Ich bin kein Rechtsanwalt. Jetzt las ich, daß es ein Gerichtsurteil gibt Amtsgericht Erding Az 4C129/07 das besagt : Rückflüge verfallen nicht mehr (machmal sind gleichzeitig gebuchte Hin-und Rückflugtickets günstiger als der one way) wenn der Reisende auf den Hinflug verzichtet hat.. Das Urteil gilt auch, wenn die Airline in ihren AGBs "die Inanspruchnahme der gesamten Beförderungsleistung" als Vertragsgrundlage ansieht. In meinen Augen bedeutet dies , daß man nach diesem Urteil NICHT MEHR nach Beirut, Athen,... oder wie auch immer, wirklich hinfliegen muss, wenn man dort einen Flug Beirut - FRA - BKK (zum Beispiel) startet. Man könnte jetzt also den Coupon Beirut - FRA wegwerfen. Sehe ich das richtig ? Ist ein Rechtsanwalt Forums-Mitglied und könnte dies bestätigen ? Das wäre ein riesiger Vorteil, wenn dem so wäre. Danke
Das ist nun das 100ste Urteil zu dieser Sache in diesem Forum, es ist ein Amtsgerichtsurteil und dadurch nicht bindend! :roll:
wobei das thema ja ein anderes ist als ein routing, das woanders startet. wenn ein leg fehlt, heisst das ja nicht, dass der GESAMTE HINFLUG nicht angetreten wird ...
Das war schon immer so, Rückflüge sind noch nie verfallen wenn der Hinflug ausfiel! Es haben sich nur fast alle einfach so bieten lassen! Und das es zu diesem Thema fast nur Amtsgerichtsurteile gibt liegt daran das diese illegalen ABG Bestimmungen auch vor höherrangigen Gerichten nicht durchsetzbar sind und die Airlines nach der verlorennen 1. Instanz es nicht weiter darauf ankommen lassen wollen.
Das ist eine der möglichen Interpretationen. 8) Aber ob's nun so oder möglicherweise auch ganz anders ist: Wichtig ist doch nur, daß jeder selbst entscheiden kann, ob's ihm wert ist, es auf den sicheren Ärger, eine möglichen Nachbelastung und einen langwierigen Prozeß (und womöglich das Kostenrisiko) ankommen zu lassen. Ganz pragmatisch und deshalb ja auch so einfach: Bucht die R/T-Tickets doch einfach "andersrum" (wenn's sich rechnet) und laßt die Rückflüge (oder nur das letzte Segment eines etwas "komplizierteren" Routings) verfallen. Dann kann es zwar immer noch theoretisch vorkommen, daß sich die betreffende Airline irgendwann einmal bei Euch meldet - aber bis dahin ist ja alles sozusagen "im grünen Bereich". :mrgreen:
Oder noch besser - wenn möglich (oder angebracht): 1. von A nach B mit dem Zug. 2. von B nach A mit dem Flugzeug (als Hinflug). 3. von A nach B mit dem Flugzeug (als Rückflug) und B nach A wieder mit dem Zug. Lohn eben nur, wenns kurze Strecken sind und man diese öfter fliegen "muss".
Geht auch auf Langstrecken und "überkreuz". Insgesamt ist es halt eigentlich überhaupt kein "Problem". Man muß das System verstehen und kann's dann "nutzen". :mrgreen: