EuGH: Anrecht auf Entschädigung für verspätete Flüge

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von red star, 19. November 2009.

  1. red star

    red star Platinum Member

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    Richtig gute Entscheidung.
    Ich stelle es mal ins LH-Forum, auch wenn es andere mit betrifft.

    "Bis zu 600 Euro für drei Stunden Verspätung: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Passagiere ein Recht auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn ihr Flug unpünktlich ist. Bislang hatte eine ähnliche Regelung nur bei Flugausfällen gegolten."

    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1 ... ml#ref=rss
     
  2. Tigermeiken

    Tigermeiken Bronze Member

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    Somit wird dann wohl auch die nächste Preiserhöhung nicht lange auf sich warten lassen.
    Kompensation ist alles

    Tigermeiken
     
  3. kasi

    kasi Diamond Member

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    Wobei LCC hier sicherlich noch mehr zu kompensieren haben werden als LH.
     
  4. A300flyer

    A300flyer Bronze Member

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    Wieso genau soll das eine gute Entscheidung sein? Ist für meine Begriffe wieder einmal völlig am Ziel vorbeigeschossen und total idiotisch. Wie kann ich für einen NYC Flug der z.B. 350 EUR gekostet hat, 600 EUR Entschädigung bekommen, oder für ein 39 EUR Ticket 250EUR??? Haben die noch irgendeinen sinn für die Realität? Vor allem widerspiegelt diese Regelung nicht die Wertigkeit der Tickets!!! Ich hätte gesagt ab 3h 10% des Reisepreises, ab 6h 25%, ab einem Tag Verspätung 35%. Das betrifft dann die teuren F Tickets in einer anderen Wertigkeit als mit dieser jetzigen Regelung. Da bekommt dann nach dem jetzigen Modell einer mit einem 7000 Eur Ticket und einem Tag Verspätung 600 EUR auf die Hand, hat seinen Termin verpaßt, ärgert sich grün und blau etc. und Otto Normalverbraucher hofft auf möglichst große Verspätungen und trödelt dann beim Boarding noch mehr rum weil er $$$$ sehen will oder wie jetzt? Die haben beim EUGH echt einen festen Poscher.
     
  5. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Mit wenigen Worten, "bis zu 600 €"

    Das wäre die Afindung bei einem vollzahler in C

    Die ein Euro bucher könnten dann mit ca. 50 cent rechnen :p
     
  6. red star

    red star Platinum Member

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    :?: :?: :?:
    Die Höhe der Entschädigung ist nicht Bestandteil des Urteils. Mich deucht, Dein Erregungsfaktor ist umgekehrt proportional zur Tiefe des Rechtsverständnisses. Sind aber nur meine 2 Lira.
     
  7. A300flyer

    A300flyer Bronze Member

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    Also Rechtsverständnis habe ich schon ;)... hab glaub ich ein paar Prüfungen hinter mir wo irgendwas mit Recht vorkommt ;)

    es geht hier um Entschädigung, genau genommen um Entschädigung für eine nicht wie vereinbart erbrachte Leistung. Es entbehrt jeder Grundlage, eine Entschädigung über den Anschaffungswert hinaus anzubieten. Nach einem Hagelschaden zahlt dir die Versicherung auch nur einmal das dach und nicht auch für den Zweitwohnsitz. Ich kann nicht mit 200, 300 oder vielleicht 1000% entschädigt werden. Das widerspricht jeglicher Grundlage. Aber naja, es soll auch schon in USA Entschädigungen in Millionenhöhe gegeben haben, wenn der Kaffe zu heiß war, der Eislutscher zu kalt, usw. Wir entwickeln uns langsam auch dorthin. Mein Rechtsverständnis sagt mir, dass es unverhältnismäßig ist, für einen Flug um 39 EUR mit 250 Eur entschädigt zu werden. Deshalb müsste es entweder eine deckelung geben bis maximal zum Anschaffungswert oder eben eine prozentuelle Entschädigung.
    @redstar: Im spiegel Artikel steht schon etwas von der Höhe der Entschädigungszahlungen aufgrund dieses Urteils, aber vielleicht hast du ja das Original Urteil gelesen.
     
