CH-MWST ist auch recht einfach. Ab einem Bruttowarenwert von Fr. 300.-- ist die MWST-Rückerstattung möglich.

    Wie auch schon mehrfach erschöpfend :roll: erwähnt, hat Schengen nichts mit dem Zoll zu tun, da die Schweiz auch weiterhin nicht zum Zollgebiet der EU gehört. Somit bleibt in zolltechnischer Hinsicht alles beim Alten.

    Zurück zur MWST-Rückerstattung. Auch hier gibt es zu unterscheiden zwischen Global Refund und der "normalen" Ausfuhrdeklaration, dem Formular 11.49, der "Zollanmeldung für die Ausfuhr im Reiseverkehr".

    Wenns nach dem Global Refund System abläuft, gehts es ähnlich wie unter dem Thread "USt Rückerstattung bei Einkauf in D". Abgesehen vom Stempelprozedere und der Rückerstattung. Die Gebühren machen jedoch auch wieder rund die Hälfte der 7,6% MWST aus.

    Das Formular 11.49 ist da wie der "grüne Ausfuhrzettel" in Deutschland. Das Geschäft füllt diesen aus. Der CH-Zoll sendet diesen ins Geschäft und der Ausführer/Käufer erhält eine Banküberweisung oder auch eine Kreditkartengutschrift (je nachdem was abgemacht wurde).

    Beiden Systemen ist gemein: Ohne Zollstempel kein Bares.
    Beide Formulare müssen durch den CH-Zoll abgestempelt werden. Am Flughafen Zürich-Kloten hat der CH-Zoll sogenannte "Pilze" installiert (Terminal A und B nach der Passkontrolle; Ausschau halten nach dem Signet "Zoll"). Dort geht man hin und legt die Ware auf. Durch eine Kamera kontrolliert der Mitarbeiter vom Zoll das Formular und gibt die entsprechenden Anweisungen.
    Schlussendlich wirft man das Formular im Briefumschlag in einen Briefkasten und geht zum Flieger. Der CH-Zoll sendet dann die Formulare nach der Abstempelung an das CH-Geschäft (Form. 11.49), welches für die Rückerstattung verantwortlich zeichnet resp. an das Global Refund Office auf dem Umschlag, welches die Kreditkarte mit einer Gutschrift beglückt.

    Hauptunterschied ist in der Schweiz der Umstand, dass man den Stempel üblicherweise nicht sofort erhält und auch mit dem Formular nicht gleich ins Geschäft oder zur Global Refund Kasse rennen kann.

    Bei hohen Werten oder im Rahmen einer Stichkontrolle kommt jedoch der CH-Zoll persönlich vorbei und nimmt die Abfertigung vor. Dann erhält man den Stempel natürlich gleich.

    Und für alle Forumsleser noch einmal: Schengen hat nichts mit dem Zoll zu tun ! :evil: Taxfree-Shopping ist auch nach dem Schengenbeitritt weiterhin möglich. :D
     
  7. bleistift

    bleistift Bronze Member

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    Danke für die Klarstellungen, aber das heist ab 1. November 2008.zB Flug MUC - AMS - CPH keine steuerfreien Zigaretten und TravelValue Ware versteuert da Schengen und innerhalb der EU, wie bisher; aber MUC - ZRH - CPH 800 Stück steuerfreie Zigaretten, unversteuerte Waren incl bis zu 90 Liter Wein ( klar nur Annahme )aus dem DutyFree da ausserhalb EU, dann in CPH keine Warenkontrolle Einfuhr aus dem nicht EU Raum weil MUC - ZRH und CPH Schengen?
     
  8. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Vielen, vielen Dank! Genau diese Antwort habe ich gesucht.
     
  9. Krug56

    Krug56 Platinum Member

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    Hallo,
    nochmal zum Verständnis: Mit dem Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen (übrig. kleiner Ort an der deutsch-luxemburgischen Grenze) ändert sich nichts an der bisherigen Freimenge. Wenn du nach einem Flug ex ZRH irgendwo in D ankommst und Du hast 800 Zigaretten u.ä. bei Dir, wird Dir der deutsche Zoll sehr wahrscheinlich einen Strich durch die Rechnung machen (wenn er es mitkriegt). Es gelten weiterhin die alten Freimengen u. -grenzen, d.h. 200 Zigaretten u. ggfs. 1 Liter Spirituosen.
    weiterhin Grüsse aus Bielefeld
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Hallo zusammen,

    ich lebe in Deutschland und plane eine schöne Uhr in Zürich zu kaufen(ca. 10 000 €).
    Wenn ich die Mwst am Flughafen ca. 7% mir rückerstatten lasse, muss ich die Uhr bei der Einfuhr in Deutschland wieder mit 18 % versteuern??
    Habe noch nie etwas mit refund sachen zu tun gehabt, wäre also für jeden Rat dankbar.

    Lieber Gruß

    Marie
     
  11. cisueno

    cisueno Bronze Member

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    Zoll laut Taric + 19%. Und eine Anmeldung ist in einem solchen Fall absolut zu empfehlen!
     
  12. BadMat

    BadMat Gold Member

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    Aber im Transit (SWISS Business-Saver), dürfte es kein Problem sein!
     
  13. stulle

    stulle Co-Pilot

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    Was ist bei folgendem Szenario: Man kauft etwas bei den Schweizern, vergisst aber sich die MwSt bei der Ausfuhr "wiederzuholen". Muss man dann am deutschen Zoll nur noch die Differenz zahlen oder kommen da die 19% nochmal on top drauf?
     
  14. sebt

    sebt Gold Member

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    Dem deutschen Zoll ist es doch egal, ob Du Dir in der Schweiz das Geld wieder geholt hast. Entscheidend ist, dass Du hier in D die Umsatzeinfuhrsteuer + Zoll auf den Warenwert zu entrichten hast. Die werden kaum in Deinem Namen die gezahlten Steuern aus der Schweiz eintreiben.
     
  15. stulle

    stulle Co-Pilot

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    Schade, hab gedacht evtl. gibts da auch ein Doppelbesteuerungsabkommen und man zahlt nur die Differenz nach.
     
  16. pinglin

    pinglin Bronze Member

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    [Schade, hab gedacht evtl. gibts da auch ein Doppelbesteuerungsabkommen und man zahlt nur die Differenz nach.[/quote]

    Ein Doppelbesteuerungsabkommen käme in der Schweiz maximal für einkommensteurliche Gründe zum Zuge. Eine Verbrauchssteuer, wie es die Mehrwertsteuer darstellt, ist davon nie betroffen. Es ist in der Tat ärgerlich, wenn der Stempel "vergessen" wird. Da jedoch in Deutschland die Einfuhrabgaben korrekt entrichtet werden, gibt es ja eine Quittung. Von Schweizer Seite wird diese auch als Beleg angesehen, dass die Waren das CH-Territorium verlassen hat. Alternativ hat man auch die Möglichkeit beim CH-Konsulat oder der Botschaft in z. B. Deutschland die Ware mit den nötigen Belegen vorzuführen (geht natürlich nur mit Handgepäck-Waren) und sich dies zu bestätigen. Auf den z. B. Global Refund Cheques ist dies auch explizit vorgesehen (unten rechts in der Rubrik Abnehmerbestätigung). Grund dafür ist die zum Teil fehlende Zollkontrolle in internationalen Zügen, wo ein Reisender gar nicht die Möglichkeit hätte zu einem Stempel zu kommen.
     

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