Das Thema klingt im ersten Moment lustig, trotzdem wäre es gut, wenn mir jmd. ernste Antworten gibt. Nehmen wir einem Fluggast geht es unwohl und er hat überhaupt keine Lust einen bestimmten Flug anzutreten. Nehmen wir weiterhin an, dass der Fluggast ein unflexibles Ticket bei einem großen Linien-Carrier hat (nicht FR oder EZY). Fluggast schlägt Online-Checkin aus und geht direkt zum Checkin Schalter. Fluggast hat eine Hygiene-Maske auf und hustet die ganze Zeit und sagt es ihm sehr schlecht ginge. Wie hoch sind da die Chancen, dass die Airline den Fluggast nicht mitnimmt? Jetzt die andere viel interessantere Frage: Wie hoch ist die Chance, dass die Airline den Fluggast quasi kostenlos auf einen späteren Flug am Flughafen umbucht?
Wenn Du krank bist ist das nicht die Schuld der Airline, sofern Du nicht eine entsprechende Versicherung hast, musst Du für die entstehenden Umbuchungskosten selbst aufkommen.
Konkretisieren wir das Beispiel. Fluggast hat einen grippalen Infekt. Physisch ist er imstande zu fliegen (keine unerwartete schwere Erkrankung). Nur die Fluglinie hat Angst, dass Fluggast andere Passagiere anstecken könnte. Die Airline würde doch jetzt vertragsbrüchig werden, wenn sie den Passagier nicht mitbefördert. Gibt es da wirksame(!!!) AGB-Klauseln, die die Airline berechtigen würde, das Ticket sang- und klanglos nicht zu akzeptieren? Wenn die Airline so einfach das Ticket ohne Gegenleistung einkassieren darf, wäre das ja Willkür. Hier muss es doch irgendwo klare Regeln geben, ab wann die Airline - OHNE KOSTENFREIE UMBUCHUNG - die Beförderungsleistung verweigern darf.
Nö, dem Fluggast geht es wirklich übel, weiss aber nicht, ob es gut oder schlecht ist zu fliegen. Betrug wäre es, wenn der Fluggast die Grippe absichtlich simuliert. Jetzt gibt es vier Möglichkeiten: 1) Fluggast bleibt zu Hause und sein Ticket wird wertlos. 2) Fluggast geht zum Flughafen, verheimlicht seine Krankheit und fliegt mit. Ticket wird nicht wertlos. 3) Fluggast geht zum Flughafen, versteckt nicht seine Krankheit, Airline verweigert Beförderung, bietet aber kostenfreie Umbuchung an. Ticket wird nicht wertlos. 4) Fluggast geht zum Flughafen, versteckt nicht seine Krankheit, Airline verweigert Beförderung, bietet keine kostenfreie Umbuchung an. Ticket wird wertlos. Hier muss es doch klare Regeln geben, wie bei kranken Passagieren (die sich nicht schuldhaft mit Alk zulaufen lassen haben) umzugehen ist. Ohne Regeln könnte ja jede Airline bei Überbuchung kommen und Passagieren, die subjektiv nicht gesund aussehen, den Flug ohne Ersatz verweigern.
0,0. Wonach deine Beschreibung zuerst allerdings wirklich klang. Ja, gibt es. Die EU ist z.B. äußerst bestrebt, dass potentiell ansteckende Krankheiten (und nur dann wird der Transport verweigert werden) sich nicht ausbreiten. Eine Verweigerung des Transports ist rechtmäßig - dazu gibt es auch Urteile (Schutz anderer Passagiere bei Krankheit, starker Alkoholisierung, Gewaltandrohung etc.). Wer krank eine Reise antritt, handelt prinzipiell auf eigenes Risiko - Kosten für eventuelle Folgen (Nichtbeförderung) sind dann selbst zu tragen. Gerichtlich darüber streiten kann man hinterher viel, einfach stehen lassen dürfen sie dich in dem Moment.
Beim Arzt Attest über Fluguntauglichkeit holen, dann die Fluglinie anrufen und ihnen das Attest zuschicken und schwupps hast dein Geld zurück!!!! (nach 4 Wochen)
Hier kommt es eben drauf an, was krank genau bedeutetand wann genau keine Flugtauglichkeit besteht. Am Ende ist doch in meinen Augen die Airline in der Beweispflicht, wenn es vor Gericht argumentiert, der Fluggast sei krank gewesen. Für den Fluggast ist es ja recht schwer nachzuweisen, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt gesund war. Und wenn der Airline dieser Beweis nicht gelingt, wird wohl die EU Kompensationszahlung von EUR 250 bis EUR 600 fällig wg. IDB + verrechnete Mehrkosten durch Neubuchung bei einer anderen Airline fällig.