Hallo, auch wenn's ein Vielfliegerforum ist, habe ich eine ziemliche Anfängerfrage (mit der ich zumindest bei LH noch nie konfrontiert wurde): Mir wurde von Germanwings dreisterweise nur der Rückflug von DTM-VIE-DTM annuliert für Juni 08. Dazu gab es in der mail die 2 Möglichkeiten 'Bestätigen' und 'Rückerstattung' ... nun ja! Anruf bei der Hotline ergab: ein anderer Rückflug wäre nur am Vortag möglich - es gäbe nicht genug Maschinen, so daß alle Samstagsflüge VIE-DTM gestrichen seien. Da ich bereits Hotelbuchungen für die Ursprungstermine habe, habe ich mich ohne jede weitere Zu- oder Absage ersteinmal wieder verabschiedet. Nun meine Gedanken: 1. muß ich aktiv eine Ersatzbeförderung verlangen, oder ist Germanwings dazu verpflichtet mir irgendwann eine anzubieten? 2. kann ich kommentarlos umbuchen (auf einen anderen Carrier) und dies in Rechnung stellen? Oder sehe ich das Geld nie wieder? 3. so wie ich die EU-Fluggastrechte verstanden habe, ist Germanwings verpflichtet mich Ersatzzubefördern - im Prinzip sogar inkl. 'Strafzahlung'. Muss ich dafür auf volles Risiko den Hinflug antreten, um dann nach stell_dich_doof-Manier ahnungslos vor dem Rückflug check-in zu stehen. Im Prinzip suche ich nur den besten Weg und präferiere eine Ersatzbeförderung am selben Tag. Wenn das bei Germanwings aussichtslos sein sollte: was dann? Grüsse und danke, Dirk
Wegen einem ähnlichen Fall mit einer anderen Airline habe ich am 5.3 in Frankfurt eine Gerichtsverhandlung da ich danach Schadenersatz geltend gemacht habe. Werde danach berichten was raus kam.
Hi, also ich bin kein Rechtsverdreher, aber sehe es so, dass du in deinem Fall "keinerlei" Sonderansprüche hast. Entweder du lässt dich von 4U auf einen anderen Flug(termin) (von 4U) umbuchen (dabei machts kein Unterschied ob der Flug teurer wäre - die Differenz übernimmt 4U) oder lässt dir das Geld für den Rückflug wieder aufs Konto zurückbuchen. Mehr ist nicht, da der Flug erst im Juni ist und du eindeutig rechtzeitig informiert wurdest.
Na gelten denn die EU Fluggastrechte nur bei Flügen, bei denen man DIREKT AM SCHALTER STEHT und dann fliegen möchte?
Ich glaube wenn die Fluggesellschaften dir nichts freiwillig anbieten ist da noch überhaupt nichts geklärt. Vermutlich haben die mit der Verordnung gehofft das sich alle daran halten. wenn nicht?????????
Natürlich gelten die Fluggastrechte auch hier. Was die Fluggesellschaft bei einer Flugannullierung zu leisten hat, ist darin klar geregelt. Der Fluggast kann wählen zwischen Erstattung der Flugscheinkosten und anderweitiger Beförderung. Ansonsten heisst es: "Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen ... vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel7 eingeräumt, es sei denn, i)sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet"
Nein! Nicht die Fluggesellschaft kann wählen, sondern der Fluggast!!! Allerdings musst Du hier selbst Alternativen suchen und Germanwings mit deutlichem Hinweis auf die EU-Verordnung "vorschlagen". Nicht abwimmeln lassen...Supervisor verlangen und schriftliche Bestätigung erst dann Alternative buchen. Selbst schon einigemale praktiziert... das Highlight 6 Personen LEJ-MUC-LEJ statt für 240 EUR mit TuiFly für 1160 EUR mit LH auf Kosten der Erstgenannten...auch wegen Annulierung....(9 Wochen vor Termin)
Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit — einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt, b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
@Kalttaucher genau so! und das muss man denen freundlich bestimmt mit selbst gesuchten Alternativen sagen und dann klappt das auch!
