Bei einigen Links zu Produkten oder Partnern auf dieser Webseite handelt es sich um Affiliate Links. Hier wird nach Klickerfolg eine Kommission ausgezahlt.
Während interkontinentale Ziele uns aktuell bis auf wenige Ausnahmen verwehrt bleiben, beschränken sich die Reiseaktivitäten derzeit auf Europäische Destinationen. Doch auch in Europa werden immer mehr Länder bzw. auch einzelne Regionen und Städte zu Risikogebieten des Robert Koch Instituts. Grund dafür sind die steigenden COVID-19 Infektionszahlen. Gerade in den letzten Tagen sind diverse beliebte Urlaubsziele innerhalb Europas zum Risikogebiet worden. Eine Übersicht.
Aktuelle Risikogebiete innerhalb Europas
In dieser Übersicht gliedern wir die Risikogebiete in beliebte Urlaubsregionen und Länder, die zwar als Risikogebiet eingestuft sind, jedoch weniger häufig von Urlaubern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz frequentiert sind.
Beliebte Reiseziele
- Belgien
- Stadt Brüssel
- Frankreich
- mehrere Regionen: Île-de-France, Hauts-de-France, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine, Auvergne-Rhone-Alpes, Korsika und die Überseegebiete Französisch-Guyana, Guadeloupe, La Réunion, St. Martin
- Kroatien
- mehrere Regionen: Brod-Posavina, Dubrovnik-Neretva, Šibenik-Knin, Split-Dalmatien, Zadar, Pozega-Slavonia, Virovitica-Podravina
- Montenegro
- Niederlande
- Stadt Amsterdam und Nordholland
- Österreich
- Stadt und Bundesland Wien
- Rumänien
- mehrere Regionen: Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, București, Caras Severin, Iasi, Ilfov, Neamt, Prahova, Vâlcea, Vaslui
- Russland
- Spanien
- Tschechien
- mehrere Regionen: Stadtregion Prag, Středočeský (Mittelböhmische Region)
- Türkei
- Ungarn
- Stadt Budapest
Mehr: Generelle Reisewarnung endet zum 30. September 2020
Sonstige Risikogebiete
- Albanien
- Andorra
- Belarus
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Blagoevgrad
- Kosovo
- Nordmazedonien
- Republik Moldau
- Serbien
- Ukraine
- Gibraltar
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Situation extrem dynamisch ist.
Reisen trotz Reisewarnung
Eine Reisewarnung ist die höchste Warnstufe des Auswärtigen Amtes. Doch eine Reisewarnung bedeutet nicht gleich Reiseverbot. Einreisen können stattfinden, sofern das jeweilige Zielland Einreisen aus Deutschland akzeptiert. Jedoch sollte einem bewusst sein, dass eine Entscheidung zur Einreise mehrere Konsequenzen mit sich bringt über die man sich im Klaren sein sollte. Dies gilt beispielsweise auch für die Türkei, hier wurde die Reisewarnung bis zum 31. August 2020 verlängert.
Obwohl die Grenzen zur Türkei wieder geöffnet sind und regelmäßiger Flugverkehr stattfindet, müssen Urlauber damit rechnen sich nach einer Reise in die Türkei in eine 14-tätige Quarantäne zu begeben oder einen negativen COVDI-19-Test vorzuweisen. Mit Rückholaktionen seitens der Regierung kann nicht gerechnet werden. Ein ähnlicher Sachverhalt ergibt sich auch bei Reisen auf die Malediven. Außerdem sollte die jeweiligen AGB der Auslandskrankenversicherung gelesen werden, da diese nicht greifen könnte.: Eine (Teil-)Reisewarnung gilt nicht als versichertes Ereignis bei der Reiserücktrittsversicherung, sie greift also nicht auf den Versicherungsschutz. Neben der Reisewarnung liefert das Auswärtige Amt Reisehinweise wie Einreisebestimmungen, Zollvorschriften und medizinische Hinweise. Auch strafrechtliche Anordnungen zählen darunter. Diese Hinweise beeinflussen aber die Bedingungen der Touristik nicht, das heißt bei einer Stornierung hat der Urlauber in der Regel keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.