"Kostenfallen bei Billigfliegern"

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von halk, 31. Mai 2012.

  1. halk

    halk Platinum Member

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  2. Peter46

    Peter46 Bronze Member

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  3. eigentlich müsste man es seit jahren wissen , dass die sogenannten billigflieger einfach für A L L E S EXTRA kassieren.
    Ich persönlich profitiere bei jeder Flugbuchung , indem ich KEINE der angebotenen Extras wahrnehme.

    Ein bisschen Schuld haben auch unsere hochbezahlten regierungen , die gegen keine die3ser kostenfallen vorgehen
    und es z.B: dulden und tolerieren, dass ryanair am Flughafen 40€ für das nachdrucken einer Bordkarte verlangen darf...

    erstens illegal, zweitens wucher.....
     
  4. yummi

    yummi Silver Member

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    Was bitte ist daran "illegal"? Ich stimme dir ja auch zu, dass ich bei den FLugbuchungen auch oft profitiere, wenn mir das Gepäckstück nicht "aufgezwungen" wird. Was das mit der Illegalität, und dann noch in zivilrechlichen Angelegenheiten, auf sich hat, würde ich aber doch gerne genauer wissen. Gibt es Urteile, die das als Wucher festgestellt haben? Interessiert mich wirklich, also nicht als "Angriff" werten ;-)

    Kann ja eigentlich nur durch die AGB-Prüfung durchgefallen sein......

    Also, dann mal ran mit der juristischen Herleitung ;-)
     
  5. yummi du bist ja mein bester Kumpel hier in diesem forum ....
    ich erkläre gerne was gemeint war:

    es gibt eine Rechtsauffassunf, die da besagt, dass die Airline Ihren Kunden am airport mit einem Einsteigdokument zu versehen hat,
    gemäss seiner Flugbuchung, und zwar kostenlos
    leider ist dieses Recht des Passagiers bei Ryanair noch niemals eingeklagt und gerichtlich geklärt worden, von daher ist die vorgangsweise ,
    für vergessene Online-ausdrucke der Bordkarte 40€ nachzukobern , ggf, contra legem , also illegal.

    der überteuerte Koffer ist natürlich nicht illegal, da als Vetragsbestandteil abgemacht und gebucht.

    das wort WUcher habe ich nicht als rechtlich relevant, sondern nur als beschreibung meiner persönlichen Gefühle, verwendet.
    Schimpfen nennt man sowas

    have a nice day!
     
  6. alexma

    alexma Einsteiger

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    Die Erfahrungen mit einer ab Stansted fliegenden Billigairline in humoristischer Form:

    http://www.youtube.com/watch?v=HPyl2tOaKxM

    Das ganze in englisch mit irischem Akzent (zum besseren Verständnis mit Subtitles)
     
  7. Peter46

    Peter46 Bronze Member

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  8. Hilfskraft

    Hilfskraft Bronze Member

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  9. PERFEKT RECHERCHIERT::::DANKE

    Die Crux ist nur, dass das spanische gericht der zweiten Instanz leider nicht erkannt hat, dass teile der AGB durchaus rechtswidrig sein können
    und dementsprechend wirkungslos.
    Ich traue Ryanair durchaus zu, die jedes Jahr millionen von Touristen nach spanien karren , die entscheidung des gerichtes entwas angeschoben zu haben.
    son was geht in espania leicht.
    Ryanair ist ganz fix, auch regierungen zu drohen , siehe UNGARN vor etwa 6 wochen ,
    siehe die Streckenstreichungen in Germany nach einführung der Pax abflugsteuer
    da sind sie sich ihrer wirtschaftlichen macht wohlbewusst.....
    siehe rückzug aus diversen flughäfen die teuer sind (BER)

    Zitat: Ein weiterer heiss umkämpfter Punkt sind die 40 Euro Strafgebühr, wenn man nicht seinen daheim ausgedruckten Boarding-Pass mitbringt. Dies sorgt immer wieder für heftige Kritik seitens Verbraucherschützern und beschäftig sogar Gerichte. Für Ryanair funktioniert diese Politik der “harten Hand” offenbar jedoch: 99 Prozent der Befragten Kunden hatten vorab übers Internet eingecheckt und selber den Boarding-Pass ausgedruckt.
     
  10. yummi

    yummi Silver Member

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    Jetzt muss ich aber doch eingreifen :)

    Nur weil ein spanisches Gericht irgendetwas entscheidet, so gilt das noch lange nicht für Deutschland. Zuerst einmal muss ich sagen, dass ich mich im spanischen Recht überhaupt nicht auskenne. Eine Übertragung 1/1 nach Deutschland ist aber unter keinen Umständen einfach so möglich.