  8. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Wenn ich zu einem wichtigen Termin muss ,oder ich eine zb. Kreuzfahrt gebucht habe und Dank einer Verspätung mein Schiff verpasse hat der mir durch die Verspätung entstandene Schaden überhaupt nichts mit dem Preis des Tickets zu tun.
    Ich habe auch für ein 1 € Ticket ein Anrecht auf pünktliche Beförderung.
    Wenn eine Gesellschaft zu diesem Preis Pünktlichkeit nicht abieten kann dürfen sie es zu diesem Preis eben nicht verkaufen.
     
  9. red star

    red star Platinum Member

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    Das Urteil hebt auf die Frage ab, ob eine Verspätung mit einem Ausfall gleich zu behandeln ist oder nicht. Der EuGH sieht eine klare Parallele zwischen beiden Ereignissen, da der eintretende Schaden, nämlich die verspätete Beförderung, identisch ist. Darüber hinaus bekräftigt der Gerichtshof seine Auffassung früherer Urteile hinsichtlich der Anwendbarkeit der zu Grunde liegenden Verordnung bei technischen Defekten, egal ob diese einen Ausfall oder eine Verspätung begründen.

    Die Höhe der Entschädigung ist und war nicht Thema dieses oder früherer Urteile zur einschlägigen EU VO, sondern sind in selbiger fixiert.
    Dass die Entschädigungshöhe unabhängig von der COS gewährt wird, ist auch rechtssystematisch vollkommen nachvollziehbar, da der eintretende Schaden, nämlich die verspätete Beförderung resp. Erreichung des Ziels, in allen Fällen gleich ist.
    Sollte dagegen die verspätete Beförderung einhergehen mit einer Beförderung in einer niedrigeren COS, gelten zusätzliche Entschädigungsregelungen, die ebenfalls in der VO aufgeführt sind.

    Der Vollständigkeit halber, den Text des Urteils findest Du hier:
    http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/f ... f=C-402/07
     
  10. kasi

    kasi Diamond Member

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    So wie ich das verstehe, ist die Höhe ja genau deshalb so hoch gewählt, damit Sie häufig höher als der Wert des Flugtickets ist, damit die Fluggesellschaften einen Anreiz haben solche selbst verantworteten Verspätungen (und nur um solche geht es ja) zu minimieren.
     
  11. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    das sehe ich auch so.
     
  12. AAI

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    Selbst bei bester Wartung der Flieger kannst du technische Probleme nicht vorhersehen / vermeiden.
    Genauso wenig wie z.b. ein "bird strike" der, selbst wenn er keine Beschaedigungen verursacht hat, u.U. spezielle Inspektionen erfordert ( .z.b. an den Triebwerken ).
    Das kann dann durchaus mal laenger als 3 stunden dauern, vorallem wenn erst technisches Personal zu einer "out-station" eingeflogen werden muss.
    Da haengt oft noch ein zusaetlicher Rattenschwanz dran, wie z.b. duty time Ueberschreitung, warten auf neuen Slot etc !
    Dies kostet die Airline schon unmengen an Geld.

    Daher finde ich die reine Entschaedigungszahlungen fuer pure Verspaetungen, besonders bei technischen Problemen, sehr fragwuerdig und nicht zielfuehrend.

    Wer im Airline business arbeitet, weiss was fuer Kosten entstehen koennen, wenn ein technischer Defekt an einem Flieger unvorhergeshen auftritt.

    Ich habe natuerlich vollstes Verstaendnis, das Verspaetungen aergerlich fuer Passagiere sind aber man sollte die Kirche auch im Dorf lassen ( bezogen auf Entschaedigungszahlungen ).
     
