Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem neuen Urteil die Grenzen für den Ausgleich der Passagiere nach einem annullierten Flug ausgeweitet. Demnach können Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen neben der Ausgleichsleistung für den materiellen Schaden auch eine Entschädigung für immaterielle Schäden verlangen. Im konkreten Fall geht es um Passagiere von Air France, die nach einem ausgefallenen Flug von Paris nach Vigo 650€ als Ausgleich für immaterielle Schäden verlangen. Außerdem haben die Richter den Begriff der "Annullierung" neu ausgelegt. Demnach umfasst der Begriff laut EuGH auch den Fall, dass ein Flugzeug gestartet ist, aber anschließend zum Ausgangsflughafen - aus welchen Gründen auch immer - zurückkehrt und die Passagiere auf andere Flüge umgebucht werden müssen. Weitere Infos zum Urteil vom 13. Oktober gibt es hier: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs ... 0111de.pdf Das komplette Urteil steht in der Datenbank des EuGH unter dem Aktenzeichen C-83/10: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de