    In Deutschland handelt es sich um eine klare zivilrechliche Frage, die zu klären ist. Ob dieser AGB-Bestandteil einer Kontrollee standhält, muss im Einzelfall geprüft werden. Selbst wenn ein Amtsgericht irgendwo in der Provinz mal zu dem Entschluss kommt, dass es das nicht tut, so hat das auch noch lange keine präjudizernde Wirkung. Ein anderes Amtsgericht kann zu einer ganz anderen Entsscheidung kommen. Wir haben in Deutschland kein Fallrecht, wie z.B. in den USA.

    Versuchen wir das doch mal aufzurollen. Die Lösung wir in § 305 ff. BGB zu finden sein. Halten wir mal fest, dass die AGB Vertragsbestandteil wurden und als solche deklariert werden. §-Zeichen, Abs. S. Nr. und BGB spare ich mir. 310 i.v.m. 305 AGB vorliegen, wenn es sich um vorformulierte Texte handelt, die Vertragsbestandteil eines Verbrauchers werden und wenn dieser sie annimmt. AGB´s sind es also schon mal, da Verbraucher diese akzeptiert durch ein Häkchen und diese für eine Vielzahl von Schuldverhältnissen (Verträgen) gelten.

    Gehen wir weiter zu 305b --> Indivualabreden haben VOrrang vor den AGB. Kann mal ganz getrost verneint werden. Nun gucken wir uns den 305c an --> Handelt es sich um eine Klausel, die den Verbraucher soweit "überrumpelt", da er damit in keinster Weise rechnen muss? Da könnte es schon soweit sein, dass es an dieser Stelle soweit ist, dass man damit nicht rechnen muss/kann und die AGB-Klausel u.U. nicht Vertragssbestandteil ist. Es kann aber auch genauso in die andere Richtung argumentiert werden. Vor der Leistungserbringung wird man in etlichen Erinnerungsmails auf den Online-Check-In hingewiesen und das gerade NICHT im Kleingedruckten, sondern mit großen bunten Buchstaben in der Mail und mit einem klaren Hinweis in der Betreffzeile. Unvorhersehbar? Es könnte JA/NEIN sein, ob die AGB-Klausel Bestand hat. Unklarheiten hat der Verwender (hier: Ryanair) zu verantworten. Das ist auch zu verrnachlässigen, da es klar formuliert ist. Es steht ja klar und deutlich, dass man Online einchekcen MUSS.

    Kommt man zu dem Ergebnis, dass es sich um zulässige AGB-handelt, kann man noch den Inhalt nach 309 kontrollieren. Auch hier finde ich den Nr. 1-13 keine Anhaltspunkte, auf die man sich zurückzieehen kann.

    Als Ergebnis würde ich festhalten, dass es unter 305c fallen KÖNNTE, es aber noch lange nicht MUSS. Bin mal auf evtl. zukünftige Gerichtsentscheidungen gespannt.

    Und noch etwas am Rande zu den Begrifflichkeiten: Der Begriff "Illegal" passt hier nicht hin. Wir reden hier von einer AGB-Normenkontrolle und nicht von legalität/illegalität. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun....

    Schönen Sonntag noch
     
  11. @hallo yummi - chefe
    Du hast aber die leviten gelesen
    mit der Interpretation bin ich trotzdem nicht einverstanden
    eine airline hat - am Flughafen - die Paxe mit bordkarte zu versorgen
    so wars jedenfalls bis jetzt
    und wenn der carrier dafür Geld verlangt, sollte dies als nicht rechtskonform gewertet werden
    und dann kann das in der AGB und in diversen erinnerungsmails zehnmal dem kunden in erinnerung
    gebracht werden, nicht legal das heisst solange klagefähig, bis es in deutschland ein Urteil dazu gibt.

    die untätigkeit der regierung, der regulierenden behörden weckt ganz schnell die begehrlichkeit anderer airlines,
    z.B. plant airberlinschon , für paxen ohne online checkin 15€ abzu kassieren.

    der staat lässt seine Bürger da im stich , aber wehe ihr parkt falsch
     
  12. yummi

    yummi Silver Member

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    Musst du ja nicht. ;-)

    Aus gutem Grund schreibt man bei der Interpretation juristischer Sachverhalte im Konjunktiv (Könnte). Nirgendwo steht, dass Fluggesellschaften die Passagiere mit Bordkarten am Flughafen versorgen MÜSSEN. Die AGB schließen es gar aus (jedenfalls kostenlos). Ob diese Klausel vor Gericht bestätigt wird/würde, oder nicht, können wir beide nicht sagen. Eine Rechtsgrundlage neben den von mir zuvor aufgeführten §§ ist mir nicht bekannt. Gibt es denn wenigstens erstinstanzliche Urteil dazu...?