  13. red star

    red star Platinum Member

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    Meine HNO-Ärztin sagt auch immer: "Arzt wäre so ein schöner Beruf, wenn es nur nicht immer diese lästigen Patienten gäbe." :mrgreen:

    Wie Du der EU VO und dem angeführten Urteil entnehmen kannst, sind unvermeidbare Probleme von einer Entschädigungszahlung unverändert ausgeschlossen.
    Die Kathedrale bleibt also in der Stadt.
    Nun habe ich aber z.B. auf der Vormittagsmaschine LEJ-MUC in diesem Jahr in 75% der angestrebten Beförderungsvorgänge "technische Probleme" vorgefunden die in 100% der Fälle zu einer Flugstreichung führten und in ebenso 100% (erstmal) zu der Weigerung, irgendeinen Kompensationsanspruch anzuerkennen, weil es nämlich immer "höhere Gewalt" gewesen sein soll.
    Auch als jemand, der im "Airline business arbeitet", hast Du sicherlich Verständnis dafür, das ich diese unseelige Häufung "unvorhersehbarer" technischer Probleme, die irritierenderweise besonders bei schlecht gebuchten Flugzeugen auftritt, nur noch bedingt glauben mag.
    Zumindest LH glaubt sie auch nicht und lenkt dann doch ein, wenn man freundlich aber bestimmt auf die Beweispflicht der Airline hinweist.
     
  14. AAI

    AAI Silver Member

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    Ich gebe dir vollkommen Recht, das Tricksereien seitens gewisser Airlines sicherlich unterbunden werden muessen und "technische Probleme" nicht als vorgeschobener Grund genommen werden duerfen, um schlecht ausgelastete Fluege ohne Kompensationszahlungen zu streichen ( wo de facto ueberhaupt kein technisches Problem vorliegt ).

    Solch ein Vorgehen ist ja letztendlich Betrug am Kunden und gehoert selbstverstaendlich unterbunden ( zu Recht ).

    Wirkliche technische Probleme lassen sich leicht belegen, in dem z.b. die Airline das TL ( Tech Log ) als Beweismittel vorlegen muesste, um bei einem wirklichen technischen Problem von Ausgleichs- bzw. Kompetationszahlungen befreit zu werden, die eine Verspaetung ueber 3 Std verursacht haben.
    Aber genau dies wird nun aufgrund des Richterspruchs ausgeschlossen, da generell bei technischen Problemen der Fluggast Anspruch auf Entschaedigung hat ( uber 3 std ). Und das halte ich fuer untragbar und eben ueber das Ziel hinausgeschossen.
    Technische Probleme lassen leider in der Regel einfach nicht vorhersehen! Vorallem geht es hier um Verspaetung und keine Flugstreichung wie in deinem Beispiel.

    Fiktives Beispiel:
    Bei einem Langstreckenflug ist eine Entschaedigung von 600 Euro vorgesehen.
    Aktueller delay: 5 Stunden da ( offensichtlich ) ein Fluggast mit seinem Handgepaeckstueck versehentlich ein emergency exit sign abgerissen hatt ( schon diverse Male passiert ). Dies ist ein technischer Defekt der in die Kategorie "no go" faellt, also vor Abflug behebt werden muss.
    Da das Ersatzteil nicht vor Ort ist ( z.b. TXL ), wurde das spare part extra mit einem Privatjet aus UK eingeflogen.
    Gleichzeitig ist durch die vorhersehbare Verspaetung die duty time der Crew ausgelaufen ( bei Langstrecke durchaus schnell erreicht ) und eine Ersatzcrew wurde
    aktiviert ( B747 = je nach config. / policy 14 - 18 members ) um den verspaeteten Flug durchzufuehren.
    Zudem kommen noch die "Strafgebuehren" seitens ATC fuer entgengenen slot & diverse andere Leistungen wie z.b. Verpflegung der Fluggaeste etc. etc. hinzu.
    Das kostet die Airline schon reichlich Geld.
    Bei 450 Passagieren muss nun die Airline nach der EU VO zusaetlich noch insgesamt 270.000 Euro Entschaedigung auszahlen ( 450 x 600 Euro ) !
    Wir haben B747 in operation, die 578 Passagiere aufnehmen koennen, das waeren dann schlappe 346.800 Euro !

