Map meint damit nicht das das 2 Segment noch da ist wenn du das erste verfallen lässt. Sondern nur das du es könntest. :wink: Versuche es nicht zu verstehen es wird dir nicht gelingen,ignoriere einfach solche Aussagen. Vermutlich wird jetzt kommen da ist es immer noch. Aber nicht mehr für dein gebuchtes ursprüngliches Ticket.
Ok, dann hat Amsterdam gewonnen . Danke an alle, die einen sinnvollen :wink: Beitrag dazu geleistet haben. Tommy
Ich erklärs dir mal, wenn du das erste Segement verfallen lässt wird dein Ticket stoniert(Aussage B ist also richtig). Was dich allerdings nicht daran hinder dein erstes Segment trotzdem nicht anzutreten und halt dann am Flughafen entsprechend ein neues "Full-Price Y Ticket" zu kaufen und dann den Flug anzutreten, bzw. danach dan das Geld von KLM über den gerichtlichen Weg zurück zuholen. Aussage A ist also auch richtig und steht nicht im Gegensatz zu Aussage B, weil Mappy(bzw. Maa.py) ja nicht behauptet hat du könntest in Amsterdam noch dein ursprüngliches Ticket antreten.
Wo ist denn da ein "Gegensatz"? Selbstverständlich ist es nicht verboten, das erste Segment verfallen zu lassen. Und genauso selbstverständlich mußt Du dann in AMS ein neues Ticket kaufen, um trotzdem sicher befördert zu werden. Hinterher könntest Du Dich dann mit den juristischen Auswirkungen auseinandersetzen (falls Du das echt möchtest).
Und dazu gibt es ja, wie eingangs festgestellt, schon mehrere Gerichtsurteile zu Gunsten des Kunden, auf die hier im Forum meines Wissens auch schon wiederholt verwiesen wurde. Es gibt also durchaus Menschen, die diesen Weg ganz bewusst gehen. Die Frage: ist also zweifelsfrei zu bejahen. Die Möglichkeit besteht. In den vom Käufer beim Kauf des Tickets akzeptierten Tarifbedingen steht freilich eindeutig, dass Flugscheine vollständig und in der Reihenfolge der gebuchten Segmente abzufliegen sind. So steht es ja auch an zahllosen Stellen hier im Forum, mit mindestens wöchentlicher Auffrischung und Wiederholung. Nun ist die Frage, wie präzise KLM den Kunden bei einer Onlinebuchung auf diese Bestimmung hinweist. Ein einfaches Ankreuzkästchen à la "Ich akzeptiere die Tarifbedingungen", ohne diese Bedingungen präzise und für den Endkunden verständlich zu formulieren, liefert dem Kläger evtl. bereits genug Munition, um vor Gericht einen leichten Sieg zu erreichen.
Hab leider noch nicht die Funktion entdeckt, mit der ich das Wort sinnvoll hätte unterstreichen können :roll:
Aber die Funktion, mit der Du vor der Frage hättest nachforschen können (und sollen), was es zum Thema schon alles an Threads gibt, die kennst Du, ja? Das ist schön und läßt hoffen. :wink:
Theoretisch wie auch praktisch ist es sicher moeglich ein Ticket FRA-AMS-ATL erst in AMS anzutreten. Stell dich allerdings auf folgendes ein: KLM wird dir in Amsterdam sagen das dein Ticket aus verschiedenen Gruenden (u.a. No Show) gecancelt wurde. Wenn du trotzdem mitfliegen willst werden Sie bei Platzverfuegbarkeit dein Ticket umbuchen und die Differenz einkassieren. Kann teuer werden ! Ja, du hast relativ gute Chancen das Geld vor Gericht wiederzubekommen. Ob dieser ganze Aerger das wert ist wage ist zu bezweifeln. Wie nah bist du denn an Duesseldorf ? Von dort fliegt Delta direkt zu ganz erschwinglichen Preisen !
Ansonsten, wenn er KLM fliegen will ist FRA natürlich der größte Blödsinn. Wenn holländische Grenze dann eben Hinflug ex DUS oder CGN. Ist i.d.R. sogar noch minimal billiger als FRA, weil Steuern niedriger. Rückflug in AMS aussteigen sollte kein Problem darstellen, aber das hatten wir ja alles schon. DL mit den ausgelutschten 767 sind zur A 330 der KL sicherlich keine Alternative, da gehört schon eine gehörige Portion Masochismus dazu.