@ kalttaucher: dein statement sehe ich leider so nicht als absolut - obwohl ich kein reieserechtsspezialist bin. in deinem vorherigen beitrag hättest du vielleicht 1 c und 1 b rot herausstellen sollen - (bist ja nicht bei germanwings oder lh beschäftigt - oder :lol: @robert_69 stimme ich deshalb völlig zu. und @sachertorte, bleib mal ganz cool - erst mal zu nichts zustimmen, was dir nicht in deine reisepläne paßt! egal was rauskommt, dafür ist noch zeit genug. und am anfang werden immer die für die airline allein günstigsten lösungen angeboten/verdummung. hab zuletzt mit tui einen verschobenen rückflug von agp nach bre = statt 18:00 um 03:30 gehabt. nach ein/zwei telefonaten mit dem "headquarter" in haj bin ich dann ganz entspannt mit lh in c um ca. 17:00 zurückgeflogen - einschließlich tui entschuldigung sowie geldwert-gutschein für den nächsten flug. und ich bin nicht laut oder als "rechtsverdreher" aufgetreten.
War bei mir ganz einfach. Wir fliegen nicht mehr weil uns die Strecke zu teuer ist . Weil wir freundlich sind bekommen sie ihr Geld zurück. Danke das sie mit Gulf Air fliegen wollten.
Ein erstaunliches Wirrwar an Antworten. Bringen wir mal Grund rein: 1. Die EU-Verordnung greift nicht, da sie sich nur auf Flugstreichungen innerhalb 2 Wochen vor Abflug bezieht. 2. Trotzdem wurde ein qualifizierter Beförderungsvertrag abgeschlossen,der einseitig durch die Airline gebrochen wurde und sie sich somit eindeutig schadenersatzpflichtig macht. 3. Hände weg vom Telefon! Statt dessen ein Einschreiben an die Airline, mit folgendem Inhalt: - Aufforderung zur Ersatzbeförderung am gebuchten Tag (Vorschläge können, aber müssen nicht, gemacht werden) - Fristsetzung (z.B. 4 Wochen) bis wann das zu erfolgen hat, verbunden mit der Ankündigung nach diesem Termin selber zu buchen und die Kosten dafür in Rechnung zu stellen. - Bucht die Airline eine Ersatzbeförderung, ist alles ok. Wenn nicht, wie beschrieben selber, den günstigsten Anbieter buchen und Schadenersatzforderung an Airlin, bzw. an Anwalt übergeben.
Ich werde wohl genau nach 3. vorgehen: freundlicher Brief mit Aufforderung zur Ersatzbeförderung und Fristsetzung. Meine Frage bezog sich mehr darauf, ob es realistisch ist, bei Nichtreaktion von Germanwings tatsächlich selbst zu buchen und später das Geld auch mal wiederzusehen - ohne lange Gerichtsverhandlungen etc. . Daß ich im Recht bin ist mir klar (gebrochener Beförderungsvertrag seitens Germanwings) - ich habe jedoch ehrlich gesagt keine Zeit für die Eintreibung meiner Rechte (obwohl's mich schon reizen würde). Stattdessen wäre für mich der Anbieter einfach raus aus meinem zukünftigen Buchungsverhalten.
Und schon falsch. Siehe mein Beitrag weiter oben. Der Bezug zu einer "Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit" ist in Artikel 5 klar und deutlich vorhanden.
Kinder, Kinder. Es ist doch nun mal so, ein Flug wird ca. 4 Monate vor Abflug abgesagt, dazu noch eine Strecke die in der EU ist, also nicht Gulf Air (Kalttaucher). Es steht doch eigentlich alles in der EU Verordnung oder nicht? Es gibt das Geld zurück oder es wird kostenlos umgebucht. Was soll denn sonst die Fluggesellschaft tun, ein Privatflieger hinstellen? Damit die genaue Abflugzeit eingehalten wird? Ganz ehrlich, ich muss ein wenig lachen wenn ich lese das andere dann in LH C-Klasse geflogen sind und das alles ohne Probleme erstattet bekommen haben. Dann waren das vielleicht andere Umstände und nicht 4 Monate vorher. Ich fliege oft nach PMI und buche teilweise 1 Jahr im voraus, da sind auch schon oft Zeiten verschoben worden oder der ganze Flug ist gestrichen worden. Irgendwie hat man sich dann immer geeinigt. Ich würde einen freundlichen netten Brief an Germanwings schreiben, mit zwei Wochen Fristsetzung und um eine Lösung bitten, dieses ständige Drohen mit Anwälten bringt auch nicht immer etwas. Oder verschiebe Deinen Trip, wenn es möglich ist und laß Dir von Germanwings was neues nach Deinen Wünschen buchen und verlange noch eine Entschädigung. Aber immer daran denken, es ist einen Billigairline! Wenn Du für den Flug nur 29 Euro bezahlt hast, kannste nicht viel Erwarten. Grüße aus Hamburg...
Ich glaube nicht das sich eine andere Rechtssprechung ergibt wenn sich der Preis ändert. Wo du recht hast ist ob sich das bei 29 € lohnt .