Nichterstattung Treibstoffzuschlag rechtens?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von cityman, 9. Februar 2012.

  1. cityman

    cityman Co-Pilot

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    Hallo zusammen,

    ich habe ein LH 99,--Ticket verfallen lassen.
    Ich meine gelesen zu haben (weiß leider nicht mehr wo), dass die von LH praktizierte Nichterstattung von Kerosin- und Sicherheitsgebühr widerrechtlich ist.

    Hat jemand Erfahrung mit einem Einspruch gegen dieses Einbehalten oder kennt jemand ein Urteil?

    Vielen Dank für Eure Hinweise,

    Cityman


    ---
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Hallo,

    Du hast schlechte Karten. Evtl. hilft Dir dieser Link um zu verstehen warum:
    http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mei ... chlag.html

    Und in den Tarifregeln der LH wird explizit auf die Nichterstattbarkeit hingewiesen:


    FOR NON REFUNDABLE TICKETS THE YQ/YR FUEL AND
    SECURITY SURCHARGE WILL NOT BE REFUNDED. (LH)

    REFUND OF UNUSED TAXES FEES AND CHARGES PAID TO
    THIRD PARTIES PERMITTED. FUEL AND INSURANCE
    SURCHARGES WILL NOT BE REFUNDED. (BA)
     
  3. BernddasBrot17

    BernddasBrot17 Entdecker

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    Ja, das ist mir auch schon passiert. Voll ärgerlich!
    Da machen die voll Gewinn!. Grrrrr....
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Gewinn wird grundsätzlich mit jedem Storno, abgesehen von den voll erstattbaren und somit teueren Buchungsklassen, gemacht.
     
  5. mazze7

    mazze7 Entdecker

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    Schlag mich nicht - bin kein Experte, aber nach dem was ich gehört habe ist die wohl rechtlich etwas strittig. Eine Gesellschaften erstatten den Spritzuschlag, andere nicht. Wenn Du eine Rechtsschutzvers. hast, kannste es mal drauf ankommen lassen (wahrscheinlicher Ausgang dann, daß die Fluggesellschaft aus "Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" nach dem Anwaltsschreiben zahlt).
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Kerosin-Zuschlag: Erstattung bei Billig-Tickets?

    Au ja.
    Und das Berichten hier im Vielfliegerforum bitte nicht vergessen. 8)
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Das merkt man (leider). :roll:

    Hast Du den von mir geposteten Link überhaupt mal angeklickt? Nur die Gebühren, welche von der Airline abgeführt werden müssen (Steuern, Flughafengeb., etc.) müssen auch wieder erstattet werden. Sonstige Zuschläge, die von der Airline eingezogen werden, müssen eben nicht wieder erstattet werden (sofern dies, wie bei LH, in den Bedingungen steht, die man ja bei der Buchung auch akzeptiert).

    Aber klage bei Gelegenheit mal und teile uns mit, wie erfreut Deine RRV über das Ergebnis war. :lol:
     

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