Flugverspätung

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von ham7, 19. Februar 2009.

  1. ham7

    ham7 Bronze Member

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    Am 16. 2. wollte ich mit der LH 3594 um 17:40 von HAM nach VIE. Der Pilot brach den Start wegen eines Defektes ab, die Machine konnte nicht repariert werden. Der Flug fiel aus, wir wurden umgebucht auf die OS 172 um 20:00 und waren
    2 1/2 Stunden später in Wien. Gemäß der Fluggastrechteverordnung der EG steht mir doch nun eine Ausgleichsleistung in Höhe von € 250 zu - oder nicht? Freiwillig angeboten hat uns LH die Entschädigung allerdings nicht. Ich habe jetzt den Customer Service angeschrieben, ich bin gespannt was der antwortet. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
     
  2. 9ooo9

    9ooo9 Gold Member

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    Hast Du auch das hier gelesen:

    (3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht
    verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten,
    wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außer-
    gewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht
    hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen
    ergriffen worden wären.

    Auch wenn es eine ziemliche Gummiformulierung ist, Dein Fall scheint da recht gut zu passen.
    Aber jedes Gericht kann so etwas natürlich anders sehen - eben Gummimäßig.
     
  3. weltspion

    weltspion Silver Member

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    Mach Dich darauf gefasst, dass Du abgewimmelt wirst. Ich bisher von denen noch nie was außer ein paar Meilen bekommen. Selbst wenn die EU-Rechtslage eindeutig war. Kannst Dich zur Schlichtung allerdings auch an das LBA wenden.
     
  4. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Wobei mehrere Gerichte technische Probleme inzwischen nicht mehr als höhere Gewalt anerkannt haben - vor allem an Hubs der Airline - HAM ist ja LH Technikzentrum!
     
  5. 9ooo9

    9ooo9 Gold Member

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    Und das waren ebenfalls Fälle, wo erst während des schon begonnen Starts Probleme auftraten?
     
  6. trichter

    trichter Platinum Member

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    Ich bin ja hemmungslos altmodisch. Also wenn ich in der Maschine sitze und der Pilot bricht den Start ab bin ich ja erst einmal froh, dass nichts passiert ist. Wenn mich die Airline dann umbucht und ich 2 oder 3 Stunden später ankomme und die einzige Auswirkung wäre später in die Heia zu kommen…ja dann wäre für mich eigentlich alles gut und ich käme überhaupt nicht auf die Idee irgendetwas zu fordern…

    Aber wie gesagt…echt altmodisch…und wie dumm…Mensch da ist doch was zu holen!
     
  7. Ventus2

    Ventus2 Gold Member

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    Der EuGH hatte bei seinen letzten Urteil dazu gesagt, dass man bei einen technisch so komplexen System immer mit fehlern rechnen kann und deshalb technische Probleme keine exkulpation sind. Terroranschläge und Wetter aber schon...

    Wünsche gutes gelingen, zur Not Forderung an euclaim abdrücken.
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Oute mich auch als so altmodisch.

    Aber scheinbar funktioniert die Welt heute anders: Logisch ist die LH hier total und in allen Belangen verantwortlich. Ich meine, die müssen doch sofort, wenn ein Flieger zum Start rollt eine Extra Flieger hinterherschicken. Bei Startabbruch kann man dann die Flugzeuge direkt nebeneinander parken und die Passagiere einfach von einem Flieger in den anderen umsteigen lassen. Da wäre zwar noch die Kleinigkeit mit dem Gepäck, aber wenn alle mit anpacken wir das schon. Dann hebt der Ersatzflieger sicher spätestens 90 Minuten nach dem geplanten Abflug ab (19:10, statt 17:40). Neuen Slot kurzfristig zu bekommen ist ja meistens auch nur ein kurzer Anruf und da geht immer was, wie wir alle wissen. Also wirklich, total unakzeptabel erst um 20:00 auf einen anderen geplanten Flug umgebucht zu werden, statt schon etwa um 19:10 mit einem Ersatzflieger. :shock:

