Reform der EU Fluggastrechte steht vor dem Abschluss

EU Fluggastrechte

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Nach mehr als zehn Jahren zähen Verhandlungens steht die Reform der EU-Fluggastrechte vor dem Abschluss.

Kürzlich einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss, der vor allem eines bedeutet: Aufatmen für Passagiere.

Die Mitgliedstaaten gaben in den Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament ihre Forderung auf, die Entschädigungsschwelle je nach Flugdistanz auf vier bis sechs Stunden Verspätung anzuheben.

Die seit Monaten befürchtete Verschlechterung der Grundansprüche ist damit vom Tisch. Eine Hürde bleibt allerdings: Rat und Parlament müssen formal noch zustimmen, ein Inkrafttreten ist daher erst 2027 zu erwarten.

Die Kernpunkte der EU Fluggastrechte Refort

Fluggäste erhalten weiterhin bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung – auch die Höhe der Zahlungen bleibt unverändert, anders als von den Mitgliedstaaten lange gefordert.

Das bedeutet konkret: Passagiere haben weiterhin Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr, bei kurzfristigen Annullierungen oder bei Nichtbeförderung – sofern die Airline die Verspätung verschuldet hat.

Auch in weiteren Punkten gibt es Verbesserungen für Reisende: Eine Namensänderung auf dem Ticket soll künftig keine Zusatzgebühr mehr kosten, und Eltern sollen nicht mehr extra bezahlen müssen, wenn sie neben ihrem Kind sitzen möchten. Zudem dürfen Passagiere nicht mehr gezwungen werden, ihr Flugticket ausschließlich über eine App zu nutzen oder einen Online-Account bei der Airline anzulegen.

EU Fluggastrechte
(c) Kaden Taylor via Unsplash

Airlines müssen Fluggäste künftig aktiver über ihre Rechte informieren und Anträge binnen 30 Tagen bearbeiten. Bei Annullierungen oder verweigerter Beförderung sollen Airlines schneller eine Ersatzbeförderung anbieten müssen – einen Flug erst drei Tage später mit derselben Airline muss niemand akzeptieren.

Auch gegen sogenannte No-Show-Klauseln gibt es künftig stärkeren Schutz: Airlines dürfen Passagieren nicht mehr automatisch die Beförderung auf dem Rückflug verweigern, nur weil die Hinreise nicht angetreten wurde und sie dürfen dafür auch keine zusätzliche Gebühr verlangen.

Positiv auch: Außergewöhnliche Umstände, bei denen die Fluggesellschaft nicht haftbar ist, sollen künftig klarer aufgelistet werden. Die Beweislast bleibt bei der Airline.

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Mögliche Deckelung einer Kostenerstattung

Eine Regelung verdient jedoch besondere Aufmerksamkeit.

Wenn die Airline innerhalb von drei Stunden nach einer Störung keine angemessene Ersatzbeförderung anbietet, dürfen Passagiere künftig selbst eine Alternative buchen, ausdrücklich auch bei anderen Fluggesellschaften, und die Kosten erstattet bekommen, allerdings begrenzt auf bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises.

Bei einem Ticket für 200 Euro klingt das großzügig: Bis zu 800 Euro Erstattung wären möglich. Bei Tickets im Low-Cost-Segment, wie sie etwa Ryanair oder Eurowings regelmäßig anbieten, hat die Regelung jedoch einen Haken.

Wer für 30 oder 40 Euro gebucht hat, dem stünden laut der neuen Regel maximal 120 bis 160 Euro Erstattung zu – ein kurzfristig gebuchter Ersatzflug ist für diesen Betrag praktisch nicht zu bekommen.

Titelbild: (c) Wolfgang Weiser via Unsplash