Entschädigung für Umbuchung auf Bahn?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von vater_morgana, 20. Dezember 2010.

  1. vater_morgana

    vater_morgana Co-Pilot

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    Vielleicht hatte ja der ein oder andere eine ähnliche Erfahrung gemacht:

    Ich hatte für Samstag den FLug LH116 (FRA-MUC) gebucht, aus Flexibilitätsgründen jedoch nicht frühzeitig eingecheckt.
    Wegen der allgemeinen Wettersituation habe ich regelmäßig den Flugstatus geprüft, der mit 30 min Verstpätung noch akzeptabel war.
    Im Flughafen dann am Automaten war allerdings der Check-In nicht möglich (ohne Grundangabe). Als Alternative konnte ich mir ein Bahnticket ausdrucken, was ich dann auch wahrgenommen habe. Bei ca. 300 wartenden Passagieren vor 20 Schaltern wäre der Sachverhalt nicht mehr rechtzeitig vor Abfahrt des nächsten Zuges persönlich klärbar gewesen.

    Nun meine Fragen:
    - kann ich hierfür eine Entschädigung erwarten?
    - wie kann ich nachträglich feststellen, dass dieser Flug auch tatsächlich tatsächlich durchgeführt wurde?
     
  2. Guest

    Guest Guest

    zu 1: Nein. Du wurdest schließlich befördert
    zu 2: Dies spielt für Deine Frage keine Rolle.
     
  3. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Wenn dein Flug annulliert wurde (wovon zunächst wohl auszugehen ist), hast du grundsätzlich Anspruch auf Ersatzbeförderung (wurde ja erfüllt), Betreuung (hast du wohl nicht benötigt ) und "Ausgleichszahlung".
    Die aber dann nicht, wenn"außergewöhnliche Umstände" vorlagen, was bei dem Schneechaos unproblematisch der Fall ist.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Eine Ausgleichzahlung steht dem Pax auch nur dann zu, wenn er >2h später am Zielort ankommt und zwar unabhängig von der Beförderungsart!
    Bei höherer Gewalt (wie in diesem Fall), gibts gar nix.
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Nein, bei höherer Gewalt (Wetterbedingungen) gibt es keine Entschädigung. Dir steht im Wesentlichen nur eine zeitnahe Ersatzbeförderung zu, die du ja bekommen hast.

    Wenn der Automat dir ein Bahnticket ausgegeben hat, wurde der Flug annulliert.
     
  6. vater_morgana

    vater_morgana Co-Pilot

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    Vielleicht hatte ich es nicht präzise genug hervorgehoben, aber der Flug wurde meiner Meinung eben NICHT annulliert! Der Status war auch zum Zeitpunkt meines Check-In-Versuches lediglich "verspätet".

    Ich vermute, ich wurde zu Gunsten anderer (Transit-)Reisender, deren früherer Flug annulliert wurde, vom Flug genommen. Daher will ich ja auch festhalten können, ob bzw. dass der Flug auch tatsächlich durchgeführt wurde.
    Die somit entstandenen und von Lufthansa mangels "höherer Gewalt" zu vertretenen >2h Verspätung wären in diesem Falle also wohl vermeidbar gewesen und auch nur in diesem Fall würde ich eine Entschädigung erwarten.
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Mit Sicherheit nicht, das Bahnticket ist der Indikator, dass dein Flug gestrichen wurde.

    Leistungen / Entschädigung nach der EU-Veordnung stehen dir erst ab vier Stunden zu. Alles darunter ist betrieblich hinzunehmen.
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Was ja auch nachvollziehbar wäre ....und legitim! Ich gehe mal davon aus, dass MUC Deine final destination war.

    Nein. Dir steht def. keine Entschädigung zu.
     
  9. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Daß in derartigen Situationen (Transit-)Reisende, die oftmals schon
    einen längeren Flug hinter sich haben, den Passagieren, die in ihrer
    (Heimat-)Region erst ihre Reise starten wollen, vorgezogen werden
    (sollten oder sogar "müssen"), ist doch nicht wirklich ein Geheimnis.
     
  10. keegan_JFK

    keegan_JFK Bronze Member

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    LH 116 ist am Samstag um 16:53h, also mit 33 Minuten Verspätung abgehoben in FRA.
     