    Und nochmal, weil du immer auf legal/illegal pochst. Wir sprechen hier von einer zivilrechtlich zu klärenden Frage. Da spricht man nicht von legal/illegal. Wir sind hier nicht bei strafrechtlich relevanten Themen.

    Warum klagt denn niemand dagegen? Was soll deiner Meinung nach die Regierung machen und welche Behörde ist bitte für die "AGB-Regulierung" zuständig.....?

    Und um das nochmal klarzustellen. Ich bin kein Ryanair"FAN", oder befürworte die Geschäftspraktiken. Ich finde moralisch vieles verwerflich, was aber rechtlich nicht zu beanstanden ist... Sorry :-(

    Fliegen tue ich trotzdem gerne und immer wieder mit Ryanair. Mit allen anderen aber auch ;-)
     
  13. OK
    der staat hat sich oft genug eingeschaltet, wenn das recht gebeugt und verbogen wurde
    siehe z.B. alle urteile gegen Netzbetreiber, auch telekom, 0137, 0138 nummern und ähnliches
    gegen rechtanwälte die das abmahngesetz lediglich zur gebührenbeschaffung entfremdet haben
    siehe die neuen EU rechte der passagiere
    und noch viele andere beispiele mehr.

    hier im vorliegenden thema fehlt leider noch ein tüchtiger anwalt, der die praxis der airlines,
    für bordkarten am AP horrende beträge zu verlangen , mit einer klage durch alle instanzen zu fall bringt.

    vermutlich ist dies bisher aus kostengründen nicht geschehen,
    aber ich hätte schon lust dazu, muss mal mit meinem anwalt reden....
     
  14. miles-and-points

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    Auja, tu das. Und laß Dir Dein Vorhaben auf gar keinen Fall von einem RA ausreden.
    Was weiß der schon ... Und dann hier möglichst ausführlich berichten, bitte. Danke.
     
  15. Häme und Ironie kommen gut an, es fehlt aber immer an Substanz und Inhalt.

    Einzelpersonen haben vor dem OHG schon unerwartete erstaunliche Erfolge erzielt
    zuletzt die Typen mit der Sicherungsverwahrung.....also Vorsicht!!!
     
  16. miles-and-points

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    Was hat Dein Anwalt denn nun gesagt?
     
  17. FRASFO

    FRASFO Lotse

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    Ich kanns nichtmehr hören, dieses ewig gleiche Gejammer über angebliche Kostenfallen bei Billigairlines. Diese Airlines haben einfache Regeln und wer sich nicht dran hält oder Extraleistungen will zahlt eben drauf, wo liegt das Problem?

    Würde Ryanair keine 20€-Flüge anbieten hätte ich als Schüler die letzten Jahre wesentlich weniger von Europa gesehen, weil ich es mir einfach nicht hätte leisten können.
    Nie Probleme gehabt, ebenso wenig wie bei LH & Co., so what?
     
  18. miles-and-points

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    Das sei Dir doch ebenso gegönnt wie anderen ihre Fernflüge in Premium-Klassen.
    Es gibt kein "Problem" - da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Trotzdem fliege
    ich nicht mit den Billigheimern. Das darf doch auch sein, oder? Und ich bin sehr
    gespannt auf die so vollmundig angekündigten Klagen gegen die eine oder andere
    dieser "Airlines". Auch das sollte (nicht nur hier im Vielfliegerforum) erlaubt sein.
     
  19. yummi

    yummi Silver Member

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    rudolfo kennt ja bereits den Umgang mit dem map und du FRASFO solltest es auch unter allen Umständen vermeiden, mit es zu diskutieren. Wir hatten, solange bis es sich eingeschaltet hat, eine sachliche und hilfreiche Diskussion. In der Hoffnung, dass wir es nun mit Nichtachtung wieder zum Schweigen bringen, freue ich mich auf weiter Dikusssion. Lasst uns alle gemeinsam die Qualität des Forums erhöhen. Erst Schritt dahin: MAP ignorieren und nie mit es diskutieren..... Irgendwann wird es für es nämlich langweilig ;-)
     
  20. mikky83

    mikky83 Einsteiger

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    Alles meine Erfahrungen mit Billigfliegern halten sich zwar in Grenzen, trotzdem kann ich nicht vergessen, das ich bei Ryan Air einen enormen Aufschlag zahlen musste, nur weil ich ein paar Kilo zu viel Gepäck hatte. Das hat meiner Meinung nach Methode. Dann lieber vorher etwas mehr zahlen und man hat seine Ruhe.
     

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