AG Charlottenburg AZ: 233 C 165/10 :arrow: www.spiegel.de/reise/aktuell/all-inclus ... 70944.html :mrgreen:
All-inclusive-Angebote müssen auch Getränke beinhalten: Ansonsten ist das ein Reisemangel. Urlauber brauchen dann nicht den vollen Preis zahlen, urteilte das Amtsgericht Charlottenburg. http://www.stern.de/reise/all-inclusive ... 34697.html
Der Begriff „All inclusive“ ist bisher nirgendwo verbindlich definiert. Deshalb geben viele Reiseveranstalter bei ihren All-inclusive-Angeboten konkret an, was darin enthalten ist, z.B. nur einheimische alkoholfreie Getränke und die auch nur während eines bestimmten Zeitraumes täglich (und was man dann eben nicht im Voraus mit bezahlt hat). Das ist in dem Fall, der im Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden wurde, offensichtlich nicht geschehen, so dass der Amtsrichter ein weites Ermessen hatte, was er darunter versteht. Man sollte aber besser dieses Urteil nicht verallgemeinern und nicht erwarten, dass man bei einem All-inclusive-Urlaub wie selbstverständlich ohne Extrakosten sogar seine Zähne mit echtem französischem Champagner putzen kann.
Das ist wohl war. Bei Groupon wurde vor kurzem ein Hotelgutschein für das NH Den Haag angeboten. In der Offerte stand, das es zum Frühstück Champagner gibt ( was ich persönlich nicht glaube)- aber falls jetzt Jemand diesen Deal bucht, und noch weiss, das der Champagner zum Frühstück dabei sein sollte, und er ist es nicht- was dann ?? Ich für mich brauche weder Champagner, noch Sekt zum Frühstück, aber in diesem Fall ist es eine zugesicherte Eigenschaft, denn Sekt ist nicht Champagner.Und es gibt bestimmt Leute, die dann darauf pochen.