  11. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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  12. jsoprano

    jsoprano Bronze Member

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    Also wenn der Flug tatsaechlich stattgefunden hat kann sich LH ja schlecht auf 'hoehere Gewalt" berufen, oder? Es war ja ganz offensichtlich die Entscheidung der LH selbst, den OP von LH116 in die Bahn zu setzen.

    Nicht falsch verstehen: ich kann die Gruende warum dies gemacht wurde (wahrscheinlich Umsteiger statt point2point-Paxe zu transportieren, oder jemanden der schon viele Stunden in FRA gestrandet war) durchaus nachvollziehen.
     
  13. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Hoert sich fast so an, dass der OP zu spaet eingecheckt hat und froh sein kann ueberhaupt eine Leistung erhalten zu haben. Ansonsten finde ich das Gefasel ueber moegliche Entschaedigungen in einer solchen Situation einfach nur erbaermlich.
    S
     
  14. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Wann hast Du exakt eingecheckt?
    Wieviel Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit?
     
  15. Sickbag

    Sickbag Pilot

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    Noe, die Ausgleichszahlung wird bei Verspaetungen unter 2:01 Stunden halbiert, faellt aber an.

    Wieder noe, 261/04 macht die Kuerzung der Ausgleichszahlung von einem Alternativflug abhaengig.

    Das ist in der Tat die einzige hier noch interessante Frage: Hat OP vor der Annahmeschlusszeit einzuchecken versucht? Diese betraegt in FRA 40 Minuten fuer Eco und 30 fuer Biz. Wenn ja, gibt es 125 EUR DBC.
     
  16. paulsen

    paulsen Bronze Member

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    Immer geil, wie die "Experten" nachvollziehbare Fragen mit ihrem "Fachwissen" abbügeln.
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Was für ein Schwachsinn! Verspätungen bis 2 h sind zumutbar! Wenn man Deiner Argumentation folgt, gibt es schon bei einer Verspätung von wenigen Minuten eine Ausgleichszahlung! :roll:

    Noch größerer Schwachsinn!

    Hier ein Auszug aus den Fluggastrechten;
    Die Fluggesellschaft hat jedoch das Recht, diese Beträge jeweils um die Hälfte zu kürzen , sofern sie eine alternative Beförderung zum Zielflughafen anbietet, deren Ankunftszeit die planmäßige Ankunftszeit nicht mehr als
    1. 2 Stunden bei Flügen bis 1500 KM Länge ,
    2. 3 Stunden bei EU-Flügen von mehr als 1500 KM Länge,
    3. 3 Stunden bei Flügen, die entweder nicht in der EU beginnen oder nicht in der EU enden zwischen 1500 und 3500 KM Länge ,
    4. 4 Stunden bei Flügen, die entweder nicht in der EU beginnen oder nicht in der EU enden von mehr als 3500 Länge
    überschreitet.

    D.h., Liegt "höhere Gewalt" vor oder beträgt die Verspätung weniger als 2h gibt´s gar nix!

    Du übertriffst Dich selbst! Noch mal: hier lag höhere Gewalt vor. Da gibt es überhaupt nix. Wie kann man in einem Post nur so viel Unsinn verbreiten?!

    Unglaublich, was hier für Rechtsexperten unterwegs sind! :shock:
     
  18. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Du hast mit Deinem Post Recht, mit einer Ausnahme: Den Begriff "Höhere Gewalt" kennt die EG-Verordnung 261/2004 nicht. Hier wird von "außergewöhnlichen Umständen" gesprochen. Und dazu gehört Schneefall im Winter regelmäßig nicht. Eine Ausnahme wäre, wenn der komplette Flughafen geschlossen wird.

    Der OP hat also trotz Ersatzbeförderung Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, sofern die Verspätung mehr als 2 Stunden betrug.
     
  19. Guest

    Guest Guest

    Nicht unbedingt. Wenn die Verspätung durch den Airport verschuldet wird, muss die Airline ebenfalls nicht haften. Z.B., wenn, wie in der Vergangenheit oft geschehen, kein Enteisungsmittel mehr vorhanden ist. Dazu muss nicht erst der komplette Airport geschlossen werden.
    Die Airline ist allerdings in der Beweispflicht.
     
  20. Guest

    Guest Guest

    Schneefall nicht (Ausnahme: Unwetterwarnung), aber z.B. das Ausgehen des Enteisungsmittels.
     

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