15.000 Meilen für 3 Monate Welt/WAMS für schlappe 92,00 Euro

Dieses Thema im Forum "- Mehr Meilen (Payback)" wurde erstellt von Gelly487, 19. August 2007.

  1. miles-and-points

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    Hab ich doch geschrieben: bei den "auffälligen Kunden". Wo denn auch sonst? :mrgreen:
     
  2. htb

    htb Platinum Member

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    Interpretationssache. M&M kann sich durchaus auf den Standpunkt stellen, daß Meilen aus Aktionen, an denen man nicht teilnahmeberechtigt ist, mißbräuchlich erworbene Meilen darstellen. Wie hoch man diese Gefahr einschätzt bleibt jedem selbst überlassen.

    HTB.
     
  3. B Stromberg

    B Stromberg Bronze Member

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    Da M&M die AGBs ständig ändern kann wie sie möchten, können sie wohl jeden loswerden.

    Wenn sie es denn wollen. Die Frage ist wohl eher: "Wollen sie denn?"
     
  4. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Glaube zwar nicht, dass das Interpretationssache ist (Standpunkt: Ich habe eine Geschäftsbeziehung für den einen Fall NUR mit der WELT. Was die mit meinem Geld machen (Meilen kaufen, Drogenparties schmeissen) liegt nicht in meiner Verantwortung und daher kann ich auch nicht in die Verantwortung gezogen werden.), aber da ich heute abend mit zwei Dr.Jur.s verabredet bin und wenn die anderen Themen durch sind, werde ich da mal nachhaken... wobei -bevor zu große Hoffnung aufkeimt- das i.d.R. faule Säcke sind und wenn man da keine 500€ auf den Tisch legt, reden die nur über Weiber, Fußball und Alkohol. Ich werde berichten...

    Da gebe ich Recht, die Fragestellung ist mittlerweile recht theoretisch.
     
  5. MiPf76

    MiPf76 Platinum Member

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    [quote="Senator96] reden die nur über Weiber, Fußball und Alkohol. Ich werde berichten...
    [/quote]
    Naja, ganz normale Leute eben... :D
     
  6. miles-and-points

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    Und ich dachte, es wären Floristen gewesen? :shock: Hab' ich mich wohl etwas verhört... 8)
     
  7. zardi

    zardi Diamond Member

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    Ich sehr das genauso. M&M wird das dem Verlag überlassen,
    denen ist es doch vollkommen egal wie viele Abos jemand abschließt,
    denn schließlich bekommt M&M die Prämienmeilen vom Verlag bezahlt.
     
  8. Tinglanischer Tingeler

    Tinglanischer Tingeler Co-Pilot

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    Also ich hab auf der Seite :
    https://aboservice2.welt.de/ext/mmaktion/index.html
    keinerlei Beschränkung der Aboanzahl gefunden.
    Auch wenn man die nette Dame unten rechts nach den AGB´s fragt, kommt nur folgendes als Antwort:
    Wir haben keine speziellen AGB’s für unser Online-Angebot, da alle Konditionen zu den einzelnen Bestellmöglichkeiten in der jeweiligen Bestellseite aufgeführt sind.
    Auf der gesamten Internetseite sind keinerlei AGB´s zu finden.
    Ist das überhaupt zulässig?
    Grüße, Tingel
     
  9. miles-and-points

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    Hmmm, schon mal an den Rechtsweg gedacht? Dem Zustand muß ein Ende bereitet werden!!! :idea:
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Kann man da eventuell gegen klagen? Was meinst Du?
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Mit Sicherheit.
     
  12. Guest

    Guest Guest


    WOW....da drücke ich uns die Daumen!

    Toll, was für Leute ihr kennt!
     
  13. B Stromberg

    B Stromberg Bronze Member

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    Klagt doch in den USA - da kommt bestimmt mehr bei raus.

    Eine Lieferung an die Urlaubsadresse in Übersee für 1,74 EUR/Tag würde doch einen Anlaß dafür bieten.

    Wenn die Zeitung dann mal nicht pünktlich kommt geht die Strafe sicherlich in die Milllionen. :wink:
     
  14. suzuki

    suzuki Platinum Member

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    Ich hab grad heute noch 'ne tüchtige Ladung Altpapier bestellt. Mal gucken ob was kommt!
     
  15. htb

    htb Platinum Member

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    Wenn Du ein Wettbewerber oder eine Verbraucherschutzzentrale bist, natürlich. Ansonsten nicht.

    HTB.
     
  16. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Also... komme gerade nach Hause *hicks*... wir waren zu zehnt, davon fünf Juristen (Freunde kann man sich nicht immer aussuchen). Habe natürlich nicht alle mit denselben Details belästigt, es ging um die Frage: wenn ich mit Partei A einen Vertrag abschließe (WELT-ABO), die wiederum mit Partei B (M&M) einen Vertrag abschließen - kann das meine (davon unabhängige) Beziehung zu Partei B beeinträchtigen:

    Zuerst der erste Anwalt: (LLM, amerikanische Kanzlei, M&A): ja, kann es, kommt auf den Einzelfall drauf an, Vertragsfreiheit (in dem Fall von M&M, die das ja machen können, wie sie wollen und wenn sie in dem Vertrag schreiben "man darf auch Partei A nicht bescheißen", dann ist das deren Recht.). Da dachte ich mir: ich werde meine Stellungnahme zurücknehmen müssen.

    Später musste ich mit Anwalt B (Dr., hauptsächlich Medizinrecht, aber zumindest mal Straf- und Zivilrechtlich unterwegs) raus (Raucher in Bayern) und wollte mir Meinung 1 bestätigen lassen... was soll ich sagen: das Gegenteil! Dabei hat er recht ähnlich zu dem argumentiert, was ich vorher schrieb (mit Partei B mache ich ja in dem Moment gar kein Geschäft, also kann ich auch nicht gegen deren AGB verstoßen. "Zur Not klagen wir das ein.") Zumindest der letzte Satz war sicher nicht ernst gemeint - als ich so was in der Tat tatsächlich mal von ihm verlangte (es ging um einen dreistelligen Betrag) und ich wollte aus Prinzip Recht Recht sein lassen, wollte er mir das Geld überweisen, weil das Streiten um solche Summen ihm nur Kosten verursacht :)

    Ergo: Anwälte... fragst Du zwei, hast Du auch zwei Meinungen. Und in sofern muss ich htb Recht geben: scheint in der Tat Interpretationssache zu sein. Das wird künftig meine Standardantwort auf juristische Fragestellungen sein.
    Ein Bier noch, dann geh ich pennen. Cheers.
     
  17. stefanm

    stefanm Diamond Member

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    tja, eben wohl auch nicht anders als bei den mitarbeitern in einem lh-call-center. :lol:
     
  18. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Ich könnte mir vorstellen, wenn die Leute von "Die Welt" das lesen, werden sie die Lieferungen wohl einstellen.
     
  19. crux

    crux Pilot

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    solange die meilen gebucht werden, können sie das gerne tun :D
     
  20. rabatte24

    rabatte24 Co-Pilot

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    aktion ist wohl vorbei :?
     

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