Entschädigung für Herabstufung von First-to-Business (OZ)

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von jumboflieger, 2. September 2013.

  1. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    Hallo,

    Hat jemand irgendwelche Erfahrungen mit, wie LBA berechnen entschädigung für eine Herabstufung von First-to-Business-Klasse auf einem Meilen-Ticket (USDM)?

    Ich haben ihnen das Formulare aus und warten jetzt auf ihre Antwort.
    Aber jetzt bin ich neugierig, ob jemand hat bereits Erfahrung aus ähnlichen Fall.

    Die Fluggesellschaft (in meinem Fall) Asiana Airlines bietet nur ca. 20.000 Meilen in ihre FFP. :twisted::twisted::twisted:

    Danke,
    Jumboflieger, Schweden
     
  2. sportwagen

    sportwagen Platinum Member

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    Good afternoon Jumboflieger,

    for which reason Asiana Airlines downgraded your ticket?

    Kind regards
     
  3. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Seit wann werden hier deutsche Anfragen auf englisch beantwortet?! :shock::roll:

    Der Grund spielt im Übrigen keinen Grund für eine Entschädigung. Selbst falls sein Sitz defekt war, steht ihm diese zu.
     
  4. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Von wo nach wo ging der Flug. Ohne diese Information kann man die Frage nicht beantworten.
     
  5. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    Abend mitenand!
    Danke für ihre Antwort, ich rede gern deutsch, nicht immer gut aber immer gern :D

    Es war ein flüg von FRA nach ICN. wenn ich vollte den checkin machen hat man nür eine flüg mit Business/Eco, kein F.
    Und man hat mir nicht informiert darüber.

    Asiana hat nun bestätigt, dass ich eine Entschädigung gemäß der Verordnung zu bekommen. Das Problem ist, dass sie sagen, dass ich nur noch 20,000 Meilen in ihre FFP. Und ich verstehe meine Rechte im Sinne der Verordnung, dass ich Bargeld, nicht Meilen zu bekommen.

    So, jetzt warte ich auf LBA zu entscheiden, welche Art von Kompensation ich bekommen sollte.

    So hat jemand diese Erfahrung vor?
    Wie lange dauert die LBA normalerweise, um zu einem Urteil zu kommen?

    Vielen Dank!
    Jumboflieger
     
  6. sportwagen

    sportwagen Platinum Member

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    Schade, dass dir der Begriff "Hilfsbereitschaft" scheinbar fremd zu sein scheint!
    Anders sind deine ständigen "Meckereien" nicht zu erklären!

    Viele Grüße
     
    gospodar gefällt das.
  7. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    Ich habe noch eine Frage bezüglich der LBA:
    Was für eine Antwort erhalte ich?

    Ich sehe, dass LBA nicht nehmen den Fall vor Gericht.

    Aber wird sie geben mir eine Entscheidung, welche Art von Entschädigung die Fluggesellschaft in meinem Fall geben sollte?
    Etwas, was ich kann vor Gericht oder direkt bei der Fluglinie benutzen?

    Was haben Sie erhielt von der LBA, wenn Sie eine Beschwerde mit ihnen über eine Herabstufung gerufen haben?
     
  8. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das mag sein. Beantwortet aber nicht meine Frage: warum wird eine auf deutsch gestellte Frage in englischer Sprache beantwortet? Danke.
     
  9. sportwagen

    sportwagen Platinum Member

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    Um dem Fragensteller aus dem Ausland entgegenzukommen...

    Viele Grüße
     
  10. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wenn ein Fragesteller aus dem Ausland in einem DEUTSCHEN Forum eine Frage in perfektem DEUTSCH stellt, kommt man ihm also entgegen, wenn man in einer anderen Sprache antwortet?! :shock:
    Interessante These!:lol:
     
  11. sportwagen

    sportwagen Platinum Member

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    Abgesehen von der Tatsache, dass die Anfrage mitnichten in gänzlich orthografisch korrektem Deutsch gestellt worden ist (was aber nicht schlimm ist, sondern dem Fragensteller auf Grund seiner schwedischen Herkunft trotz allem oder gerade deshalb hoch anzurechnen ist!!!), räumt er selbst ein " [...] ich rede gern deutsch, nicht immer gut aber immer gern"
    Wollen wir es damit doch belassen und für den Fragensteller hoffen, dass er dem Forum gerne auch weiterhin angehört.

    Viele Grüße
     
  12. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    dies hat er aber erst eingeräumt, nach dem diese Diskussion begonnen hat.

    Ansonsten stimmt ich Dir zu: Amen! :mrgreen:
     
  13. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    Toll!

    Dann wissen wir, dass
    1) Ich bin aus Schweden
    2) Mein Deutsch ist OK
    3) Jeder ist hilfsbereit! Amen :D

    Dann auf meine Frage hat jemand Erfahrungen mit dem LBA?
    Wenn Sie ihnen einen Anspruch / Schreiben, was tun Sie? Wenn etwas?
     
  14. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Vielleicht hilft Dir dies:
    http://www.fluggastverordnung.com/glossar/#Herabstufung

    Mehr, ausser ggf. Kulanz, wird wohl nicht drinne sein.
     
  15. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    Vielen Dank,
    es war eine sehr gute Seite, aber ich finde keine Erwähnung von Meilen Entschädigung in der eigentlichen Verordnung nur Geld.
     
  16. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Wieso erwartest Du eine Entschaedigung in Geld, wen Du mit Meilen bezahlt hast?
     
  17. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    Da die Verordnung legt Barzahlung.
    Und nur, wenn ich eine andere Form Entschädigung akzeptieren, es ist ok.

    Artikel 10
    Höherstufung und Herabstufung
    (1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen
    Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein
    erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder
    Zuzahlung erheben.
    (2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen
    Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein
    erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den
    in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
    c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen,
    einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheits-
    gebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseei-
    schen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.

    Artikel 7
    (3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch
    Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überwei-
    sung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des
    Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen
    Dienstleistungen.
     
  18. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Aber da steht doch ganz klar:
    D.h., dass Dir ledigliche die Differenz zwischen C und F in Form einer Meilengutschrift zusteht. Vermutlich auch nur für die betroffene Teilstrecke. Geld gibt es überhaupt nicht.
     
  19. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Das beantwortet meine Frage nicht. Warum erwartest DU etwas Anderes als Prämienmeilen. Ist es Gier, Rache oder treibt Dich ein anderer Beweggrund?
    S
     
  20. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nun, der monetäre Sättigungsgrad eines Menschen wird fast nie erreicht.
     

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