Schaut doch auf Ebay http://cgi.ebay.de/SE-K850i-P1i-K810i-K ... dZViewItem Für das S500i kriegt man angeblich 600,00 Euro Auszahlung. Das darf doch nicht wahr sein!!!???
Doch, dafür hast du dann aber einen Vodafone V50 Vertrag über 2 Jahre an der Backe. Habe ich im September auch gemacht: 2 V50 Verträge für 700 € Auszahlung. Im Ergebnis gabs es dann zu den 160 € "Gewinn" auch noch 10.000 VF Stars dazu Gruß
Laut Telefon-Treff: (V50) Minutenpakete kann man nach 3 Monaten in einen anderen Tarif, z. B. günstigeren Kombi-Comfort-Tarif (9,95Euro/mtl.), wechseln. Den Kombi-Comfort gibt es nicht mehr auf der Homepage von Vodafone. Wird nur noch intern vertrieben. Einfach die Hotline kontaktieren.
Diese Angebote gibt es laufend. Immer wieder bei Telefontreff reinschauen. Habe auch schon einen ganzen Stapel Mobilfunkverträge.
Vor ein paar Minuten habe ich eine Email mit folgendem Inhalt erhalten: ----- Sehr geehrter Kunde, leider hat sich ein Fehler eingeschlichen in ihrer ersteigerten Auktion. Beim SonyEricsson S500i sind es statt 600 EUR nur 60 EUR Auszahlung. Der Fehler ist offensichtlich, deshalb berufen wir uns auf den rechtlichen Hinweis: Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Sollten sie ein anderes Gerät gewählt haben, können wir die Auktion natürlich durchführen. Bitte haben sie Verständnis, dass wir bei einem Tarif mit 185 EUR Fixkosten keine 600 EUR auszahlen können. Fehler passieren, leider auch bei uns. Bitte teilen sie uns mit, ob wir ihre Auktion bestehen lassen sollen oder ob sie die Auktion mit den korrigierten 60 EUR oder einem anderen Gerät abschliessen möchten. Ich entschuldige mich noch einmal für den Aufwand. Mit freundlichen Grüßen Stefan Lange ------ Wie muss ich mich in diesem Fall verhalten? Danke!
Aber doch richtig... Herr Lange hat das Angebot von ebay genommen, Dir eine Mail geschrieben und Dich auf den von ihm gemachten Fehler hingewiesen, den Du offensichtlich selber schon vermutet hattest (siehe Threadtitel). Ergo: das veränderte Angebot annehmen oder ablehnen - oder was schwebt Dir so vor?
Es geht doch darum, ob der Händler rechtlich das machen darf. Es geht doch schließlich um eine bereits abgeschlossene Auktion. Meine Meinung oder die Meinung von Hr. Lang sind unwichtig. Was sagt das Gesetz dazu oder die bisherige Rechtssprechung?
Was sagt die Moral? Gesetzlich wird es so sein, dass abgewägt werden muss: war es in der Tat ein offensichtlicher Fehler? Dann sieht es gut für ihn aus. Oder wollte er seine Kunden 'reinlegen', in dem er sie mit dem absichtlichen 'Fehler' auf seine Seite lockt? Dann sieht es weniger gut für ihn aus? Meine Einschätzung - und somit solltest Du MAPs Rat folgen...
Du hast keinen Kaufvetrag mehr. Der Händler hat den abgschlossenen für nichtig erklärt: http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
mal zur kurzen erinnerung: wir sind hier im VIELFLIEGER-forum und nicht im was-tun-bei-juristischen-fragen - von daher finde ich auch maps antwort total ok ... ;-)
ja, ab und zu soll es die hier tatsächlich noch geben ... wäre ja mal interessant, so ne statistik. wieviele der aktiven user sind eigentlich status-kunden von lh?
Vielflieger bist du doch nicht nur, wenn du einen Status bei LH hast! Ich hatte früher den SEN-Status. Gebracht hat der nichts. Jetzt fliege ich nur noch auf Meilen. In F.
natürlich nicht nur dann ... aber, da wir davon ausgehen können, dass die meisten hier hauptsächlich star-alliance fliegen und aus d kommen, ist doch die lh schon der präferierte carrier - daher fände ich das schon interessant. und, wieviele "meilen-flüge" machst du denn im jahr bzw. wie viele meilen legst du da zurück? denke, dass man sen-status und meilen-abfliegen in keinster weise vergleichen kann - aber, hören wir doch mal, was die anderen dazu sagen ...