Rückflug von Brasilen verfallen lassen

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von stevbln, 8. Februar 2015.

  1. relhok

    relhok Silver Member

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    So einfach ist die Sache leider nicht. Natürlich kann Dich niemand zwingen einen Retourflug anzutreten. Aber: Du bist mit der Airline einen Beförderungsvertrag eingegangen, wo Du Dich verpflichtet hast, Deine Reise genau so abzufliegen, wie gebucht. Wenn Du das nicht machst, darf die Airline Dein Ticket neu berechnen, gem. effektiv geflogener Route und Dir die Differenz nachbelasten. Die Chance ist natürlich gering, dass sie das macht, ausser Du machst das 'gewerbsmässig'.

    Ja, Einfachtickets sind in vielen Märkten (wesentlich) teurer als ein Returnticket. Denn: Im Prinzip ist das normale und teure IATA-Returnticket = 2 x Einfach. Nun geben die Gesellschaften sehr günstige Returntickets ab, die wesentlich billiger sind als das IATA-Ticket. (Statt 5000 Euro für 1000 Euro nach XYZ und zurück). Den Preis, den Du dafür bezahlen musst sind u.a.: beschränkte Erhältlichkeit, Umbuchungskosten, Annulationskosten bis 100%). Für Einfachtickets gibt es meist keine grossen Ermässigungen. Die Folge davon ist, dass tatsächlich Returntickets billiger sind, als EInfachtickets.
     
  2. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Das gilt nur dann, wenn die Fluggesellschaft das ausdrücklich in die für die gebuchten Flüge geltenden Tarifbestimmungen reingeschrieben hat und die bei der Buchung anerkannt worden sind.

    Zwar haben das viele Fluggesellschaften in ihre Tarifbestimmungen reingeschrieben, aber eben nicht alle. Außerdem muss man zwar bei der Buchung von Flügen direkt bei einer Fluggesellschaft die dafür geltenden Tarifbestimmungen anerkennen, bei der Buchung über einen Flugvermittler aber nur selten. Ergebnis: Nicht immer hat eine Fluggesellschaft das Recht, bei einem nicht angetretenen und verfallenden Rückflug eine Neuberechnung des Flugpreises auf der Grundlage nur des Hinfluges vorzunehmen und ggfs. eine Nachzahlung zu fordern.

    Aber selbst wenn das im Einzelfall zulässig sein sollte, scheitert eine Durchsetzung häufig daran, dass die Fluggesellschaft keine Anschrift des Passagiers bzw. der Passagiere hat, der bzw. die ihren Rückflug verfallen lassen. Eine solche Anschrift haben die Fluggesellschaften in der Regel nur, wenn die Flüge direkt bei ihr gebucht worden sind und nicht über einen Flugvermittler. Und ob die Flugvermittler verpflichtet oder berechtigt sind, eine ihr bekannte Kundenadresse an eine Fluggesellschaft rauszurücken, damit die eine Nachforderung geltend machen kann, halte ich zumindest für fraglich, wenn nicht für ausgeschlossen.

    Was lernen wir daraus: Flüge am besten nicht direkt bei Fluggesellschaften buchen, sondern besser über Flugvermittler, bei denen man die Tarifbestimmungen nicht anerkennen muss. Dann können sich die Fluggesellschaften darauf später nicht berufen (auch nicht bei Kosten für eine Umbuchung usw.).
     
  3. relhok

    relhok Silver Member

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    Das sieht jet1 durchaus richtig. Durchgesetzt wird das von den Fluggesellschaften gegenüber einem Einzelbucher nicht (ein kleines Risiko besteht natürlich trotzdem). Ob eine solche Forderung dann vor Gericht Erfolg hat, ist auch noch eine Frage. Konsequenzen hat ein Reisender am ehestens noch im Vielfliegerprogramm der Airline zu befürchten.
    Falls hingegen ein Reisebüro so etwas routinemässig machen sollte (oder ein Flugvermittler), dann wird die Fluggesellschaft auf das Reisebüro zurückgreifen (das Reisebüro bekommt ein ADM, wird also belastet). Der Flugvermittler und das Reisebüro ist verantwortlich dafür, dass der Reisende über diese Bedingungen informiert wird.
    Meist kennt die Fluggesellschaft (trotz Vermittler) mehr über den Reisenden, als ihm lieb ist (secure flights, APIS, Kreditkartennummern, in PNR eingegebene Kontakttelefonnummern). Und nicht zu vergessen: Meilenprogramme. Diese Programme wurden nicht nur zur Belohnung von guten Kunden erfunden. Sie haben den 'gläsernen Passagier' kreiert. Dank diesen eingetragenen Meilennummern (und der Kreditkartennummern) erwischen z.B. die US Fluggesellschaften Passagiere, die das in den USA verbotene back-to-back-ticketing ausüben.
     
