Hallo an die Profis, ich müsste euch einmal um Rat bitten. Falls diesert Thread in einem falschen Bereich ist, bitte ich einen Mod ihn zu verschieben. Ich sollte am 19.02.2011 einen AF007 Flug von JFK - CDG wahrnehmen. Wir haben diesen extra wegen eines A380 gebuchtt. Dieser wurde jedoch gecancelt, da die Maschine ausfiel und wir bekamen nach langer Wartei einen Flug 4 Stunden später zugeteilt. Nun habe ich mit dem KLM/AirFrance Customercare Kontakt aufgenommen und man verweigert mir meine geforderte Ausgleichszahlung laut Fluggastrechtverordnung 261/2004. Hier die Stellungnahme seitens AirFrance: Sehr geehrter Herr XXXXXX, vielen Dank für Ihren Anruf. Mit Bedauern mussten wir von den Unannehmlichkeiten erfahren, mit denen Sie und Ihre Mitreisende Frau XXXXXX auf einer Ihrer letzten Reisen mit uns mit AF 007 von New York nach Paris Charles de Gaulle am 19. Februar 2011 konfrontiert wurden. Laut unseren Aufzeichnungen konnte Ihr Flug AF 007 aufgrund eines unerwarteten technischen Problems nicht wahrgenommen werden. Air France legt sowohl bei der Wartung ihrer Flugzeuge als auch bei den regelmäßig durchgeführten technischen Routineüberprüfungen strengste Maßstäbe an. Gewisse Defekte lassen sich jedoch nicht im Voraus erkennen, und oft ist es schwierig, die für die Untersuchung eines Defektes und die für die Reparatur benötigte Zeit im Voraus einzuschätzen. Unsere Mitarbeiter am Flughafen haben ihr Möglichstes getan, die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten und die Ihnen und Frau XXXXX in einer solchen Situation vorgesehene Betreuung zukommen lassen. Dementsprechend wurde sie auf die nächst mögliche Flugverbindung umgebucht. Es tut uns leid zu lesen, dass Ihnen trotz all dieser Maßnahmen Unannehmlichkeiten nicht erspart blieben. Jedoch möchten wir Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass gemäß der europäischen Richtlinie 261/2004 Artikel 5.3 die ausführende Fluggesellschaft nicht verpflichtet werden kann Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn diese nachweisen kann, dass die Ereignisse auf außergewöhnliche Umstände zurückgehen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. In diesem Zusammenhang müssen wir leider Ihre Forderung auf Erstattung ablehnen. Es tut uns leid zu erfahren, dass Sie weitere Unannehmlichkeiten aufgrund von verspätet geliefertes Gepäck gehabt haben. Dieses Vorkommnis entspricht in keiner Weise dem Qualitätsservice den wir Ihnen anbieten möchten. Als Zeichen unseres Bedauerns und für die entstandenen Unannehmlichkeiten und des guten Willens, freuen wir uns, Ihnen folgende Reisegutscheine über je 100,00 Euro für zukünftige Reisen mit Air France/KLM zu überreichen. Diese Gutscheine sind auf allen Flügen mit Air France und KLM 12 Monate gültig und können auf sämtliche Tarife (ausgenommen Sonder- und Spezialtarife) angerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen S. Sereke Air France - Customer Care Ist dies absolut korrekt oder soll ich der Sache dem Rechtsanwalt übergeben ? Es ist schon der zweite aufeinanderfolgende Transatlantik-Flug innerhalb von 6 Monaten. Vielen Dank euch allen.
Alles, was der User Sir hier dankenswerterweise zu den Ansprüchen für Flugunregelmäßigkeiten bei Easyjet geschrieben hat, viewtopic.php?f=7&t=22813 gilt genauso für Flugunregelmäßigkeiten bei Air France.
AF (wie jede andere Airline auch) probierts natürlich immer wieder mit der gleichen Masche, in der Hoffnung niemand kennt das Urteil des EU-Gerichtshofes, was ich in allen Sprachen immer in der Tasche habe. Die Bibel des Vielfliegers also: "Fluggäste haben selbst dann Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 125 und 600 Euro, wenn ein plötzlich auftretender technischer Defekt die Annullierung ihres Fluges erzwingt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) v. 22. Dezember 2008. Insbesondere können sich Fluggesellschaften nicht darauf berufen, die gesetzlichen Wartungs-Vorgaben eingehalten zu haben." Zitat Rechtsanwalt Jan-César Woicke Zeile 44 ist dabei wichtig und vielleicht selbst für LH und AF verständlich: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/g ... ance=ARRET Für unsere amerikanischen und französischen Freunde: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/g ... ance=ARRET http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/g ... ance=ARRET
MAP so langsam reicht Deine Stänkerei hier im Forum. Man muss kein Experte sein, um seine Rechte mit vernünftigen Argumenten durchzusetzen und das ist nun mal der Verweis auf irgendwelche Urteile. Das beste Argument ist meines Erachtens, das Schreiben von AF mit genau diesem Urteil des EuGH und entsprechender nationaler Gerichte (damit meine ich kein Thaifood) zu erwidern. Muss nicht funktionieren (hat es bei mir bis jetzt aber ausnahmslos), dann bleiben immer noch flightright, EuClaim oder wie die alle heißen (-25%). Wer mehr ausgeben möchte, dem bleiben immer noch US-Seminare zu "Maximizing Compensation". Und bevor DFW-sen auch noch seinen Senf dazu gibt: es soll Leute geben, die nicht soviel wie ein Pumpenmonteur verdienen und die durchaus auf 600 Euronen angewiesen sind.
Also, lange Warterei ist vielleicht etwas anderes, wie auch immer. Ist euch denn wegen des vier Stunden späteren Rückflugs wirklich ein so großer Nachteil entstanden und wären die Ausgleichszahlungen nicht mehr wie gerechtfertigt?! Oder geht es einfach ums Prinzip, das Fluggäste auf Teufel komm raus die EU Verordnung umsetzten wollen ? Oder einfach nur eine gute Gelegenheit, noch ein bisschen Geld rauszuholen? Immerhin hat jeder von euch einen 100 Euro Gutschein bekommen, ganz ohne Anwalt, Rechtsstreit usw. . Lohnt sich der ganze Aufwand denn wirklich?!
1.) Eher die Airlines missachten "auf Teufel komm raus" diese Verordnung. Nur 10% der PAX erhebt überhaupt nur Forderungen. 2.) Aufwand wenige Minuten
Versuch macht kluch. Wirtschaftlich handelnde Airlines werden versuchen, eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden. Also, den Ratschlag vom vielfliegenden Senatoren HON befolgen und nochmals schreiben. Wenn AF sich weiter sträubt, dann wirst Du wohl klagen müssen. Und dann bitte hier berichten. Es gibt übrigens hier eine Reihe von Voristen, die entgegen des Rates des Experten MuPs geklagt haben und obsiegt haben.
Sollte es etwa in Deutschland die Gerichtsbarkeit nicht MuPs Rat folgen !? Das ist ja nahezu ein Skandal ...