    Das muss man sich auch einfach mal vor Augen fuehren!

    Es muessen nicht immer "grosse" Schaeden /technische Probleme zu einer Verspaetung fuehren, eine defekte Sitzlehne im Cockpit reicht als "no go" schon aus und kann die Airline, aufgrund des AOG's, schon mehrere 10.000 Dollar kosten um dies schnell zu beheben.
    Und solche Dinge lassen sich einfach nicht vorhersehen.

    Vielleicht verstehst du nun, warum ich diese Entscheidung fuer nicht tragbar halte.

    Article 5(3) of Regulation No 261/2004 must be interpreted as meaning that a technical problem in an aircraft which leads to the cancellation or delay of a flight is not covered by the concept of ‘extraordinary circumstances’ within the meaning of that provision, unless that problem stems from events which, by their nature or origin, are not inherent in the normal exercise of the activity of the air carrier concerned and are beyond its actual control.

    Die Frage bleibt natuerlich, was das Gericht unter " unless that problem stems from events which, by their nature or origin, are not inherent in the normal exercise of the activity of the air carrier concerned and are beyond its actual control" versteht....

    Interessant ist natuerlich:
    Moreover, the discharge of obligations pursuant to Regulation No 261/2004 is without prejudice to air carriers’ rights to seek compensation from any person who caused the delay, including third parties, as Article 13 of the regulation provides. Such compensation may accordingly reduce or even remove the financial burden borne by carriers in consequence of those obligations

    Das waere die teuerste Flugreise fuer einen Passagier, der dabei gesehen wird, wie er ausversehen etwas kaputt macht :mrgreen: :mrgreen:
    Man sollte also eine gute Haftplicht haben 8)
     
  15. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Eigenartige Rechtsauffassung.
    Ich finde das EU-Urteil richtig und dieses entspricht meiner Auffassung seit langem. Hier ging es nur um die Gleichwertigkeit von Verspätung und Annulierung. Der Schaden für die PAX ist der gleiche, auch unabhängig von Y, C oder F.
    Seit wann haben internationale Vertragsstrafen etwas mit dem Schaden oder der Höhe des Vertrags zu tun? Beispiel schwarzgebrannte DVD - hier stehen Strafen von bis zu mehreren Tausend Euro auch nicht in rechtem Verhältnis zum Kaufpreis einer DVD oder Leer-DVD.
     
  16. kasi

    kasi Diamond Member

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    Und genau deshalb weil Du diese Probleme vermeiden kannst, kannst Du Ersatzflieger vorhalten (entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Eintreffens eines solchen Vorfalles). Bei der Bahn warte ich ja auch nicht sieben Stunden auf einen Ersatzzug - da fangen ja alle schon das große Jammern an, wenn ein Zug mal 30 Min. Verspätung hat.
    Natürlich sind das Kosten, die dann im Flugpreis eingepreist werden müssen. Aber das ist ja auch ok. Damit dürften manche marktverzerrende Extremstbilligangebote von Ryanair und Co. eben nicht mehr rentabel sein.
     
  17. AAI

    AAI Silver Member

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    @kasi

    Leg dir mal eine 747 oder B777 als Ersatzflieger auf Lager 8)

    Ich kann euch alle in gewisserweise ja verstehen......ich kenne halt aber auch die andere Seite ( Airline ).
    Ist alles halt alles nicht so einfach wie sich der "gewoehnliche" Vielflieger oder "Hobbyairlinemanager" sich das vorstellt.
    Vorallem nicht fuer die Schnaeppchenjaeger unter den usern hier.