    Ausserdem, der Defekt war doch sicherlich eigentlich gar nicht so schlimm. So ein paar Ersatzsysteme hat so ein Fliegerchen doch und ausserdem gilt ja: No Risk, no Fun. :roll:
     
  9. peter42

    peter42 Diamond Member

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  10. 9ooo9

    9ooo9 Gold Member

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    Der EuGH hatte bei seinen letzten Urteil dazu gesagt, dass man bei einen technisch so komplexen System immer mit fehlern rechnen kann und deshalb technische Probleme keine exkulpation sind.


    Wäre schön wenn hier Behauptungen mit Quellen hinterlegt werde, statt wilder Halbwahrheiten.
    Deine Aussage ist, aus dem Zusammenhang gerissen, nichts wert.
    Hier kann man den tatsächlichen Sachverhalt nachlesen.

    http://www.schlichtungsstelle-mobil...GH_081222_Annullierung_technischer_Defekt.pdf

    Wer nicht alles durchlesen will, es ging in dem zugrunde liegenden Fall um eine bereits am Vorabend defekt gegangene Maschine. Also etwas völlig anderes als im vorliegenden Startabbruch.
     
  11. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Dann schon richtig, das Urteil ist da schon allegmeiner als Du intendiesrt:
    "Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:
    1. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des
    Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs? und
    Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung
    oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91
    ist dahin auszulegen, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das
    zur Annullierung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche
    Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf
    Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen
    Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm
    tatsächlich nicht zu beherrschen sind. Das am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossene
    Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im
    internationalen Luftverkehr ist für die Auslegung der Befreiungsgründe nach Art. 5 Abs. 3
    der Verordnung Nr. 261/2004 nicht ausschlaggebend.
    2. Die Häufigkeit der bei einem Luftfahrtunternehmen festgestellten technischen Probleme ist
    als solche kein Umstand, anhand dessen sich auf das Vorliegen oder Fehlen
    „außergewöhnlicher Umstände“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004
    schließen ließe.
    3. Allein der Umstand, dass ein Luftfahrtunternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen
    Mindesterfordernisse an Wartungsarbeiten an einem Flugzeug durchgeführt hat, reicht
    nicht für den Nachweis, dass dieses Unternehmen „alle zumutbaren Maßnahmen“ im Sinne
    von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 ergriffen hat, und somit für seine
    Befreiung von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und
    Art. 7 Abs. 1 dieser Verordnung aus.
    Unterschriften"
     
  12. ham7

    ham7 Bronze Member

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  13. miles-and-points

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    Kopiere einfach den gesamten Link und füge ihn in Deinen Browser ein.

    http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata\reddok\hp.10\273229.htm&pos=3&hlwords=

    :mrgreen:
     
  14. ham7

    ham7 Bronze Member

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    Das habe ich schon selbst gemerkt und daher meinen Beitrag wieder ausgepunktet (löschen geht ja nicht).
     
  15. miles-and-points

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    Natürlich kann man seinen Beitrag innerhalb der vorgegebenen Zeit löschen.
     
  16. ham7

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    Wie? Ich sehe nur die Knöpfe "zitieren" und "ändern"
     
  17. miles-and-points

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    Indem Du auf das "X" klickst?
     
  18. ham7

    ham7 Bronze Member

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    ???? Sag mir doch bitte einfach wie man löscht, das geht am schnellsten.
     
  19. miles-and-points

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    Hab ich doch schon: Indem Du auf das "X" klickst (und bestätigst).
    Natürlich nur in der vorgegebenen Zeit und ohne Folgebeitrag. :idea:
     
  20. ham7

    ham7 Bronze Member

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    Da war ich zu langsam, "ändern" wurde mir noch angezeigt, das "X" nicht mehr. Ich musste ja erst einmal realisieren dass das Klicken auf den Link nicht die gesamte Befehlszeile kopiert. Anyway, ist ja nichts passiert.
     

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