Rückflug von Brasilen verfallen lassen

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von stevbln, 8. Februar 2015.

  1. stevbln

    stevbln Entdecker

    Beiträge:
    7
    Likes:
    0
    Hallo wir 2 erwachsende und ein Kind wollen am 27.3.2015 nach Sao Paulo....soweit so gut würde berlin-zürich-sao paulo fliegen und dann den rückflug mit Lufthansa einfach "verpassen"..geht das???:)
     
  2. A340

    A340 Guest

    Wenn man mit derselben Airline/Group nicht irgendwann mal zurück will.
     
  3. stevbln

    stevbln Entdecker

    Beiträge:
    7
    Likes:
    0
    nein wir fahren von da mit schiff zurück
     
  4. A340

    A340 Guest

    Dann scheint der retourn wohl günstiger zu sein als oneway.
     
  5. stevbln

    stevbln Entdecker

    Beiträge:
    7
    Likes:
    0
    Nicht viel aber die Zeiten passen mir besser und ich muss nicht mitten in der Nacht in Brasilien umsteigen
     
  6. A340

    A340 Guest

    Verstehe ich nicht, du fliegst Berlin - Zürich - Sao Paulo wahrscheinlich mit Swiss. Zurück fährst du mit dem Schiff und Berlin hat keinen Hafen. Von wo fliegst du dann zurück nach Berlin ?
     
  7. stevbln

    stevbln Entdecker

    Beiträge:
    7
    Likes:
    0
    von venedig:shock:
     
  8. A340

    A340 Guest

    Aha, und das normal mit LH ?
    Hast Du den Flug Roundtrip einzeln gebucht, oder ein komplett Paket über einen Reiseveranstalter ?
     
  9. stevbln

    stevbln Entdecker

    Beiträge:
    7
    Likes:
    0
    Nein das wäre dann air berlin...gebucht noch nix
     
  10. A340

    A340 Guest

    Irgendwie verstehe ich deinen Text nicht.
    Du willst mit dem Flieger nach Sao Paulo, fährst mit dem Schiff zurück nach Venedig, willst in Brasilien nicht mitten in der Nacht mit der Lufthansa zurückfliegen, diesen verfallen lassen und hast den Air Berlin Flug von Venedig nach Berlin aber noch nicht gebucht. Hier stimmt doch etwas nicht ! Wieso hast du überhaupt einen Rückflug von Brasilen ?
     
  11. stevbln

    stevbln Entdecker

    Beiträge:
    7
    Likes:
    0
    Nein flug mit rückflug is billiger
     
  12. A340

    A340 Guest

    Du scheinst den Konsenz nicht zu verstehen, ich klick mich raus.
     
  13. stevbln

    stevbln Entdecker

    Beiträge:
    7
    Likes:
    0
    Ich möchte eine flug buchen den ich dann verfallen lasse
     
  14. gospodar

    gospodar Platinum Member

    Beiträge:
    1.951
    Likes:
    339
    "Gehen" tut alles.

    Dann machen Sie das doch einfach.
     
  15. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

    Beiträge:
    460
    Likes:
    95
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube das euch die Airline dann den Tarif für einen Oneway-Flug in Rechnung stellt,- außer ihr bucht ein teures Ticket mit Flex-Tarif.
     
  16. eac55

    eac55 Gold Member

    Beiträge:
    735
    Likes:
    3
    Rückflug kurz vorher stornieren wegen Krankheit. (Verhinderungsgrund )
    Eventuelle Nachbelastung zurückweisen . Werden die aber nicht machen .
     
  17. A340

    A340 Guest

    Dann würde ein normaler Mensch aber umbuchen, er muss ja irgendwann zurück. Wer nur oneway fliegen will, soll auch oneway zahlen, dafür gibt es nunmal Tarife.
     
  18. relhok

    relhok Silver Member

    Beiträge:
    295
    Likes:
    19
    Nun haben wir stvbln aber genug geärgert.
    So wie ich die Situation sehe: stvbln will (wegen nächtlichem Umsteigen) nicht den vom Reiseveranstalter vermittelten Spezialtarif buchen (die haben Spezialtarife, wo günstig 'einfach' geflogen werden kann in Zusammenhang mit Kreuzfahrten). Er will 'auf eigene Faust' buchen. Der Preis für ein Einfach-Ticket an diesem Datum mit LX liegt weit über 2'000€ pro Person, während ein Return-Ticket ca. die Hälfte kostet. Es sind also massive Unterschiede.

    Wenn stvbln den Rückflug verfallen lässt, dann hält er, aus der Sicht der Airline, den Beförderungsvertrag den er abgeschlossen hat nicht ein und zwar vorsätzlich. Die Airline hat sich das Recht vorbehalten, das Ticket neu zu berechnen und ihm die Differenz nachzufordern. Ueber die gesetzliche Zulässigkeit in Deutschland gibt es in diesem Forum reichlich Beiträge (siehe Schlesinger).

    In der Regel wird eine Fluggesellschaft jedoch keine Rückforderungen stellen, sofern es sich um eine Privatperson handelt (sollte ein Reisebüro so etwas planmässig machen, wird es gewaltige Probleme erhalten) und er dies auch nicht regelmässig macht. Wenn Airlines das bei Privatpersonen durchziehen würden, dann wüssten wir das, anhand der Masse an Gerichtsfällen (Schlesinger hätte da schon lange informiert).

    stvbln Du kennst jetzt das Risiko. Es liegt in der Gegend von 2000-3000€. Wahrscheinlichkeit gering, aber vorhanden. Weitere Massnahmen der Airline, ausser Nachbelastung, sind nicht zu erwarten, Du kommst sicher nicht auf eine schwarze Liste etc. Allenfalls könnten Sie Dir beim Meilenprogramm Schwierigkeiten machen.
     
  19. A340

    A340 Guest

    Bin auf die Antwort von stvbln gespannt. :roll:
     
  20. KaiP84

    KaiP84 Pilot

    Beiträge:
    55
    Likes:
    2
    Mmh, ich muss jetzt dumm fragen: Ein One-Way-Ticket wäre jetzt teurer oder wie? Kann es mit jetzt eigentlich gar nicht vorstellen, hab da aber auch noch nie groß drauf geachtet. Tja, und was ist jetzt deine Frage? Ob du den Rückflug verpassen darfst? Warum bitte nicht? Ist doch kein Zwang, dass du einsteigen und mitfliegen musst?! Oder geht es dir jetzt ums Bezahlen?
     

Diese Seite empfehlen