  4. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Wenn ein Flugvermittler (stationäres Reisebüro oder Betreiber eines Online-Flugbuchungsportals) es trotz vertraglicher Verpflichtung gegenüber der Fluggesellschaft unterlassen hat, einen Kunden über die Tarifbestimmungen für die von ihm gebuchten Flüge zu informieren, mag die Fluggesellschaft berechtigt sein, eine Nachforderung beim Flugvermittler geltend zu machen. Ich halte es allerdings für ausgeschlossen, dass der Flugvermittler in einem solchen Fall die Nachforderung an den Kunden weiterreichen darf. Der ist nicht verpflichtet, für Fehler des Flugvermittlers einzustehen.
     
  5. Möhre

    Möhre Newbie

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    Habe schon mehrmals einen Rückflug verfallen lassen (Air France Fernstrecke). Ist nie eine Nachforderung gekommen. Weil der günstige Preis nur mit Hin- und Rückflug war, nur der Hinflüg hätte fast das dreifache gekostet und die günstigen Hin- und Rückflugtickets gelten nur für eine maximal Aufenthaltsdauer von 4 Wochen. Bleibe aber meisten über 6 Wochen. Habe dann auch wieder einen Hin- und Rückflug gebucht um wieder nach Hause zu kommen.(Buche beide Hin- und Rückflüge ca 3 -4 Monate vorher)
     
  6. xmitter

    xmitter Bronze Member

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    Das Swiss in diesem Fall eine Nachberechnung durchführen würde, halte ich faktisch für ausgeschlossen.
    Haben sie bei mir & Kollegen noch nie gemacht.

    Viel gravierender finde ich, das dem OP offensichtlich nicht bewusst ist, das bei einer Flugunregelmässigkeit oder Verspätung seines selbstgebuchten Flug seine gebuchte Kreuzfahrt "weg" ist, falls er nicht den angeboten "Reisepacket-Flug" bucht bleibt er auf den Kreuzfahrtkosten sitzen & kann auf seinen Rückflug warten, den er dann leider braucht ;)
    Ein Flug kann immer mal ausfallen, sei es technisch, wetterbedingt oder Streik.
     
  7. KaiP84

    KaiP84 Pilot

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    @Relhok und jet1 Schaut an, dass hab ich nicht gewusst - hab mir allerdings darüber auch nie einen Kopf gemacht. Mmh, klingt allerdings schon fast so, als ob man Jura studiert haben muss. Es lohnt also, in so einem Fall die AGBs/Tarife der jeweiligen Fluglinie durch zu gehen? Mmh, ich glaube, ich würde da einfach mal direkt fragen. @Jet1 Guter Tipp mit den Vermittlern statt direkt bei der Airline, danke!!
     
  8. relhok

    relhok Silver Member

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    Ich glaube, das ist der wichtigste Tipp in diesem Thread. Wer die Anreise selber organisiert, muss unbedingt genügend Zeit einplanen (im Falle von Südamerika würde ich mindestens 3-4 Tage früher anreisen). Wenn das Schiff weg ist, dann wird es sehr teuer, man kann ihm nur nachfliegen, zu sehr teuren Kosten und auch nur wenn das auf einer Atlantiküberquerung noch möglich ist.
     
  9. KaiP84

    KaiP84 Pilot

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    Stimmt, so ein Kreuzfahrer wartet nicht - da hatte ich jetzt gar nicht drauf geachtet. Aber drei vier Tage? Klingt nach verdammt viel?! Meinst du nicht, dass da ein Vorlauf von einem Tag locker reichen würde? Kostet ja auch wieder, Hotel etc. Ich kenn mich da jetzt aber nicht so aus, ich war noch auf Kreuzfahrt und hab ehrlich gesagt auch keinerlei Ambition für eine...
     
  10. relhok

    relhok Silver Member

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    Das hängt von Deiner Risikobereitschaft ab und von der Route des Schiffes. Wenn das Schiff vor der Atlantiküberquerung noch weitere Destinationen in Südamerika ansteuert, dann hast Du noch Chancen, den Atlantik zu retten. 1 Tag reicht sicher für Verspätungen. Vor einigen Jahren ist z.B. in Island ein Vulkan ausgebrochen. Bei Flugausfällen ist das dann eine andere Sache. Es muss dann auch noch Platz haben im Folgeflieger. Wenn das Schiff z.B. noch Montevideo o.ä. ansteuert, wird Dich der Reiseveranstalter vermutlich direkt nach Montevideo umbuchen. Mit Deinem separaten Ticket wirst Du nach Rio fliegen, auch wenn das Schiff schon lange weg ist und darfst dann dort auf brasilianisch Anschlussflüge buchen.

    Ich habe da halt meine Meinung: Es ist dumm, nur um einige Euros zu sparen, Zubringerflüge auf eigene Faust zu buchen und nicht die Lösung des Veranstalters zu nehmen.
     
  11. KaiP84

    KaiP84 Pilot

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    So wie du es ausführst, hast du recht. War jetzt schlicht der Meinung, dass sich Schiff oder Flugzeug halt ebenfalls an ihre „Termine“ zu halten haben. An Naturgewalten wie halt einen Vulkanausbuch hab ich dabei gar nicht gedacht. Wobei das wieder recht selten ist. Trotzdem hast du Recht, da hab ich nicht weit genug gedacht!
     

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