Nicht mehr lesen und gleich hingehen. Anzeichen für die Notwendigkeit sind wohl schon aufgetreten :?:
Typisch deutsch, sich über vermeintlich typisch deutsche Sachverhalte aufzuregen, die anderswo ganz genau so bzw. noch wesentlich schlimmer ablaufen. DAS ist in der Tat ärgerlich.
Es kursieren da unterschiedliche Deutungsvarianten im Netz, ich persönlich würde den Absatz 2 aber auch eher so verstehen, dass er für alle beherbergten Personen gilt, nicht nur für Ausländer oder Deutsche, die länger als 2 Monate bleiben wollen. Und wenn dieser Meldeschein falsch ausgefüllt wird, dann greift auch der § 37 und es heißt Bußgeld löhnen. Datenschutzrechtlich bedenklich, aber so isses meiner Meinung nach.
Stehe also im Hotel Stanley am Tresen , fülle den Zettel aus und erkläre dem Hotelier : Die Dame neben mir ist eine Bordsteinschwalbe vom Hauptbahnhof und wir wollen hier ein Stündchen die Sau rauslassen oder auch zwei , spricht da was dagegen , hier ist Ihre Knete . Da sagt der Hotelier : Iggittegit , raus hier Ihr Boten des Satans ! So soll es dann wohl laufen Ihr Irren .
Das ist ja auch taktisch unklug, somkiat. Die Dame neben Dir ist selbstverständlich Deine Gattin und ihr habt dieses erhabene Haus gewählt, um heute Nacht den über-übernächsten Papst zu zeugen. Dann klappt's auch (zumindest mit dem Zimmer). :mrgreen:
Dieser Thread ist ein Juwel, danke an Somkiat & Flysurfer! Achja, und an Senator96 für die interessante juristische Ausführung - bist Du im Augenblick viel unterwegs, man liest so wenig von Dir?
Weil ja im Netz auch jeder schreiben kann was er will und mit Deinem Schmarrn steht schon wieder eine neue falsche Version hier. Kein Jurist würde je daran zweifeln, dass man viele Verträge (die große Mehrheit der Verträge die geschlossen werden) unter einem beliebigen Namen schließen kann. Unter anderem kann man natürlich völlig legal unter einem erfundenen Namen in einem Hotel einchecken. Und an flauschi: bin nicht so viel unterwegs, so wenig... mit unter 80 Flügen in 2008 bin ich ja gar kein echter Vielflieger mehr
Hast Du das gelesen und verstanden, was ich geschrieben habe? Insbesondere die Ausführungen zu den Verpflichtungen aus dem Meldegesetz? Ich bezweifle es. Sonst würdest Du nicht Zeug schreiben, das in sich korrekt sein mag, aber zur Frage, ob man von Gesetzes wegen verpflichtet ist, beim Hotel-Check-In seinen (richtigen) Namen angeben muss, nichts beiträgt. Wer Vertragspartner ist, spielt nämlich überhaupt keine Rolle. Und jetzt mal noch ein wenig freundlicher, insbesondere wenn man keine Ahnung hat.