    Ist nicht auf dich gemuentzt.

    Gruss
    AAI
     
  18. red star

    red star Platinum Member

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    Niemand hat gesagt, dass es einfach ist. Es ist auch wirklich schön für Dich, dass Du weisst, wie komplex die Dinge sind. Aber interessiert mich das als "gewöhnlicher" Vielfliegerkunde? (rhetorische Frage)
    Wenn alles immer funktionieren würde, wie es sollte, wären eine Menge Leute unterbeschäftigt (z.B. ich), oder arbeitslos. Da ich nun auch im Personentransport tätig bin, ist mir die Abwägung ja mitnichten fremd, ob man für seltene Extremfälle Kapazitäten (ob für Ersatz oder Reparatur) vorhält oder nicht. Im Regelfall fällt die Entscheidung wirtschaftlich vernünftig zu ungunsten des Kunden aus. Dann muss man auch aber damit leben können, wenn der Kunde seine käuflich erworbene Dienstleistung auch einfordert.
     
  19. Dzep

    Dzep Co-Pilot

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    So sehe ich das auch. Für "normale" Airlines eigentlich eine gute Nachricht. Ich fände den Gedanken lustig wenn diese Extra Mitarbeiter bereithalten die bei Verspätungen der Billiganbieter deren Kunden auf ihre Rechte aufmerksam machen, und ihnen Standardformulare an die Hand geben :lol: Könnte sich durchaus lohnen...

    --------------

    Meine Belustigung ändert aber trotzdem nichts daran das die EU (das Gericht tat das ja nicht) realitätsferne Summen vorgibt, es ist ja eigentlich logisch das den Passagieren der teureren Tickets in der Regel höhere Schäden durch Verspätungen entstehen, als denen der günstigen. Das sind schon unreflektierte "punitive damages".

    Aber die Damen und Herren fliegen (bzw vor ein paar Jahren war es noch so, vielleicht immer noch) ja gerne selber mit Billiganbietern von ihren Heimatländern gen Brüssel, um sich dann vom Flughafen am A... Belgiens mit der Fahrbereitschaft (kostenlos) abholen zu lassen, und nachher die Kosten eines Eco Flex Tickets pauschal erstattet zu bekommen, womöglich hofft man auf Zusatzeinnahmen oder (sofern das System abgeschafft wurde) möchte wieder an den Flügen verdienen. Klar, wenn einer mit "Member of the European Parliament" im Briefkopf schreibt, mucken die Briten und Iren nicht sondern zahlen brav.

    Edit: Aaah wie ich sehe hat man das System jetzt geändert, jetzt gibt es keine pauschale Erstattung für ein Eco Flex Ticket mehr, sondern man "verpflichtet" sich mittlerweile nur noch Business Class zu fliegen und auf die Erstattung großzügigerweise zu verzichten... :roll:

    Unglaublich, an der Quelle saß der Knabe, anstatt die Erstattung auf die tatsächlichen Kosten bis maximal Eco Flex zu begrenzen, verdreifacht man einfach die Kosten für Flüge!!! :shock:

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/0 ... 49,00.html

    Sry ist zwar OT aber das muste mal gesagt werden
     
  20. Dzep

    Dzep Co-Pilot

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    Und das private Meilenkonto belastet man auch mit der Last der Meilen, da kommt schon ein nettes Sümmchen zusammen wenn mindestens einmal die Woche Europa reteur in Business geflogen wird, MUC-BRU mit Umstieg über FRA sind allein schon 7000 Meilchen plus 1750 FTL+ Bonus :roll:

    Nun wird man also auf Steuerzahlerkosten SEN und anstatt mit der pauschalen Kompensation macht man sein Geschäftchen bald mit dem Verkauf oder der Selbstnutzung von F Awards....Und da sag mal einer wir hätten dumme Politiker in der EU...
     

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