Hallo zusammen, ich habe ein LH 99,--Ticket verfallen lassen. Ich meine gelesen zu haben (weiß leider nicht mehr wo), dass die von LH praktizierte Nichterstattung von Kerosin- und Sicherheitsgebühr widerrechtlich ist. Hat jemand Erfahrung mit einem Einspruch gegen dieses Einbehalten oder kennt jemand ein Urteil? Vielen Dank für Eure Hinweise, Cityman ---
Hallo, Du hast schlechte Karten. Evtl. hilft Dir dieser Link um zu verstehen warum: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mei ... chlag.html Und in den Tarifregeln der LH wird explizit auf die Nichterstattbarkeit hingewiesen: FOR NON REFUNDABLE TICKETS THE YQ/YR FUEL AND SECURITY SURCHARGE WILL NOT BE REFUNDED. (LH) REFUND OF UNUSED TAXES FEES AND CHARGES PAID TO THIRD PARTIES PERMITTED. FUEL AND INSURANCE SURCHARGES WILL NOT BE REFUNDED. (BA)
Gewinn wird grundsätzlich mit jedem Storno, abgesehen von den voll erstattbaren und somit teueren Buchungsklassen, gemacht.
Schlag mich nicht - bin kein Experte, aber nach dem was ich gehört habe ist die wohl rechtlich etwas strittig. Eine Gesellschaften erstatten den Spritzuschlag, andere nicht. Wenn Du eine Rechtsschutzvers. hast, kannste es mal drauf ankommen lassen (wahrscheinlicher Ausgang dann, daß die Fluggesellschaft aus "Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" nach dem Anwaltsschreiben zahlt).
Kerosin-Zuschlag: Erstattung bei Billig-Tickets? Au ja. Und das Berichten hier im Vielfliegerforum bitte nicht vergessen. 8)
Das merkt man (leider). :roll: Hast Du den von mir geposteten Link überhaupt mal angeklickt? Nur die Gebühren, welche von der Airline abgeführt werden müssen (Steuern, Flughafengeb., etc.) müssen auch wieder erstattet werden. Sonstige Zuschläge, die von der Airline eingezogen werden, müssen eben nicht wieder erstattet werden (sofern dies, wie bei LH, in den Bedingungen steht, die man ja bei der Buchung auch akzeptiert). Aber klage bei Gelegenheit mal und teile uns mit, wie erfreut Deine RRV über das Ergebnis war. :lol: